Kalleson
Geowizard
Hallo,
durch die Reviewer wird (soweit ich als Nicht-LP-Owner weiß) bei der Einreichung eines LP-Listings inzwischen grundsätzlich die Einwilligung des Eigentümers gefordert.
Wenn ich nun einen LP-Cache guidelinekonform legen möchte, zum Beispiel auf einem alten Industriegelände, oder in einer stillgelegten Kaserne, die sich in privater Hand befindet, jedoch brach liegt, wie kann der Eigentümer mir eine Genehmigung erteilen, ohne automatisch ein rechtliches Risiko zu übernehmen?
Soweit ich (als juristischer Laie) informiert bin, gilt für Grundstückseigentümer grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht, welche unter anderem dafür sorgt, dass man für Unfälle Dritter an Gefahrenstellen auf dem Grundstück haftbar ist. Und dies gilt, soweit ich weiß, auch wenn das Betreten laut Beschilderung verboten ist.
Gibt es hier irgendeine rechtlich wirksame Möglichkeit, einen Grundstückseigentümer von seiner Haftung zu entbinden?
Andernfalls sähe ichnämlich praktisch keine Möglichkeit, einen guidelinekonformen LP-Cache zu legen, der sich auch wirklich auf einem verlassenen Gelände befindet, denn ein Eigentümer würde sich wohl kaum dieses nicht geringe Haftungsrisiko freiwillig aufbürden.
Wenn es eine Möglichkeit zu einer Entbindung dieser Haftung gäbe, sähe ich jedoch durchaus Chancen, dass hier Eigentümer zustimmen, wenn man Ihnen das Anliegen vernünftig erklärt. Beispiel: Ich kenne eine Projektentwicklungsfirma, die über ein brachliegendes Industriegelände verfügt, welches voraussichtlich erst in einigen Jahren bebaut bzw. umgebaut werden soll. Das Gelände wird nicht bewacht, da es dort keine Einrichtungen gibt, deren Beschädigung einen wirtschaftlichen Schaden bedeuteten. Dennoch entsteht hier ein Schaden durch unbefugtes Abladen von Müll und Jugendliche, die das Gelände zum Grillen, Paintball spielen, etc. nutzen und ihren Müll dort hinterlassen. Hier bestünde durchaus die Möglichkeit, dem Eigentümer das Ausbringen eines Nachtcaches schmackhaft zu machen, da das Gelände dann insbesondere am Wochenende durch taschenlampenbewaffnete Geocacher aufgesucht würde, die sicherlich den ein oder anderen unerwünschten Gast vertrieben. Zudem bestünde die Möglichkeit, den Geocachern ganz bewusst eine Telefonnummer an die Hand zu geben, bei der sie unbefugtes Betreten durch andere melden können, bzw. dazu aufzufordern in diesem Falle die Polizei zu informieren. Hier hätte der Eigentümer durchaus einen Nutzen. Dieser Nutzen steht jedoch natürlich in keinem Verhältnis zum vorgenannten Haftungsrisiko...
Hat jemand von Euch eine hilfreiche Idee? ... Oder gibt es hier evtl. sogar einen cachenden Juristen im Forum?
Grüße und Danke schon einmal im Voraus
Kalleson
durch die Reviewer wird (soweit ich als Nicht-LP-Owner weiß) bei der Einreichung eines LP-Listings inzwischen grundsätzlich die Einwilligung des Eigentümers gefordert.
Wenn ich nun einen LP-Cache guidelinekonform legen möchte, zum Beispiel auf einem alten Industriegelände, oder in einer stillgelegten Kaserne, die sich in privater Hand befindet, jedoch brach liegt, wie kann der Eigentümer mir eine Genehmigung erteilen, ohne automatisch ein rechtliches Risiko zu übernehmen?
Soweit ich (als juristischer Laie) informiert bin, gilt für Grundstückseigentümer grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht, welche unter anderem dafür sorgt, dass man für Unfälle Dritter an Gefahrenstellen auf dem Grundstück haftbar ist. Und dies gilt, soweit ich weiß, auch wenn das Betreten laut Beschilderung verboten ist.
Gibt es hier irgendeine rechtlich wirksame Möglichkeit, einen Grundstückseigentümer von seiner Haftung zu entbinden?
Andernfalls sähe ichnämlich praktisch keine Möglichkeit, einen guidelinekonformen LP-Cache zu legen, der sich auch wirklich auf einem verlassenen Gelände befindet, denn ein Eigentümer würde sich wohl kaum dieses nicht geringe Haftungsrisiko freiwillig aufbürden.
Wenn es eine Möglichkeit zu einer Entbindung dieser Haftung gäbe, sähe ich jedoch durchaus Chancen, dass hier Eigentümer zustimmen, wenn man Ihnen das Anliegen vernünftig erklärt. Beispiel: Ich kenne eine Projektentwicklungsfirma, die über ein brachliegendes Industriegelände verfügt, welches voraussichtlich erst in einigen Jahren bebaut bzw. umgebaut werden soll. Das Gelände wird nicht bewacht, da es dort keine Einrichtungen gibt, deren Beschädigung einen wirtschaftlichen Schaden bedeuteten. Dennoch entsteht hier ein Schaden durch unbefugtes Abladen von Müll und Jugendliche, die das Gelände zum Grillen, Paintball spielen, etc. nutzen und ihren Müll dort hinterlassen. Hier bestünde durchaus die Möglichkeit, dem Eigentümer das Ausbringen eines Nachtcaches schmackhaft zu machen, da das Gelände dann insbesondere am Wochenende durch taschenlampenbewaffnete Geocacher aufgesucht würde, die sicherlich den ein oder anderen unerwünschten Gast vertrieben. Zudem bestünde die Möglichkeit, den Geocachern ganz bewusst eine Telefonnummer an die Hand zu geben, bei der sie unbefugtes Betreten durch andere melden können, bzw. dazu aufzufordern in diesem Falle die Polizei zu informieren. Hier hätte der Eigentümer durchaus einen Nutzen. Dieser Nutzen steht jedoch natürlich in keinem Verhältnis zum vorgenannten Haftungsrisiko...
Hat jemand von Euch eine hilfreiche Idee? ... Oder gibt es hier evtl. sogar einen cachenden Juristen im Forum?
Grüße und Danke schon einmal im Voraus
Kalleson