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Archivierter Cache an neuem Ort

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Ich als Owner hätte einfach nach den Koordinaten gefragt, sie geändert und einen Reviewer gebeten, den Cache wieder freizugeben.

Da der Owner das aber nicht möchte (was man durchaus verstehen kann, da es ja mehr oder weniger ein neuer Cache ist), sollte man das auch respektieren und ihn nicht loggen.
 

hoshie79

Geowizard
Paule83 schrieb:
Ein archivierter Cache darf nicht geloggt werden, auch wenn "Geomüll" noch nicht eingesammelt wurde, unabhängig, unter welchen Umständen die Dose wann wo liegt. Außnahme: Log ist vor der Archivierung durchgeführt worden.
...
Wo genau steht das...? Würde mich ehrlich interessieren, da ich die GS´schen Richtlinien nicht im genauen Wortlaut im Kopf habe.

Paule83 schrieb:
...Ich werfe das Logbuch meines archivierten Caches in den Müll...
Offtopic zwar, aber trotzdem: Ich bewahre Logbücher meiner archivierten Caches auf, um auch Jahre später noch darin zu stöbern. Ist auch eine Facette des Hobbys. Okay, ich bewahre auch Eintrittskarten auf von Veranstaltungen, bei denen ich war. ;)
 

Starglider

Geoguru
Als Owner ist man ja auch dafür verantwortlich das der Cache an einer geeigneten Stelle liegt. Steht in den Guidelines ist aber auch rigendwie selbstverständlich.

Wenn jetzt ein dritter den Cache verlegt ist der schon dadurch nicht mehr regelgemäß.

Dafür können weder die Finder noch der Owner etwas, aber der Owner kann auch nicht dazu gezwungen werden den Cache an der neuen Location weiter zu supporten. Das ist dann halt höhere Gewalt.

Und wenn ich das Geschreibsel richtig interpretiert habe steht das Ding jetzt in einem Museum.
Also wäre die Genehmigung der Museumsbetreiber notwendig.
Und wenn das Museum Eintritt kostet?
Man kann ja Caches nicht einfach so so weit verlegen, da müsste also sowieso nochmal ein Reviewer ran.

Ich habe mir mal die Logs der letzten Finder durchgelesen und zwei Sachen festgestellt:

1. Geocacher im Ausland scheinen genau die gleichen Kindsköppe zu sein wie in DE. Zumindest schreiben sie die gleichen trotzigen Logs. Ich werde daran denken wenn demnächst wieder jemand von "typisch deutsch" fantasiert weil ihm die Argumente ausgehen.

2. Die Anbieter von Übersetzungssoftware sollte man teeren, federn, steinigen und danach noch richtig schlecht behandeln.
 

Zappo

Geoguru
..ich hätte halt da ein kleines, feines, drolliges und völlig neben der Spur laufende Schmankerl* einfach laufen lassen - und das Listing von GC dafür "mißbraucht", einen Recall zum Stand der Dinge im tschechischen Museum einzuholen. Ich hätte sogar noch um Bilder gebeten.

Ich bin halt ein Kindskopf :D :D :D

Wenn ich mir die Welt so ansehe - und das Cachen in letzter Zeit - würde uns ein wenig mehr "Kindskopftum" sicher gut zu Gesicht stehen.

Gruß Zappo

*ISS ist auch nicht ortsfest - und nicht halb so lustig.
 

UF aus LD

Geowizard
Paule83 schrieb:
Ein archivierter Cache darf nicht geloggt werden, auch wenn "Geomüll" noch nicht eingesammelt wurde, unabhängig, unter welchen Umständen die Dose wann wo liegt. Außnahme: Log ist vor der Archivierung durchgeführt worden.
......

Wo bitte steht das? Woher nimmst du diese Überzeugung?

Es gibt mindestens einen sogenannten "Living Dead", der seit Jahren archiviert ist und dennoch geloggt werden kann und wird, da die Dose weiterhin da ist wo sie sein soll und vom Owner auch weiter gepflegt wird.

Nein, ich nenne den Cache nicht, sonst loggt noch jemand eine NA :D :motz: :lachtot: :lachtot:
 

Mark

Geowizard
Wenn ich der Owner wäre, würde ich grinsen, die 5 Logs 5 Logs sein lassen, zur neuen Location fahren und die Dose einsammeln. Im Zuge dessen lecker Schweinsbraten mit behmische Knedl essen, ein schönes Bierchen genießen und einfach mal keine Korinthen kacken.
 
