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Anti-Cacher ermittelt und angezeigt,70 TB´s sind gerettet

Nisi und Olli

Geocacher
Ui, vielleicht ist unser allererster TB ja auch dabei. Der ist Anfang letzten Jahres 7 km von Ibbenbühren nach der Zerstörung eines TB-Hotels verschollen gewesen. Um das niedliche Echsenstofftier dadran wärs zwar schade, aber es wäre trotzdem schön, wenn der Anhänger weiter auf Reisen gehen würde. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Zu der Aktion selbst: Ganz großes Kino!!!! RESPEKT. Und ein riiiiiiieeseeen großes Lob. :applaus: :applaus: :applaus:
 
Hi Nisi und Olli!

Ich kann euch eine freudige Mitteilung machen: Euer TB ist auch mit dabei!!! :D (Ich hab mal den verschollenen TB aus eurem Profil mit unserer Liste der zurückgewonnenen TBs abgeglichen. Außerdem kann man die Echse auch super auf einem Bild erkennen, welches uns der Anti-Cacher mal in eine Dose gelegt hat.)
Allerdings sind bei allen TBs leider die Anhänger nicht mehr da. Aber die Plakette ist mit an Bord. Wir werden an die 35 Plaketten einen Ersatzanhänger mit einem Infozettel befestigen und ihn dann weiter auf die Reise schicken - wenn das okay ist. Auf einem zeitnahe stattfindenden event werden alle coins und TBs wieder auf die Reise geschickt. Wir werden aber auch allen ownern noch einen Logeintrag bescheren. Wir sind gerade eifrig bei der Organisation sämtlicher Dinge, die jetzt nötig sind um alles in die Wege zu leiten.

Euer TB (und die anderen knapp 70 Stück) ist jetzt auf jeden Fall ein TB mit einer bewegenden Geschichte ;)

Viele Grüße
Jörg und Marén
 

goldensurfer

Geoguru
Wie krank muss ein Mensch denn sein, um sich für sowas hinreißen zu lassen, nur weil jemand dieselbe Idee hatte wie er? :kopfwand:

Euch jedenfalls herzlichen Glückwunsch für die gelungene, tolle Aktion! :geschenk: :balloon2:
 

secondmatrix

Geonewbie
Find ich super, dass solche Täter überführt werden! Gratulliere euch, dass ihr es geschafft habt!

Ich habe auch von Leuten gehört, die ihren Kot in Caches lassen wollen um die Cachergemeinde zu provozieren.
Was wäre das rein rechtlich für ein Verstoß? Und wasfür Rehtsfolgen hätte das?

MfG
 

Nachtfalke

Geowizard
secondmatrix schrieb:
Ich habe auch von Leuten gehört, die ihren Kot in Caches lassen wollen um die Cachergemeinde zu provozieren.
Was wäre das rein rechtlich für ein Verstoß? Und wasfür Rehtsfolgen hätte das?

Vermutlich Sachbeschädigung.
 

diltigug

Geocacher
secondmatrix schrieb:
Ich habe auch von Leuten gehört, die ihren Kot in Caches lassen wollen um die Cachergemeinde zu provozieren.
Was wäre das rein rechtlich für ein Verstoß? Und wasfür Rehtsfolgen hätte das?
Auf jeden Fall infantiler, grober Unfug (ist aber glaub´ ich kein juristischer Tatbestand).
In der Öffentlichkeit beim Wildpinkeln erwischt werden ist meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit. Vermutlich passiert ausser einem kostenpflichtigem Ordnungsgeld von öffentlicher Seite nichts weiter.
 

Aceacin

Geowizard
radioscout schrieb:
Schön das die TBs wieder da sind und man sich einigen konnte.

Wobei ich mich schon sehr wundere, daß die elementaren "Regeln", die man aus jedem Film kennt, nicht beachtet wurden. Wer macht denn etwas verbotenes, ohne sein Gesicht zu verbergen? Eine Sturmhaube, Einweghandschuhe und einen Blaumann bekommt man an jeder Ecke für wenig Geld. Und wer fährt mit dem Auto zum Tatort?

Schwalbe64 schrieb:
Wichtig ist aber die rechtliche Seite von Videoaufnahmen, die unbedingt
beachtet werden sollte. :shocked:
Ich hoffe, daß es deshalb keinen Ärger gibt. Der "gegnerische" Anwalt könnte das zum Thema machen. Ich kenne Urteile, die selbst in wiederholten Fällen von Beschmierung und anderem Vandalismus die Videoüberwachung vor dem Haus durch den Eigentümer untersagen.
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich den Vortrag (zum Thema rechtsextreme Gewalt [dazu ist jemand aus Hagen in unsere Einrichtung gekommen]) vom Staatsschutz aus Hagen richtig verstanden habe, wird das "Recht am eigenen Bild" nicht verletzt, sofern man die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung stellt und keine Kopien behält oder gar veröffentlicht.
Jedenfalls wurden wir dazu angeregt, z.B. bei 'ner Klopperei alles mit 'nem Handy aufzunehmen und selbiges dann der Polizei zur Verfügung zu stellen, da solche Aufnahmen ungefärbt von der individuellen Wahrnehmung sind.
Übertragen auf den Cachediebstahl, dürfte es OK sein, die SD-Karte als Beweismittel den Beamten auszuhändigen.
 

