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Approving bei Opencaching

Starglider

Geoguru
UteHans schrieb:
Hier ist ganz einfach auch die Unterstützung durch die ersten Finder erforderlich. Dann aber bitte nicht ein öffentlicher Verriss im Board, sondern eine PN an den Freigebenden und den Besitzer.
Tja, und genau da liegt das Problem: Die ersten Finder sind in der Regel "Nachbarn" des Besitzers und kennen ihn oft auch persönlich.
Das wäre dann ja petzen... :wink:
 

alex3000

Geowizard
TEAM-CROSSGOLF schrieb:
Seid Ihr alle Beamte?

Oder warum jetzt so einen Aufwand. Warum nicht gleich noch die Qualität der Bilder und die Anordnung der Icons und die Anzahl der Rechschreibfehler bewerten.

Nein, von Terracaching².
 
OP
O

Oliver

Geowizard
UteHans schrieb:
Da ich nicht rechtskundig genug bin, mal die Frage an Berufenere: übernimmt nicht mit der Freigabe auch der Freigebende ganz oder teilweise die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit?

Da der Freigebende im Namen der Webseite bzw. des Webseiten-Betreiber arbeitet, kann dieser IMHO im Aussenverhältnis nicht belangt werden. Im Innenverhältnis je nach Vertrag mit dem Betreiber. Wie gesagt ... bin auch kein Jurist. Rausreden "das haben wir nicht gewußt" kann man sich nach einem Approving vermutlich nicht mehr.

Nebenbei gesagt: in erster Linie ist der für die Inhalte verantwortlich, der Sie veröffentlicht hat. Vorausgesetzt dieser ist bekannt ... im Internet nicht immer gegeben.
 

shia

Geomaster
Es ist auch derjenige verantwortlich, der Inhalte, die er kennt, duldet.
Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem der Betreiber einer Site verurteilt wurde, nicht weil er Gästebucheinträge stehen ließ, sondern durch seine redaktionelle Bearbeitung sein Einverständnis mit den (linksradikalen) Beiträgen signalisierte.

Die Frage ist natürlich, ob man mit Caches an der Grenze der Legalität, die man aktiv approved, schon beispielsweise zum Rechtsbruch (Betreten verboten, usw.) aufruft, sich also selber strafbar macht.

Berühmt-berüchtigtes Beispiel hier im Forum: Kalter Reifen.
 
Ich hab mal die einschlägige Strafnorm rausgesucht. Die trifft allerdings nicht den Approver sondern allenfalls den Cacheowner.
Allerdings dürfte das Auslegen eines Caches und die Veröffentlichung der Beschreibung nicht als "Aufforderung" im Sinne des § 111 StGB anzusehen sein, jedenfalls nach meiner ersten Einschätzung, weil niemand im engeren Sinn tatsächlich aufgefordert wird, eine Straftat (Hausfriedensbruch in bestimmten Fällen) zu begehen. Allenfalls wird die Möglichkeit aufgezeigt, sich in die leerstehende Fabrikhalle oder was auch immer, zu begeben.
Wenn es jemand noch genauer wissen will, schaue ich morgen gerne mal in die Kommentierung.
Aber in der Praxis wird es kein Schwein interessieren, es laufen zu viele echte Straftäter rum, die das Strafverfolgungskarussel am laufen halten...

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
 
OP
O

Oliver

Geowizard
Aber in der Praxis wird es kein Schwein interessieren, es laufen zu viele echte Straftäter rum, die das Strafverfolgungskarussel am laufen halten...

"Wenn mal ein Sündenbock gesucht wird" ... oder wie hattest du an anderer Stelle gesagt ;)
 

-tiger-

Geowizard
UteHans schrieb:
Nun bin ich ja noch nicht so lange dabei; aber ich habe mich immer gefragt, wie ein Freigeben des Caches 'aus der Ferne' wert sein kann.

