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45-mtr.-Regel

A

Anonymous

Guest
Interessehalber, die Aussage gilt ja für Schienen, wie schaut es eigentlich bei Start-und Landebahnen aus? Ich meine jetzt nicht Frankfurt oder Hamburg sondern Sportflughäfen.

Wenn da mal eine Mooney oder Cessna....ihr wisst schon. :lol: :lol:

Frohe Weihnachten.

grisu
 
OP
A

Anonymous

Guest
Gesüsst, gerne Kai, schmeiss mal nee Lage rüber.

Andreas
 

radioscout

Geoking
Ich halte die Frage für absolut berechtigt.
In den Guidelines wird kein Abstand definiert:

| Caches near, on or under public structures deemed potential or possible
| targets for terrorist attacks. These may include but are not limited to
| highway bridges, dams, government buildings, elementary and secondary
| schools, and airports.
http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#offlimit

Außerdem: "These may include but are not limited to [...] and airports".

Wenn diese Definition:
http://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Airport&oldid=179558200
korrekt ist, werden auch Verkehrslandeplätze als Airport bezeichnet.

Eine Antwort auf die Frage ist sicher für alle hilfreich, die einen Cache planen, der sich in der Nähe eines Airports gleich welcher Größe befinden soll.
 

stefan_da

Geocacher
Wie wäre es mit folgender Definition:

Ironie an

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt Caches näher als 45 m an sämtlichen Verkehrswegen (einschliesslich Wasser-, Rad-, Wald, Feld und Wanderwege) zu verstecken.

Aus Naturschutzgründen ist es zu unterlassen, Caches weiter als 5 m von Wegen zu verstecken

Ironie aus

Frohe Weihnachten, Guten Rutsch und viel Erfolg beim Cache suchen.

Stefan
 

moenk

Administrator
Teammitglied
U-Bahnen auch? Ich werde das in Berlin mal probieren. Der Cache heißt "Unter der U2". Mal gucken was unsere Herrscher damit machen.
 

TMC

Geocacher
radioscout schrieb:
Ich halte die Frage für absolut berechtigt.
Ich auch!

Die 46m-Regel bezieht sich (nur) auf Bahngleise. - Eigentlich geht die allgemeine Einschränkung "Caches near, on or under public structures..." aber doch viel weiter. Bei einem internationalen Flughafen sind 46m sehr wenig, selbst bei einem Lokalflughafen sind 46m nicht viel.

Ansonsten frage ich mich immer wieder, warum die Final Location unbedingt in unmittelbarer Adhäsion zum Cache Nickname liegen muss, soll heißen, der Cache »BMI« kann doch in einem schönen Gebüsch/Wäldchen der Umgebung des Innenministerium liegen und muss nicht unbedingt am Zaun kleben.
 
OP
A

Anonymous

Guest
grisu1702 schrieb:
Interessehalber, die Aussage gilt ja für Schienen, wie schaut es eigentlich bei Start-und Landebahnen aus? Ich meine jetzt nicht Frankfurt oder Hamburg sondern Sportflughäfen.

Wenn da mal eine Mooney oder Cessna....ihr wisst schon. :lol: :lol:

Frohe Weihnachten.

grisu


Warte noch ein Jahr, dann darfst du im Umkreis von 45m innerhalb egal von was nichts hinlegen.
Sportflugplätze sind im Gegensatz zu Flughäfen, diesen unseeligen Regionalflughäfen und Fliegerhorsten größtenteils ungesichert. Über etliche Segelflugplätze für z.B. Feldwege. Solange du zum cachen nicht die Flugbetriebsfläche betrittst schert sich kein Schwein, außer RS, darum.

Um auf deine Frage zurückzukommen: In den meisten Fällen kommst keine 45m an die Startbahn heran, bis auf Ausnahmen bei der Wendezone an der Runway.

Aber wie verhält es sich, wenn ein Flugzeugträger wieder in Hamburg anlegt. Muss ich dann auch diese 45m-Regel einhalten?
Gilt die Regel auch für Wasserstrassen?
Was ist mit der Wuppertaler Schwebebahn?
Muss ich bei Seilbahnen nur auf die Masten achten, oder vom Seil aus messen?
Strassen, Schotterpisten und Feldwege sind doch auch Verkehrswege, also auch 45m Abstand? Was ist mit Feldbahnstrecken? Panzerpisten? LGB-Gartenbahnen? Taliban-Terror-Camps? Weltraumbahnhöfe? Teleportatoren? Daten-Highways? Geocaches? Garagenzufahrten? Was ist mit alten Schwellen, die als Gartenzäune verwendet werden? Europäische Wander- und Pilgerwege? Leitplanken? Richtfunkstrecken? Darf ich überhaupt noch was legen?