OP
M

Mandaubeach

Geocacher
.... Die Anbieter von Übersetzungssoftware sollte man teeren, federn, steinigen und danach noch richtig schlecht behandeln.
:D da siehst Du mal, was wir hier im Grenzgebiet für Höchsleistungen erbringen, wenn wir tschechische Mysteries lösen.... ja, wir lösen die! :D
Aber Spaß beiseite....

Die Lok steht momentan vor einem Einkaufszentrum in Liberec u. soll in ca. 4 Wochen in ein Museum in der selben Stadt umziehen.
Der Cache selbst ist eine richtig coole Bastelarbeit u. gar nicht so leicht zu finden, weil wirklich perfekt getarnt. Die jetzigen Finder wurden wohl durch das Prinzip "stille Post" auf die Dose vor der Haustür aufmerksam gemacht, ganz nach dem Motto: "... da hing mal ein Cache dran - müsst ihr mal gucken gehn!,,,"
An den jetzigen Koordinaten kollidiert er wohl mit einem Mysterie, zumindest lese ich das aus einem Log heraus. Weiterhin wurde wohl auch ein neues Logbuch gesponsort, das Ding entwickelt also gerade ein Eigenleben. :lachtot:

Der Owner hat das Ganze archiviert u. dachte, dass es das dann war. Klar könnte er hinfahren u. das Ding einsammeln u. dabei dankbar sein, dass sie die Lok nicht nach Donezk geschickt haben.... Aber er geht einer geregelten Arbeit nach u. ist auch in seiner Freizeit nicht hauptsächlich mit cachen beschäftigt, sondern betreibt dieses Hobby halt neben einigen anderen Aktivitäten.

Wahrscheinlich muss hier erst ein Reviewer mal Tacheles reden.
 

Starglider

Geoguru
Kann eh nicht lange dauern bis der erste sich über die ungenauen Koordinaten beschwert. Vielleicht sollte er das Ding einfach zur Adoption freigeben?
 

Paule83

Geocacher
UF aus LD schrieb:
Paule83 schrieb:
Ein archivierter Cache darf nicht geloggt werden, auch wenn "Geomüll" noch nicht eingesammelt wurde, unabhängig, unter welchen Umständen die Dose wann wo liegt. Außnahme: Log ist vor der Archivierung durchgeführt worden.
......

Wo bitte steht das? Woher nimmst du diese Überzeugung?

Es gibt mindestens einen sogenannten "Living Dead", der seit Jahren archiviert ist und dennoch geloggt werden kann und wird, da die Dose weiterhin da ist wo sie sein soll und vom Owner auch weiter gepflegt wird.

Nein, ich nenne den Cache nicht, sonst loggt noch jemand eine NA :D :motz: :lachtot: :lachtot:

Schön, dass du das fragst. Ich muss mich korrigieren: Falls der Owner entsprechende Wünsche und Einwände hat, darf ein archivierter Cache nicht geloggt werden, auch wenn "Geomüll" noch nicht eingesammelt wurde, unabhängig, unter welchen Umständen die Dose wann wo liegt. Außnahme: Log ist vor der Archivierung durchgeführt worden.

Wenn es der Owner es wünscht, gebe ich dir recht, geben die Guidelines genügend Interpretationsspielraum, den Cache weiter zu pflegen und Logs zuzulassen.
Bei entsprechenden Gründe darf aber nicht geloggt werden, zum Beispiel bei folgenden Beispielen:
- Dose nicht mehr vor Ort (in diesem Fall)
- Dose nicht mehr frei zugänglich (in diesem Fall wohl Öffnungszeiten der Mall oder des Museums)
- Brutzeiten
- Gefahren
- persönliche Gründe
- Sonstiges

Wir haben es doch gelernt, dass die Dose Eigentum des Owners ist, wenn er eine weitere Nutzung nicht wünscht, dann ist es erstmal so.