Wie man bei gc.com sieht, stößt die Methode schnell an ihre Grenzen. Offiziell sind z.B. Caches in Naturschutzgebieten unzulässig, vermutlich dürfte aber ca. jeder fünfte in einem liegen. Das könnte man sogar per Karte prüfen, wird aber nicht gemacht. Ich finde das auch gut so, nicht jeder Cache im NSG ist auch eine Gefahr für die Natur, aber genau das kann man nur vor Ort beurteilen. Entweder sind die Approver eher großzügig (was bei gc.com meist der Fall ist, an dieser Stelle Danke dafür an Laogai & Co!), was dann aber nicht zuverlässig vor grenzwertigen Caches schützen kann oder es wird rigoros fast alles abgelehnt, was auch nicht Sinn der Sache ist. Ich würde daher zwei Alternativen vorschlagen:

1.) Es werden offizielle Approver eingestellt, die jeweils einen Dienst-Jeep und einen Hubschauber bekommen und jeden Cache vor der Freischaltung testen. Ich würde mich für den Südwesten freiwillig melden. Den Jeep bitte in schwarz mit hellem Leder, den Hubschrauber hätte ich gerne in gelb. Und vergesst ne Visa-Karte zum Tanken nicht ;)

2.) Es findet kein Approval statt, Cache-Listings werden nur nach Rückmeldungen, daß da etwas "faul ist", durch die Seitenbetreiber entfernt. Damit ist der gesetzlichen Pflicht, illegale Inhalte nach Kenntnisnahme von diesen zu entfernen, genüge getan, mehr ist meiner Meinung nach nicht erforderlich.

Tiger
 

radioscout

Geoking
-Tiger- schrieb:
Entweder sind die Approver eher großzügig (was bei gc.com meist der Fall ist, an dieser Stelle Danke dafür an Laogai & Co!), was dann aber nicht zuverlässig vor grenzwertigen Caches schützen kann oder es wird rigoros fast alles abgelehnt, was auch nicht Sinn der Sache ist.
Es gibt garantiert sehr viele Cacher, die eine genaue Überprüfung durch die Reviewer als Aufforderung zum Austricksen auffassen würden.
Eine weniger restriktive Überprüfung appeliert an die Vernunft der Cacher, nur guidelinekonforme Caches zu verstecken.
 
Oliver schrieb:
Aber in der Praxis wird es kein Schwein interessieren, es laufen zu viele echte Straftäter rum, die das Strafverfolgungskarussel am laufen halten...

"Wenn mal ein Sündenbock gesucht wird" ... oder wie hattest du an anderer Stelle gesagt ;)

Hatte ich? Na ja, was interessiert mich mein dummes Gerede von gestern :)
Ein Restrisiko, daß man auf einmal im Fokus steht, ist natürlich immer da bei grenzwertigen Geschichten. Wenn jemand zu Tode kommt, oder so, ist es z.B. nicht ausgeschlossen, daß auch der Owner in den Blick der Ermittlungsbehörden gerät. Ist zwar wenig wahrscheinlich, aber immerhin nicht ganz ausgeschlossen. Wie sowas dann ausgeht, wenn der Cache auf verbotenem UND gefährlichem Gelände liegt (Truppenübungsplatz oder so)ist nicht eindeutig zu sagen, da es nach meinem Wissen keine Grundsatzentscheidung dazu gibt. Aber DAS Risiko geht der Cacheowner ohnehin bewußt ein und muß ggfs. mit den Konsequenzen leben. Ich meinte eben eher die harmlosere Variante, bei der anderer Leute Hausrecht (leerstehende Fabrikhalle ohne saugefährliche Klettereinlage) verletzt wird.
Wenn der Seitenbetreiber positiv von richtig illegalen und gefährlichen Aktionen erfährt ist er aber ohnehin gut beraten, die zu entfernen.

Wohlgemerkt, ich rede nicht von Caches, die nur nach (gefährlicher) hochalpiner aber selbstverständlich legaler Klettertour gehoben werden können.
 

Gagravarr

Geomaster
-Tiger- schrieb:
Wie man bei gc.com sieht, stößt die Methode schnell an ihre Grenzen. Offiziell sind z.B. Caches in Naturschutzgebieten unzulässig, vermutlich dürfte aber ca. jeder fünfte in einem liegen.
Das liegt mal wieder an dem fehlenden Interesse von gc.com, gewisse Bedingungen landesspezifisch zu machen (oh shit, is there anything outside of the US?).

Um in Amerika irgendwas zum Naturschutzgebiet zu erklären, muss ganz was besonderes dort zu finden oder zu schützen sein und entprechend hart wird es reglementiert und kontrolliert. Bei uns ist ja inzwischen fast jede zweite Kuhweide ein NSG und keine Sau kümmer sich darum. Logisch, wenn Begriffe inflationär eingesetzt werden, bringen sie meist nicht mehr viel.
 
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