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60CS mit neuer CN V9 gestohlen, Garmin aber nicht kulant

OP
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Geocacher
kiozen schrieb:
Rein aus Interesse: Wie sieht es mit der gmapsupp.img Datei auf der SD Karte aus?

Oliver

Ich hab die Karte nur auf einer SD Karte. Also genau dein Fall.
Es geht nicht. Mit dem Nüvi kann man die Lizenz auslesen.
Da sieht die Sache auch anders aus. Das Gerät und die Software Lizenz gehören zusammen. Sind ein Produkt.

Nicht aber ein Vista oder ein GPS Map 60.
Da sind Gerät und Software zwei paar Schuhe, für die man Geld ausgibt.
 

kiozen

Geomaster
TJ 150 schrieb:
Ich geb´s jetzt auf.

Das Gerät ist weg! DAS GERÄT, nicht die Software.

Naja, korrekt müsste das heißen: DAS GERÄT und eine Lizenz ist weg, nicht die Software.

Du kaufst in der Regel nicht das Programm an sich (das wäre auch viel zu teuer), sondern die Erlaubnis das Programm im Rahmen der Lizenzbestimmungen zu nutzen. Dieser kleine aber feinen Unterschied wird seitens der Verbraucher nur zu gerne übersehen.

Oliver
 

kiozen

Geomaster
TJ 150 schrieb:
Ich hab die Karte nur auf einer SD Karte. Also genau dein Fall.

Du musst dir die Datei gmapsupp.img mit einem Hexeditor (falls vorhanden) ansehen. Aber lass bleiben, wenn Du so einen Editor nicht hast. Das macht sonst zu viel Arbeit. Mich hätte es halt nur interessiert in wie weit Garmin sein Format geändert hat ;)

Oliver
 
OP
?

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Geocacher
Nein, da kenn ich mich leider nicht mit aus. Sorry


Aber noch mal um das zu Verdeutlichen, um was es mir geht.

Man stelle sich vor, man hat z. B. eine äußerst erschwingliche City Select Australien lizenziert. Oder noch eine USA Karte dazu.
(Es gibt sicher auch Nutzer, die mal locker 1000,- Euro Kartenmaterial lizenziert haben).

Nun wird einem das Gerät (ohne dass nur eine Kachel davon geladen war) gestohlen oder geht kaputt, fällt in den Fluss oder wird vom Wilden Watz verschluckt.

Dann kann es doch nicht sein, dass man all seine Karten mal eben neu kaufen soll.
 

movie_fan

Geoguru
wenns kaputt ist und du es zu garmin schickst musste aus dem grund auch die lizensierten karten mitangeben, für die du dann eine neue freischaltung bekommst... da ist ja der hersteller des gerätes auch dran schuld und leistet entsprechend ersatz. diese angabe findet sowohl bei garmin uk, als auch bei garmin deutschland, oder sonst einem händler statt... von garmin selber bekommste mit dem neuen gerät, bzw reparierten eine neue freischaltung...

bei nem diebstahl ist ja nicht der händler dran schuld...


[edit]
aber unabhängig davon kann ich den frust durchaus verstehen... aber nunja...
 

Colin

Geocacher
kiozen schrieb:
Du kaufst in der Regel nicht das Programm an sich (das wäre auch viel zu teuer), sondern die Erlaubnis das Programm im Rahmen der Lizenzbestimmungen zu nutzen. Dieser kleine aber feinen Unterschied wird seitens der Verbraucher nur zu gerne übersehen.

Oliver
Echt komisch, dass der Verbraucher sowas gerne übersieht.

Dabei ist er es doch gewohnt, dass er beispielsweise die Flasche Autopolitur erst für sein Auto freischalten lassen muss. (Die meisten Hersteller sind so kulant, und lassen ihn die Politur auch auf seinem Zweitwagen benutzen).

Und falls dann sein Auto geklaut wird, muss er die Flasche Politur als aufrichtiger Konsument natürlich wegschmeißen. Schließlich hat er ja nicht die Flasche Politur gekauft, sondern nur die Lizenz, sie auf genau dieses Auto zu schmieren. Und die gehört mit dem Diebstahl des Wagens selbstverständlich jetzt dem Dieb.