Viele Grüße
 

UF aus LD

Geowizard
Paule83 schrieb:
.... Falls der Owner entsprechende Wünsche und Einwände hat, darf ein archivierter Cache nicht geloggt werden, auch wenn "Geomüll" noch nicht eingesammelt wurde, unabhängig, unter welchen Umständen die Dose wann wo liegt. Außnahme: Log ist vor der Archivierung durchgeführt worden.
......
Wo steht das? Die Behauptung ist schnell aufgestellt. In den Guidelines steht nur, dass loggen darf wer im Logbuch steht.
Da steht nix von "vor der Archivierung" oder "wenn der Owner das will/erlaubt"....

Wenn der Owner seinen Geomüll nicht einsammelt darf er auch weiter - nach Eintrag im Logbuch vor Ort - online geloggt werden.

... Bei entsprechenden Gründe darf aber nicht geloggt werden, zum Beispiel bei folgenden Beispielen:
- Dose nicht mehr vor Ort (in diesem Fall)
- Dose nicht mehr frei zugänglich (in diesem Fall wohl Öffnungszeiten der Mall oder des Museums)
- Brutzeiten
- Gefahren
- persönliche Gründe
- Sonstiges

Wir haben es doch gelernt, dass die Dose Eigentum des Owners ist, wenn er eine weitere Nutzung nicht wünscht, dann ist es erstmal so. ...

Woher hast du das und wo steht da? Ich kann dazu nichts in den Guidelines finden.
Bevor die die Behauptung weiter wiederholst und als (deine?) Wahrheit verbreitest wäre eine Quellenangabe schön
 

Paule83

Geocacher
UF aus LD schrieb:
Woher hast du das und wo steht da? Ich kann dazu nichts in den Guidelines finden.
Bevor die die Behauptung weiter wiederholst und als (deine?) Wahrheit verbreitest wäre eine Quellenangabe schön

Hallo Uwe,

danke für deine Nachricht, ich habe hier auf allgemeines Wissen zurückgegriffen, gerne kann ich dir die wesentlichen "Quellen" angeben.

Für den Fall, der Owner möchte nicht mehr, dass sein Eigentum für das Spiel "Geocaching" genutzt werden soll, berufe ich mich auf:
§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. [...]

Da Geocaching.com die zentrale Plattform für Informationen eines Caches ist (soweit nur dort veröffentlicht), ist die dortige Absichtserklärung für einen Ausschluss einer Einwirkung Dritter bindend.

Zum Thema "Dose nicht frei zugänglich":
Stimmt, dies war von mir etwas schwammig. Gerne gebe ich für diesen Fall nur Hinweise wie "Eigentümergenehmigung" (wie oben bereits erwähnt), Öffnungszeiten nicht im Listing, Ort nicht im Listing (Koordinaten <-- wesentlicher Bestandteil von Geocaching), ggf. Eintrittspreise nicht im Listing. Entsprechende Punkte in den Guidelines erspare ich mir an dieser Stelle, falls es noch nicht verständlich ist, werde ich weiter darauf eingehen.

Für das Thema "Brutzeiten" oder Schutzzeiten berufe ich mich auf unsere Spielregeln, auf folgender Seite kannst du gerne weitere Verlinkungen zum Bundesnaturschutzgesetz entnehmen.
http://www.geocaching-im-emsland.de/index.php/gcaz/schutzzeiten

Ach ja, damit meine Argumentation auch Hand und Fuß hat du nicht fragst, wie ich darauf komme, dass geltende Gesetze unseres Landes etwas mit dem Loggen bei Geocaching.com zu tun hätten, hier noch ein Link: http://www.gc-reviewer.de/guidelines/ unter I.1.1.:
Alle örtlichen Gesetze und dokumentierten Regelungen zur Landnutzung müssen eingehalten werden.
<-- Dies gilt für das Gesamt-Spiel, somit auch für das Loggen.

Hach, das hat Spaß gemacht.
 

Herados84

Geomaster
Seit wann gilt denn das BGB in Tschechien? Und warum muss man bei nem schönen kuriosen Fall gleich wieder den Holzhammer rausholen? Ich hätte mich auch über Fotos vom neuen Standort gefreut und das ganze als geheimen Cache weiterlaufen lassen. Ist doch nur witzig.
 

Zappo

Geoguru
Paule83 schrieb:
Ach du Sch**sse.