Nachtfalke

Geowizard
Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Das sogenannte Bildnisrecht (ugs. Recht am eigenen Bild) wird hier nicht verletzt, da für die Verletzung laut §22 KunstUrhG eine Veröffentlichung notwendig wäre. Da das Video aber nur der Polizei als Beweismaterial zur Verfügung gestellt wurde, liegt keine Veröffentlichung vor.
 

Fedora

Geowizard
Ich bin der Meinung, was noch zu beachten ist, ist das ein Video das ohne Wissen der aufgenommenen Person gedreht wurde vor Gericht nicht als Beweismittel dienen kann. Da aber ohnhin fraglich ist, ob ein Geocachingfall so weit geht, ist das Video ja schon vorher sinnvoll - zudem hat gerade im vorliegenden Fall der Täter ja gestanden (und die TBs&Coins nachgewiesenerweise gehabt), weshalb das Video ohnehin für den Gerichtsfall nicht mehr nötig wäre.
 

jmsanta

Geoguru
Mich würde ja schon mal interessieren wie viele Juristen hier ihre Meinungen zu möglichen Konsequenzen kundgetan haben - ich bin keiner und wage es daher auch nicht, auch wenn ich mir rechtliche Konsequenzen für den/die Täter wünsche.
 

Nachtfalke

Geowizard
Fedora schrieb:
Ich bin der Meinung, was noch zu beachten ist, ist das ein Video das ohne Wissen der aufgenommenen Person gedreht wurde vor Gericht nicht als Beweismittel dienen kann.

Wie kommst Du auf den schmalen Pfad?

@jmsanta: Ich bin auch kein Jurist, aber ich kann lesen. Manche Gesetze sind sehr eindeutig und bedürfen keiner Interpretation.

Vielleicht nochmal zur Sicherheit: Ich bin kein Jurist. Daher sind alle meine Äußerungen in diesem Thread keine juristische Beratung, sondern lediglich eine persönliche Meinung.
 

goldensurfer

Geoguru
Vielleicht sollte dann ein Hinweis in die Cachebeschreibung: "Im Interesse der Cachesicherheit wird dieser Geocache videoüberwacht" :D
 

pygospa

Geocacher
Zunächst einmal auch von mir einen Herzlichen Glückwunsch zu euren Erfolg. Auch ich bin darüber sehr erfreut, und an dem Ergebnis sehr interessiert. Wenn tatsächlich ein Ergebnis zu eurem Gunsten bei heraus kommt wäre dies wahrscheinlich auch ein Präzedenzfall, welcher der gesamten Cachergemeinde zugute kommt, und solchen Anti-Cacher-Schmutzfinken das Handwerk legt.

Und ein "Achtung, ihr macht euch dabei Strafbar" wird auch viele davon abhalten, solchen Anti-Caching Heinies zu folgen.


Aber noch etwas hierzu:

radioscout schrieb:
Schwalbe64 schrieb:
Wichtig ist aber die rechtliche Seite von Videoaufnahmen, die unbedingt
beachtet werden sollte. :shocked:
Ich hoffe, daß es deshalb keinen Ärger gibt. Der "gegnerische" Anwalt könnte das zum Thema machen. Ich kenne Urteile, die selbst in wiederholten Fällen von Beschmierung und anderem Vandalismus die Videoüberwachung vor dem Haus durch den Eigentümer untersagen.
[/quote]

Sowie:

Fedora schrieb:
Ich bin der Meinung, was noch zu beachten ist, ist das ein Video das ohne Wissen der aufgenommenen Person gedreht wurde vor Gericht nicht als Beweismittel dienen kann.

Ich kann zu dieser Fragestellung nun folgendes beitragen: Wir hatten mal (vor etlichen Jahren) ärger mit dem Nachbarn direkt über uns (der Mensch war rechts, mein Vater ein seit knapp 30 jahren eingebürgerter "Ausländer") - das fing an beim Zerstören unserer Balkonpflanzen mit Frabe, und Chemikalien, und ging irgendwann über ins Autozerstören sowie dem hinterlassen von Fäkalien vor unserer Haustür (wir hatten Parter einen eigenen Eingang).