Und selbstverständlich wird jeder von euch sich einen komplett neuen Satz an Software kaufen, wenn ihm der PC geklaut wird, auf dem sie installiert war. (Auch wenn ihr alle CD's noch im Regal stehen habt, aber die Lizenzen wurden ja schließlich mitgeklaut...)

Bleibt abschließend nur noch zu sagen: Lang lebe DRM und Raubpolierer sind Verbrecher
 
OP
?

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Geocacher
kiozen schrieb:
TJ 150 schrieb:
Ich geb´s jetzt auf.

Das Gerät ist weg! DAS GERÄT, nicht die Software.

Naja, korrekt müsste das heißen: DAS GERÄT und eine Lizenz ist weg, nicht die Software.

Du kaufst in der Regel nicht das Programm an sich (das wäre auch viel zu teuer), sondern die Erlaubnis das Programm im Rahmen der Lizenzbestimmungen zu nutzen. Dieser kleine aber feinen Unterschied wird seitens der Verbraucher nur zu gerne übersehen.

Oliver

Und genau das ist der Punkt, den ich nicht teile!
Ich behaupte sogar, dass ich als Endkunde einen Kaufvertrag mit dem Händler eingehe und es also hier in Deutschland rechtlich gesehen völlig irrelevant ist, was ein Hersteller in irgendwelche Lizenzvereinbarungen schreibt, die ich zwangsweise per Mausklick bestätigen muss.
Der Endkunde geht in das Geschäft, schließt mit dem Kauf einen rechtmäßigen Vertrag ab, der Händler bekommt sein Geld und der Kunde seine Ware. Im Falle einer City Navigator ist dies ein eigenständiges Produkt, welches ich und jeder andere hier ohne weiteres kaufen kann.
Dieses Produkt in die Abhängigkeit von einer anderen Ware zu stellen, halte ich für falsch.
Wenn ich bei Microsoft eine Windows XP Version kaufe und freischalte, kann ich diese auch für einen neuen PC verwenden, ein Anruf genügt und man bekommt einen neuen Schlüssel.

Es ist zu unterscheiden, ob ich die Software nur selbst, also nur auf einem Gerät nutzen kann, oder ob ich die Software nur auf DIESEM Gerät nutzen kann. Und ich denke genau das ist der Punkt!
Das Erste geht absolut in Ordnung und muss auch so sein.

Um es mit dem Beispiel des geklauten Autos zu sagen:
Sicher wird VW nicht den geklauten Wagen ersetzen, aber genau so wenig gehört dem Dieb dein Führerschein, den Du vielleicht im Handschuhfach liegen hast. Und die Kreisverwaltung wird von dir auch nicht verlangen, dass Du deshalb den Führerschein neu machen mußt.
 

kiozen

Geomaster
TJ 150 schrieb:
Und genau das ist der Punkt, den ich nicht teile!
Ich behaupte sogar, dass ich als Endkunde einen Kaufvertrag mit dem Händler eingehe und es also hier in Deutschland rechtlich gesehen völlig irrelevant ist, was ein Hersteller in irgendwelche Lizenzvereinbarungen schreibt, die ich zwangsweise per Mausklick bestätigen muss.

Dann mal auf zum Anwalt. Ich glaube ein ganzes Heer von Eula Kritikern wartet darauf, dass diese Sichtweise mal ordentlich geklärt wird. Und auch ob eine künstliche Bindung an die Hardware rechtens ist.

TJ 150 schrieb:
Wenn ich bei Microsoft eine Windows XP Version kaufe und freischalte, kann ich diese auch für einen neuen PC verwenden, ein Anruf genügt und man bekommt einen neuen Schlüssel.