Sollen wir jetzt durchdenken, ob der Eigentümer überhaupt noch Eigentümer ist oder ob mit der Erteilung des Archivierungsauftrags an GC der Cache nicht sogar zur beweglichen herrenlosen Sache wurde? Und ob nicht der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgegeben hat? Und ob sich diese Besitzaufgabe vielleicht nicht auf die physische Dose, wohl aber auf die Rolle derer in einem Spiel erstreckt?

Ein Spiel - ein Spiel - ein lustiges Spiel :D :D :D

Gruß Zappo
 

Paule83

Geocacher
Zappo schrieb:
Paule83 schrieb:
Ach du Sch**sse.

Sollen wir jetzt durchdenken, ob der Eigentümer überhaupt noch Eigentümer ist oder ob mit der Erteilung des Archivierungsauftrags an GC der Cache nicht sogar zur beweglichen herrenlosen Sache wurde? Und ob nicht der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgegeben hat? Und ob sich diese Besitzaufgabe vielleicht nicht auf die physische Dose, wohl aber auf die Rolle derer in einem Spiel erstreckt?

Ein Spiel - ein Spiel - ein lustiges Spiel :D :D :D

Gruß Zappo

Für alle, denen das nicht klar ist: Es ist ein Spaaahaß :) aber ein lustiger, für mich zumindestens, auch wenn meine Argumente für mich erstmal richtig sind :D

Aber um am Ball zu bleiben: Eine Archivierung durch den Owner kann im keinen Fall ohne ausdrücklichen Hinweis auf den Verzicht des Eigentums als herrenlose Sache angesehen werden. Doch wenn doch auf den Eigentum verzichtet wird, ist es Umweltverschmutzung und auch zu ahnden :lachtot:
 

Zappo

Geoguru
Paule83 schrieb:
Eine Archivierung durch den Owner kann im keinen Fall ohne ausdrücklichen Hinweis auf den Verzicht des Eigentums als herrenlose Sache angesehen werden...
Du redest wirr. Aber ist lustig - geb ich zu. Also alles gut.

:D :D :D

Gruß Z.
 

hustelinchen

Geoguru
UF aus LD schrieb:
Wenn der Owner seinen Geomüll nicht einsammelt darf er auch weiter - nach Eintrag im Logbuch vor Ort - online geloggt werden.

Genau so kenne ich das auch aus den Richtlinien, Log im Logbuch = online Log erlaubt. Eine Archivierung nimmt den Cache doch erst einmal von der Listingseite, mehr nicht. Ich habe schon öfter archivierte Caches gefunden und Mühe gehabt die online zu loggen, weil die auf einmal von der Karte verschwunden waren. Genauso habe ich auch schon nach Caches gesucht, die leider nicht gefunden, und erst zu Hause gesehen, dass die schon seit Wochen archiviert sind, eben weil die Dose verschwunden war. Da hatte ich dann eben Pech.
 

Fadenkreuz

Geoguru
hustelinchen schrieb:
Log im Logbuch = online Log erlaubt.
Das ist ja auch richtig, aber was genau ist denn "das Logbuch"? Ist das normalerweise nicht jenes Papier, das sich an den Zielkoordinaten eines (aktiven) Caches befindet? Vielleicht auch noch dann, wenn es sich um einen Ersatzzettel handelt, den mal ein Cacher reingelegt hat?

Hier ist es ja so, dass nur zufällig die Reste eines ehemaligen Logbuches noch irgendwo aufgetaucht sind. Die Koordinaten stimmen nicht mehr, das dazugehörige Listing wurde archiviert. Es handelt sich also gar nicht mehr um ein Logbuch, allenfalls um ein ehemaliges Logbuch.

Denken wir die Vorgehensweise noch einen Schritt weiter. Üblicherweise gilt, dass auch auf Ersatzlogzetteln geloggt werden darf. Das soll nun angeblich auch gelten, wenn der Cache nicht mehr an den ursprünglichen Koordinaten liegt. Ich nehme also nun das Stück Papier, das hier gerade auf meinem Schreibtisch liegt und deklariere es zum Logbuch eines brasilianischen Caches, der vor 5 Jahren archiviert wurde, denn es gilt ja "Log im Logbuch = Onlinelog erlaubt". Was ist also "das Logbuch"?
 
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