Mangels beweise konnten wir aber rechtlich anfangs nie vorgehen. Uns hat man damals daher geraten, uns auf die Lauer zu legen, und den Menschen auf frischer Tat zu Filmen, bzw. zu Fotographieren. Da wir damals keinen Camcorder hatten (wie gesagt, das war noch zu Zeiten, da waren noch keine Handy erfunden, geschweige denn gab es Digitalkameras, etc.) legte sich mein Vater daher von dort an jede Nacht auf die Lauer, konnte ihn etliche Male erwischen und fotographieren - natürlich ohne sein Wissen oder Einverständnis ;-)

Alles hatte vor Gericht Hand und Fuß, den Prozess hatten wir dank des Beweismaterials gewonnen.

Ich bin auch kein Jurist, und kann auch nicht erklären, warum es in den Fernsehserien und Filmen dann immer anders heißt - eine Theorie hätte ich, aber das brächte hier auch nichts. Jedenfalls waren unsere Fotos vor Gericht als Beweis anerkannt.
 

Aceacin

Geowizard
Wir sind ja nicht in USA, wo ein Täter erst gefragt werden muss, ob man ihn der Tat überführen darf oder nicht. :lachtot:
 

Fedora

Geowizard
Nachtfalke schrieb:
Wie kommst Du auf den schmalen Pfad?
Ebenso halbinformiert wie du? Nein, ich bin kein Jurist, hab es auch nicht behauptet. Hab mir nur zu erklären versucht, aus welchem Grund möglicherweise hier so dringend angeraten wurde, die rechtliche Seite zu beachten. Soweit ich es nicht überlesen habe, haben die Betroffenen es ja nicht weiter ausgeführt.
 
Wir haben explizit darauf hingewiesen, die rechtliche Seite einer Videoüberwachung zu beachten, weil uns bisher noch niemand wirklich beantworten konnte, ob das juristisch in Ordnung ist, was wir gemacht haben.
Die Kripo sagte zum Beispiel, daß sie unseren Erfolg toll finden, allerdings Bedenken haben, weil sie selber einen richterlichen Beschluß benötigen, um jemanden Videoüberwachen zu dürfen. Die Kripo war sich selber unsicher, ob das Filmmaterial als Beweismittel zugelassen wird.
Im Internet findet man auch 1000e unterschiedliche Aussagen und Sichtweisen.
Da wir selber halt von verschiedenen Personen unterschiedliche Aussagen bezüglich der Videoüberwachung bekommen haben, weisen wir nur darauf hin.

Viele Grüße
Jörg und Marén
 

Nachtfalke

Geowizard
joerg&maren schrieb:
Die Kripo sagte zum Beispiel, daß sie unseren Erfolg toll finden, allerdings Bedenken haben, weil sie selber einen richterlichen Beschluß benötigen, um jemanden Videoüberwachen zu dürfen.

"Jemanden videoüberwachen" - sprich: Bildaufnahmen im persönlichen Lebensbereich einer Person zu machen, ist schon wieder ein ganz anderes Kaliber. Hier greift §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen), der das Anfertigen von Bildaufnahmen unter bestimmten Vorraussetzungen unter Strafe stellt. Selbstverständlich benötigt die Polizei in diesem Fall einen richterlichen Beschluss.

In unserem Fall handelte es sich aber nicht um Aufnahmen im persönlichen Lebensbereich, sondern in freier Natur. Dabei greift die Panoramafreiheit, die Bildaufnahmen im öffentlichen Raum ausdrücklich erlaubt. Eingeschränkt wird diese Panoramafreiheit im allgemeinen nur durch das o.a. Bildnisrecht nach §22 KunstUrhG. Dieses Recht kann aber im vorliegenden Fall auch nicht geltend gemacht werden, da keine Veröffentlichung vorliegt.

Klar soweit? ;)

Und daß die Kripo euch sagt, sie wüßte nicht, ob die Beweise verwertbar wären, ist auch klar, denn das wäre unter Umständen eine Rechtsberatung, die sie nicht leisten darf. Außerdem wird der Beamte wohl kaum eine Aussage machen, auf die man sich dann hinterher versuchen könnte zu berufen ("Aber der Polizeiinspektor XY hat gesagt, daß ..."). Sowas überlassen sie wohlweisslich Anwälten und Richtern.


Disclaimer: Obiger Text stellt nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung dar.
 
Danke für die Erklärung. Das hört sich alles auf jeden Fall schonmal logisch an. Wir haben bei der Kripo von verschiedenen Beamten allerdings auch unterschiedliche Aussagen bekommen. Naja, letztendlich haben wir ja ein Geständnis und die TBs wieder - mehr wollten wir ja eigentlich gar nicht.

Viele Grüße
Jörg und Marén
 
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