Naja, Googel verrät uns, dass das nicht so einfach ist. Microsoft macht da sicher viel freiwillig auf Kulanz. Es macht auch einen Unterschied, ob man eine eigenständige Version gekauft hat, oder eine an die Hardware gebundenen sog. Recovery Version. Bei letzterem denke ich ist Microsofts Geduld nicht grenzenlos :)

TJ 150 schrieb:
gehört dem Dieb dein Führerschein, den Du vielleicht im Handschuhfach liegen hast. Und die Kreisverwaltung wird von dir auch nicht verlangen, dass Du deshalb den Führerschein neu machen mußt.

Nein, weil dein Führerschein nur bestätigt, dass man mal der Meinung war, dass du in der Lage bist einen Wagen zu steuern. Da die Kreisverwaltung das nochmal lokal gespeichert hat, ist es kein Problem. Würde deine Fähigkeit einen Wagen zu lenken jedoch frei nach 'Der Matrix' in Form eines Programmes in dein Hirn geladen und du hättest das Programm oder dein Hirn verbummelt, gäbe es auch Probleme mit der Kreisverwaltung. :) Jetzt wird's wüst :)

Letzten Endes ist die Freischaltgeschichte als Ganzes ärgerlich. Gerade wenn es darum geht alternative Software zu MapSource zu schreiben. Aber ich habe auch ein gewisses Verständnis dafür. Was nicht gesichert ist, wird kopiert wie blöde. Viele Benutzer kennen da leider keine Hemmungen. Das baden wir jetzt alle aus. Insofern ist Raubkopieren wirklich asozial.

Oliver
 

movie_fan

Geoguru
kiozen schrieb:
[...] Was nicht gesichert ist, wird kopiert wie blöde. Viele Benutzer kennen da leider keine Hemmungen. Das baden wir jetzt alle aus. Insofern ist Raubkopieren wirklich asozial.

Oliver

naja... wenns nicht gesichert ist, wirds kopiert, aber beim ehrlichen kunden läuft es auch ohne probs...
wenns gesichert ist, wirds dennoch kopiert, es ist nen bisslern aufwand es zu umgehen, aber bei der hälfte der ehrlichen kunden läuft es nicht mehr...
man kann es noch besser sichern... jetzt wirds arbeit das es die raubkopierer zum laufen bekommen, aba bei 3/4 der ehrlichen kunden läuft es nicht mehr...

daher bieten doch mitlerweile immer mehr musicdownloadportale wieder drm freie music an... am kopieren hat das den raubkopierer nicht im geringsten gehindert, nru die ehrlichen kunden, weil es nichtmehr überall lief... und da werden jedes quartal wieder neue rekordumsätze erzielt....:shock:

genauso nen scheiß bei spielen.. die kopierschutzemechanismen kosten sau viel, wenn du die nutzen willst.. die kosten müssen die user tragen... also wirds spiel teurer... kopiert bekommt man es dennoch meistens.. nur muss ich mir von dem spiel vorschreiben lassen welche software ich auf dem rechner installiert haben darf udn welche nicht, weil es sich sonst weigert zu starten... raubkopierer haben ihre software das es läuft, und die dummen sind wieder die ehrlichen kunden...

50 euros für nen spiel das man in einem tag durch hat, finde ich persönlich auch etwas schwach!
gute sachen hingegen kauft man sich, in der hoffnung das es ohne viel aufwand läuft :)

mit anderen worten der kopierschutz bringt nichts, er verursacht nur kosten! und verärgerung bei den ehrlichen usern...-.-


auf ne klagewelle gegen die gerätebindung würde ich mich hingegen auch freuen! :)
 

morsix

Geowizard
movie_fan schrieb:
auf ne klagewelle gegen die gerätebindung würde ich mich hingegen auch freuen! :)

Ja, fänd ich auch gut. Warum?
Weil ich keinen Bock habe, wenn das neueste Supergarmin rauskommt dann auch alle Karten neu kaufen zu müssen, obwohl mein altes Garmin dann nicht mehr nutze.
Weil aber Karten teurer sind als das Gerät kaufe ich mir ganz sicher NICHT das neueste Garminteil.
Wenn garmin also Geräte verscheuern will und möchte, daß der technikverliebte cacher sich sofort das neueste Teil ordert, dann muß da was getan werden.
Was mich auch ziemlich aufregt, die neue Topo-V2 konnte ich nur auf einem Rechner installieren, okok, seh ich ja ein, aber was ist nun wenn ich mir einen neuen PC kaufe? Sowas kommt vor ...

