Crazy Cat Guy
Geomaster
Das mit den 200-300 m war vor der Änderung von Art. 20a GG und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Das GG steht eindeutig über dem BJagdG. Ich weiss, dass viele Jäger nicht gerade Katzenfreunde sind und immer noch den Zeiten nachtrauern, in dem man Hunde mit Katzen auf "Raubzeug" scharfmachen konnte.
Die Sache mit der steunenden Katze stammt aus dem LJagdG BW, steht aber auch so in BB , die mit dem Unterschied zur Hauskatze aus einem Urteil des LG Itzehoe (Die Katze muss durch ihren äusseren (Pflege-) Zustand keinem Besitzer mehr zuordbar sein). Ist zwar nur ein Landgericht, aber gerade der von mir angeführte Kommentar dient oft vor Gericht zur Rechtsfindung.
Und wie gesagt, der Hund oder die Katze muss wildern, das Tier muss also in flagranti erwischt werden, einfach nur im Wald herumlaufen ist auch kein Grund.
Das Ganze ist also, obwohl es oft praktiziert wird, ein ganz heißes Eisen und dient nicht unbedingt dem Image der Jäger.
Die Sache mit der steunenden Katze stammt aus dem LJagdG BW, steht aber auch so in BB , die mit dem Unterschied zur Hauskatze aus einem Urteil des LG Itzehoe (Die Katze muss durch ihren äusseren (Pflege-) Zustand keinem Besitzer mehr zuordbar sein). Ist zwar nur ein Landgericht, aber gerade der von mir angeführte Kommentar dient oft vor Gericht zur Rechtsfindung.
Und wie gesagt, der Hund oder die Katze muss wildern, das Tier muss also in flagranti erwischt werden, einfach nur im Wald herumlaufen ist auch kein Grund.
Das Ganze ist also, obwohl es oft praktiziert wird, ein ganz heißes Eisen und dient nicht unbedingt dem Image der Jäger.