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Wie kann man die GC-Namen in der Beobachterliste sehen?

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Für Dein privates Fotoalbum darfst Du alles knipsen - Du darfst es nur nicht beispielsweise nach Youtube hochladen.
Sehr schön. Dann suche ich mir irgendein lauschiges Plätzchen im Wald, an dem häufiger Taschentücher rumliegen. Mache Fotos von den Frauen beim Hinhocken und klebe mir die in ein Album.

Und außerdem wären dann auch Wildkameras für den Jagdpächter tabu, denn da bin ich auch schon vor einigen vorbei gelatscht. Der filmt oder fotografiert auch nicht nur Wild.
Und genau das ist oftmals ein Problem. Die müssen so aufgestellt werden, dass Aufnahmen von Personen möglichst vermieden werden. Also beispielsweise nicht auf Wege gerichtet und man sollte sie so aufstellen, dass nur unterhalb Hüfthöhe aufgenommen wird.

Und Wald ist zwar öffentlich - zählt aber nicht zu öffentlichem Verkehrsraum.
Der Wald zählt als öffentlicher Raum. Ein Waldbesucher kann erwarten, dass er dort von anderen Personen gesehen werden kann. Versteckt er sich zwischen dichten Bäumen, ist die Erwartung aber, dass er sich vor dieser Beobachtung verbergen kann. Gleichzeitig gehört eine Kamera, die gezielt dazu aufgestellt wurde, automatisiert Waldbesucher zu fotografieren, nicht zur Erwartungshaltung.
 

pikachu

Geomaster
Der User selbst schrieb doch von Diebstahl: "... dem man dann erklärt hat, dass auch dies Diebstahl ist." Und das ist es eben nur, wenn eine rechtswidrige Zueignungsabsicht besteht. Diese besteht nicht bei Müll, den man entsorgt oder bei einer herrenlosen Sache.

Bitte unterscheide zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Sachbeschädigung und Diebstahl sind Straftaten. In deinem verlinkten Fall geht es um Schadensersatz, das ist Zivilrecht. Der sehr tendenziös geschriebene Artikel dürfte ursprünglich auf einer anderen Website zu finden gewesen sein. Die Schilderung in deinem Link geht an der Realität ziemlich vorbei. Dort ist die Rede von einem "eigentlich hilfsbereiten Jäger", bei dem sich der Cacher besser bedankt hätte als Schadensersatz von ihm zu verlangen. In Wahrheit ging es dort nicht um etwas ganz Neues, sondern nur um die Bestätigung der langjährigen Rechtsprechung zum Umgang mit einer Fundsache. Dass der Beklagte auch derjenige war, der die Kiste zerstört hat, wurde angenommen und war auch naheliegend, konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden und war in der Berufungsverhandlung auch nicht mehr Teil der Klageerhebung. Statt des tendenziös geschriebenen Artikels empfehle ich den Volltext des Urteils: https://openjur.de/u/617994.html
Ja stimmt, der User hat das zunächst selbst angeführt. Das heißt aber nicht, daß er in einer evtl. Anzeige nicht zuvor durch Rechtsberatung auf einen anderen Tatbestand aufmerksam gemacht werden könnte.

Ferner entsteht durch das wiederholte Wegbringen des Objekts (der Dose) seitens des Jägers ja dann doch der Eindruck, hier liege eine Absicht vor. Wie sonst wäre sein Entfernen vernünftigerweise zu erklären?

In dem genannten Urteil geht es um zivilrechtlichen Schadenersatz, richtig. Hier kann offensichtlich sowieso kein Diebstahl vorliegen, da der Jäger die Kiste ja am Weg abgestellt hatte. Im Urteil steht jedoch sehr deutlich:

Der Beklagte, der sich durch Teilnehmer an dieser Schnitzeljagd verschiedentlich in seiner Jagdausübung und in seiner Ruhe gestört gefühlt hatte, fand die Schatztruhe gemeinsam mit einem Jagdgenossen Ende Mai oder Anfang Juni 2010 im Wald, trug sie davon und gab sie etwa eine Woche später in zerstörtem Zustand im Fundbüro der Stadt B. ab.

Das Gericht hat also (vermutlich durch eigenen Vortrag des Beklagten) festgestellt, daß er sich "in seiner Ruhe gestört gefühlt hatte". Wenn er das selbst so angeführt hat, dann wäre natürlich auch hier der Schluß naheliegend, daß er die Zerstörung der Kiste (wohlwollend) in Kauf genommen hat ...

Alle anderen Annahmen wären in diesem Lichte weltfemd ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Sehr schön. Dann suche ich mir irgendein lauschiges Plätzchen im Wald, an dem häufiger Taschentücher rumliegen. Mache Fotos von den Frauen beim Hinhocken und klebe mir die in ein Album.
Solange die außer Dir keiner zu Gesicht bekommt... . Und Dich keiner beim spannen erwischt... .

Und genau das ist oftmals ein Problem. Die müssen so aufgestellt werden, dass Aufnahmen von Personen möglichst vermieden werden. Also beispielsweise nicht auf Wege gerichtet und man sollte sie so aufstellen, dass nur unterhalb Hüfthöhe aufgenommen wird.

Ja, hier fehlt ja auch das berechtigte Interesse, welches das Persönlichkeitsrecht übersteigt. Tiere stehen noch nicht über den Menschen.

Gleichzeitig gehört eine Kamera, die gezielt dazu aufgestellt wurde, automatisiert Waldbesucher zu fotografieren, nicht zur Erwartungshaltung.

Auch hierbei fehlt das berechtigte Interesse.

Zum letzten Mal.

Wildkamera aufstellen um zu sehen, welcher Cacher wann an meinem Cache welches dumme Gesicht gemacht hat, um beim nächsten Event was zu lachen zu haben, ist verboten. Hier steht der Persönlichkeitsschutz über meinem Interesse.