Fragen über Fragen...

Edit: um die Cessna geht es mir ja nicht, aber es wäre um die Mooney echt schade.
 

radioscout

Geoking
TMC schrieb:
Ansonsten frage ich mich immer wieder, warum die Final Location unbedingt in unmittelbarer Adhäsion zum Cache Nickname liegen muss,
Das frage ich mich auch schon seit Ewigkeiten.
In angemessener Entfernung verstecken und in der Beschreibung auf das zu zeigende hinweisen funktioniert problemlos.
Sehr gutes Beispiel:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?wp=gc14p9w
Der Cache liegt weit genug von der Kirche entfernt, um mugelfrei gesucht zu werden und niemandem aufzufallen. Nach dem loggen kann man die Kirche in Ruhe betrachten.
 

whiterabbit

Geocacher
Es sollte auch nichts direkt an Wohnhäusern liegen. Dort könnte sich schließlich eine Modelleisenbahnanlage befinden. Positiver Nebeneffekt, es gibt keine Home Caches mehr.
 

NoobNader

Geomaster
radioscout schrieb:
In den Guidelines wird kein Abstand definiert:

| Caches near, on or under public structures deemed potential or possible
| targets for terrorist attacks. These may include but are not limited to
| highway bridges, dams, government buildings, elementary and secondary
| schools, and airports.
http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#offlimit

Ja und da wir in ganz Deutschland in jeder noch so bescheidenen Kleinstadt, dank unserem obersten Datensammler und Angstmacher Schäuble in direkter Terrorgefahr stehen, können wir die Caches bald nur noch in die eigenen Gärten legen, aber nur, wenn man grade nicht an wichtigen Verkehrswegen (Radwege, usw.) oder in Einflugschneisen oder überhaupt da, wo mal ein Flugzeug fliegen könnte, wohnt...
 
NoobNader schrieb:
radioscout schrieb:
In den Guidelines wird kein Abstand definiert:

| Caches near, on or under public structures deemed potential or possible
| targets for terrorist attacks. These may include but are not limited to
| highway bridges, dams, government buildings, elementary and secondary
| schools, and airports.
http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#offlimit

Ja und da wir in ganz Deutschland in jeder noch so bescheidenen Kleinstadt, dank unserem obersten Datensammler und Angstmacher Schäuble in direkter Terrorgefahr stehen, können wir die Caches bald nur noch in die eigenen Gärten legen, aber nur, wenn man grade nicht an wichtigen Verkehrswegen (Radwege, usw.) oder in Einflugschneisen oder überhaupt da, wo mal ein Flugzeug fliegen könnte, wohnt...

Genau, und Automobile dürfen auch nur noch mit einem Mindestabstand von 45m zu sämtlichen Bahnanlagen geparkt werden, weil in den Koffenräumen und auf den Ladepritschen viele Geocaches versteckt sein könnten. Hier erklärt sich auch, warum diese Abstandsregel trotz aller Bemühungen noch nicht für Autobahnen und wichtige Straßen umgesetzt wurde. :roll:
8|
 

widdi

Geowizard
zur oben genannten BMI-Cache-Staette... ich frag mich momentan, wo ich an unserem AKW etwas groesseres unterbringen kann ;-)

Es stimmt schon... durch n paar Trottel, ist eine Regelungswut entstanden, die es nichts boese denkende Cachern manchmal etwas erschwert :?
 
grisu1702 schrieb:
Interessehalber, die Aussage gilt ja für Schienen, wie schaut es eigentlich bei Start-und Landebahnen aus? Ich meine jetzt nicht Frankfurt oder Hamburg sondern Sportflughäfen.


Gilt dort nur während des Starts oder der Landung eines Flugzeuges, weil die ja ihre Schienen nach dem Start mitnehmen und erst kurz vor den Landung wieder hinlegen und danach gleich wieder einsammeln...

:mrgreen:

Viele Grüße
Onkelchen
 
radioscout schrieb:
| Caches near, on or under public structures deemed potential or possible
| targets for terrorist attacks. These may include but are not limited to
| highway bridges, dams, government buildings, elementary and secondary
| schools, and airports.
http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#offlimit

Außerdem: "These may include but are not limited to [...] and airports".

"These may include but are not limited to [...] and airports"

Wichtig ist dabei das Wörtchen "may".

Also auch hier keine Absolut-Regel, oder ?


Viele Grüße
Onkelchen
 
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