Grüße
Rudi
 
TJ 150 schrieb:
Nun stehe ich allerdings auf einem ganz anderen Standpunkt, den ich bereits bei der Anfrage verdeutlicht habe.



Die Aussage von Garmin ist vollkommen korrekt und Gesetzeskonform.

Wenn Dir ein Buch gestohlen wird, kannst Du auch nicht einfach ein neues Buch fordern, nur weil Du ja bereits die Autorenleistung bezahlt hast. (Die immer noch den größten Teil eines Buchpreises ausmachen)


Deswegen sind die Lizenzkosten genauso wie das Buch über die Reisegepäckversicherung abgedeckt.

Somit ist die Aussage von Garmin sogar über das Versicherungsgesetz bestätigt.


Tipp: Nimm die Bestätigung von Garmin und lass Dir von der Versicherung eine neue Lizenz bezahlen. Dann hast Du sogar wieder 2 neue Lizenzen. Ist doch cool.


Falls keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen : Selber Schuld !


Viele Grüße
Onkelchen
 

morsix

Geowizard
Christian und die Wutze schrieb:
Ich dachte, gerade die PC-Bindung der Topo wäre "zugunsten" der GPSr-Bindung entfallen! Dem ist nicht so? :evil:

Installieren kannst Du ein zweites Mal auf einen anderen PC ... Aber dann siehst Du nur das da ... egal ob man mit dem unlockwizard den 25stelligen code nochmal eingibt oder nicht ...

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Ergo: 2x GPS und 1x PC

GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRr

Grüße
Rudi
 
Ergänzung:

Mit dem Kauf der CN V9 kaufst Du kein Produkt, sondern:

Das Recht dieses Paket auf dem von Dir angegebenen Gerät sowie auf einem weiteren angegebenen Gerät nutzen zu dürfen.


Wenn Dir das Gerät gestohlen wird, hast Du weiter das Recht das Paket auf diesem Gerät zu nutzen. Musst Dir halt einfach nur wieder Zugang zum Gerät verschaffen.

Desweiteren kannst Du den Kartensatz ja auch weiterhin auf Deinem anderen Gerät nutzen ...



Wenn Du mit dieser Sache vor den Kadi ziehen willst, bekommst Du meine tiefst Missachtung, weil Du dann nämlich zu den ... gehörst, die die Gerichte mit sinn- und aussichtslosem Quatsch beschäftigen und somit sinnvolle Verfahren unnötig verzögern.

Ich kann nur hoffen, dass Deine Rechtschutzversicherung die Übernahme dieses Falles von vorn herein wegen Aussichtslosigkeit ablehnt, damit nicht andere Rechtschutzversicherte diesen Quatsch noch mitbezahlen müssen.

Gruß
Onkelchen
 

DunkleAura

Geowizard
TantchensOnkelchen schrieb:
...Somit ist die Aussage von Garmin sogar über das Versicherungsgesetz bestätigt.

Tipp: Nimm die Bestätigung von Garmin und lass Dir von der Versicherung eine neue Lizenz bezahlen. Dann hast Du sogar wieder 2 neue Lizenzen. Ist doch cool.

Falls keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen : Selber Schuld !
voll ACK und falls du die Topo 1.1 hattest dann bekommste sogar die V2 (glaube dies ist die aktuelle von DE) weil es die 1.1er nicht mehr gibt(?) und das wäre doch echt toll oder?

dies würde ich glück im unglück nennen. :D
 

kiozen

Geomaster
movie_fan schrieb:
mit anderen worten der kopierschutz bringt nichts, er verursacht nur kosten! und verärgerung bei den ehrlichen usern...-.-

Also die alte Topo DE habe ich als Raubkopie schon gesehen. Die CN in der Form noch nicht. :wink: So ganz wirkungslos ist das Spiel von Garmin somit nicht.

Oliver
 
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