Wildkamera nach mehreren Straftaten aufstellen um weitere Straftaten aufzuklären, die an meinem Eigentum begangen werden, ist erlaubt. Hier ist mein berechtigtes Interesse höher angesetzt, als das der zufällig gefilmten – zumal deren Daten vernichtet werden und diese außer mir niemand zu Gesicht bekommt. Die persönlichen Interessen des Straftäters überwiegen nicht mein berechtigtes Interesse.

Das Aufstellen von Hinweisschildern ist hier nicht geboten, da das die Sache ad absurdum führen würde.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Solange die außer Dir keiner zu Gesicht bekommt... .
Du meinst, dass es dann erlaubt sei?
Die persönlichen Interessen des Straftäters überwiegen nicht mein berechtigtes Interesse.
Das mag im Verhältnis zwischen dir und einem Straftäter stimmen. Es berücksichtigt aber nicht die Interessen aller Unbeteiligten. Und dann muss selbst die Aufnahme eines Dosen-Diebs noch lange nicht zur Aufklärung der Tat führen: Du siehst eine Person, hast aber erst mal keine Ahnung, wer das ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Kenne ich - aber wie oben schon geschrieben BERECHTIGTES INTERESSE. Tiere fotografieren sind kein berechtigtes Interesse - Straftaten aufklären schon.
Du meinst, dass es dann erlaubt sei?
Nein, aber Dir wird nix passieren. Erfährt ja keiner.
Das mag im Verhältnis zwischen dir und einem Straftäter stimmen. Es berücksichtigt aber nicht die Interessen aller Unbeteiligten. Und dann muss selbst die Aufnahme eines Dosen-Diebs noch lange nicht zur Aufklärung der Tat führen: Du siehst eine Person, hast aber erst mal keine Ahnung, wer das ist.
Doch, tut es. Ob es zur Aufklärung führt oder nicht, spielt keine Rolle. Ermittelt wird trotzdem.
Und ja, ich habe keine Ahnung wer das ist. Aber in Jagdkluft und mit Flinte wars für die Polizei kein Problem das festzustellen. Oder?
Und nochmal ja, es waren MEINE Dosen - ansonsten hätte Ich ja auch kein berechtigtes Interesse.
Aber da Ihr hier alle schlauer seid als Polizei und Anwalt, diskutiere ich das hier nicht weiter.
 

JackSkysegel

Geoking
BERECHTIGTES INTERESSE.
Auch wenn das jetzt funktioniert hat, so bezweifle ich sehr stark dass das so rechtens ist. Ich schätze wenn jemand deine Kamera gefunden und sich beschwert hätte, wärst du mit deinem "Berechtigtem Interesse" nicht mehr weit gekommen.
Aber nun ist der Drops gelutscht und wo kein Kläger da kein Richter. Man muss allerdings jetzt davon ausgehen das ständig Jagd und Forst überall Kameras hinhängen um "Straftaten" aufzuklären.:???:
 

Vio-la

Geocacher
Diese Nichtjuristenschwurbelei zu lesen schaff ich einfach nicht, abgesehen davon dass das hier eh alles schon komplett OT ist. Also nur dazu noch kurz:
Oder- als Geheimtipp: Man kann, wenn man eine Rechtsschutz hat, auch eine halbe Stunde kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Je nach Versicherung mehrmals pro Jahr oder auch bei jedem neuen Fall.
Wer bei der Ausübung eines HOBBIES so dermaßen auf Krawall gebürstet ist, macht was ganz Entscheidendes falsch. ;)
Hab schon als kleines Schulkind gelernt mich zu wehren und mir nicht alles gefallen zu lassen.
Jo, genau so trittst du hier auf - wie ein kleines Schulkind.
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Man muss allerdings jetzt davon ausgehen das ständig Jagd und Forst überall Kameras hinhängen um "Straftaten" aufzuklären.
Dazu müssten aber zunächst mal Straftaten vorliegen. Die auch zu dokumentieren wären. Etwa wie ein mehrfach angesägter Ansitz.

dermaßen auf Krawall gebürstet ist,
Wie gesagt, ich bin nicht auf Krawall gebürstet. Ich hab nicht angefangen.
Ich würde niemals seine Flinte zerstören, nur weil ich nicht will, dass er Tiere totschießt. Ihr verwechselt immer Ursache und Wirkung. Wer sagte noch gleich: "Wer Wind sät, wird Sturm ernten„?
Der Jagdpächter hat sich mit seinem rechtswidrigem Verhalten mit mir angelegt, nicht umgekehrt.

Und genau daraus kann Dir ein Strick gedreht werden, da hilft auch das Beharren auf einem gefühlten "berechtigten Interesse" nicht.
Schon wieder einer schlauer als der Anwalt.

Und wenn ein Reviewer davon Wind bekommt, passiert sowas

Lustig. Was will dieser Verein von mir? Mal davon abgesehen, dass die sich langfristig mit ihren Repressalien selber ins Knie schießen (Mitgliederschwund) falls sie es übertreiben, sind meine Caches schon seit Jahren nur noch bei Opencaching gelistet. Übrigens mit Genehmigung der zuständigen Forstbehörde, die jeden einzelnen Cache gesehen haben und kennen 🤣
 

DNF_BLN

Moderator
Teammitglied
So liebe Forenmitglieder.

Wir schalten jetzt bitte alle mal einen Gang runter, wir sind ja noch am Anfang des Jahres. :wink:

Jeder hat das Recht seine Caches zu schützen und die juristischen Wege so zu gehen wie er das möchte. Wir können dazu gerne einen neuen Thread aufmachen und hier mal wieder zum Ursprungsthema zurückkehren.
 
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