Sejerlänner
Geowizard
So halte ich es zumindestCachologen schrieb:Am besten mache ich was ich für richtig und ungefährlich halte und lasse mich nicht bei erwischen :/

So halte ich es zumindestCachologen schrieb:Am besten mache ich was ich für richtig und ungefährlich halte und lasse mich nicht bei erwischen :/
Cachologen schrieb:Apropos, da komme ich grad auf ne blöde idee: Wie es reviewer gibt, die Caches auf Ordnung überprüfen, könnte man ja eine Art Geocaching-Anwalt oder besser einen Kreis von geocachenden Anwälten einführen, die einem bei solch schwierigen Fragen weiterhelfen können.
Déjà-vu (irgendwo im fred)hk@gg schrieb:Wirklich keine schlechte Idee, ich würde den Geocaching-Anwalt eher als Ombudsmann bezeichnen, vielleicht könnte man auch eine Art Ombudsrat etablieren, der den reviewern@de im Zweifelsfall auf die Finger klopfen könnteCachologen schrieb:Apropos, da komme ich grad auf ne blöde idee: Wie es reviewer gibt, die Caches auf Ordnung überprüfen, könnte man ja eine Art Geocaching-Anwalt oder besser einen Kreis von geocachenden Anwälten einführen, die einem bei solch schwierigen Fragen weiterhelfen können.![]()
hk@gg schrieb:Cachologen schrieb:Apropos, da komme ich grad auf ne blöde idee: Wie es reviewer gibt, die Caches auf Ordnung überprüfen, könnte man ja eine Art Geocaching-Anwalt oder besser einen Kreis von geocachenden Anwälten einführen, die einem bei solch schwierigen Fragen weiterhelfen können.
Wirklich keine schlechte Idee, ich würde den Geocaching-Anwalt eher als Ombudsmann bezeichnen, vielleicht könnte man auch eine Art Ombudsrat etablieren, der den reviewern@de im Zweifelsfall auf die Finger klopfen könnte![]()
Wer übernimmt die Verantwortung, wenn jemand, der es aus beruflichen Gründen wissen muß etwas für unbedenklich erklärt, was es aus welchen Gründen auch immer doch nicht ist?Cachologen schrieb:Ich meinte jemanden, der einem hilft fragen wie: "Ist es verboten stillgelegte Bahngleise zu betreten?" oder ähnliche, beim Geocachen auftretende, zu beantworten. Also jemand, der halt sein Wissen, daß er sowieso aus berüflichen Gründen hat, in gewissem Maße für Geocacher bereitstellen kann.
radioscout schrieb:Und Anwälte dürfen AFAIK ohnehin keine "Nebenbei-Rechtsberatung" machen.
hk@gg schrieb:Cachologen schrieb:Apropos, da komme ich grad auf ne blöde idee: Wie es reviewer gibt, die Caches auf Ordnung überprüfen, könnte man ja eine Art Geocaching-Anwalt oder besser einen Kreis von geocachenden Anwälten einführen, die einem bei solch schwierigen Fragen weiterhelfen können.
Wirklich keine schlechte Idee, ich würde den Geocaching-Anwalt eher als Ombudsmann bezeichnen, vielleicht könnte man auch eine Art Ombudsrat etablieren, der den reviewern@de im Zweifelsfall auf die Finger klopfen könnte![]()
zu Abs. 1: Da gibt es doch gaaaaanz viele hier im Forum.....Cachologen schrieb:...........
Obwohl so jemand die Reviewer durchaus entlasten könnte - ich könnte mir besseres vorstellen als mich in meiner freizeit mit uneinsichtigen cachern rumzustreiten. Das wäre dann wohl so ne Art Guidelines-Guru
Ich meinte jemanden, der einem hilft fragen wie: "Ist es verboten stillgelegte Bahngleise zu betreten?" oder ähnliche, beim Geocachen auftretende, zu beantworten. Also jemand, der halt sein Wissen, daß er sowieso aus berüflichen Gründen hat, in gewissem Maße für Geocacher bereitstellen kann.
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UF aus LD schrieb:Du meinst keinen Anwalt oder Ombudsmann sondern einen Richter - Pech nur wenn der nicht den nur Reviewern auf die Finger haut sondern auch mal den Cachern .......
UF aus LD schrieb:Wäre aber Arbeitsentlastung für die Reviewer, da es keine Diskussionen mehr über Entscheidungen gäbe, da Richter ihre Entscheidungen grundsätzlich diskutieren (dürfen).
Oder willlst du eien "Hau-den-Reviewern-auf-die-Finger" Instanz einrichten???
hk@gg schrieb:UF aus LD schrieb:Du meinst keinen Anwalt oder Ombudsmann sondern einen Richter - Pech nur wenn der nicht den nur Reviewern auf die Finger haut sondern auch mal den Cachern .......
Das wäre natürlich nur konsequent... Aber der Begriff Richter ist m. E. vielleicht nicht ganz passend.
UF aus LD schrieb:Wäre aber Arbeitsentlastung für die Reviewer, da es keine Diskussionen mehr über Entscheidungen gäbe, da Richter ihre Entscheidungen grundsätzlich diskutieren (dürfen).
Oder willlst du eien "Hau-den-Reviewern-auf-die-Finger" Instanz einrichten???
Bitte keine solche Instanz. Reviewer sind auch nur Cacher![]()
Gruss Hubertus
UF aus LD schrieb:[...]Cachologen schrieb:...........
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Ich meinte jemanden, der einem hilft fragen wie: "Ist es verboten stillgelegte Bahngleise zu betreten?" oder ähnliche, beim Geocachen auftretende, zu beantworten. Also jemand, der halt sein Wissen, daß er sowieso aus berüflichen Gründen hat, in gewissem Maße für Geocacher bereitstellen kann.
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zu Abs. 2: Würde ich in der Allgemeinheit nie verbindlich beantworten, da es immer Einzelfallentscheidungen sind.
Z.B. Auf die Frage "Ist es verboten stillgelegte Bahngleise zu betreten?" wirst du die Antwort bekommen "Kommt drauf an. ......", denn es hängt z.B. von der Widmung bzw. der Entwidmung und den Eigentumsverhältnissen des konkreten Stücks ab.
Cachologen schrieb:Jetzt könnte ich weiter fragen: Wie findet man heraus ob die Bahnanlage entwidmet ist oder nicht. Wenn ja, wem gehören sie dann? Wenn schon Privathäuser drauf gebaut werden ist der Fall klar, doch wenn nicht?
Ich halte fest: Ne verbindliche Antwort bekäme ich nur vom Anwalt und nur für den Einzelfall.
Das dumme ist, daß ne Frage an nen Anwalt, so man keinen persönlich kennt, Geld kostet. Für nen Freizeitspaß, wie "Ausneugierstillgelegtebahnanlagenanschaun" oder Geocaching, kommt das nicht in Frage.
Es ist schon irgendwie seltsam, daß es hierzulande für jeden Mist Gesetze und Vorschriften gibt, doch wenn man mal eines braucht, dann kommt man nicht dran
Dann finde ich mich jetzt mit meiner Unwissenheit ab!
Edit: Eine Idee habe ich noch. Wenn wir das nächste mal von nem Opi blöd angemacht werden, lass ich mir von ihm die Rechtslsage erklären. Er muss es ja wissen :/
Nur für den Einzelfall: logisch.Cachologen schrieb:Ich halte fest: Ne verbindliche Antwort bekäme ich nur vom Anwalt und nur für den Einzelfall.