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"Nächtlicher Warnschuss: Jäger verliert Waffen
Justiz: Verwaltungsgericht sieht berechtigte Zweifel an Nervenstärke und Zuverlässigkeit
DARMSTADT-DIEBURG. Bereits ein einziger unzulässiger Schuss kann einen Jäger die Erlaubnis zum Waffenbesitz kosten. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt in einer jetzt veröffentlichten Einzelrichterentscheidung erklärt. Ein in missbräuchlicher Weise abgegebener Schuss mit der Jagdwaffe, so das Gericht, weckt demnach begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Jägers. Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Jägers gegen den Landkreis Darmstadt-Dieburg zugrunde. Die Kreisverwaltung hatte ihm Waffenbesitzkarten für seine Jagdwaffen entzogen.
Der Jäger hatte nachts von einem Hochsitz aus drei Personen beobachtet, die sich mit Taschenlampen einem ehemaligen Munitionsgelände näherten, das zuletzt durch die US-Streitkräfte genutzt worden war. Als der Jäger die Unbekannten anrief, antworteten diese zwar, ihr genauer Standort war für den Jäger jedoch nicht erkennbar. Der Jäger gab daraufhin einen Warnschuss in die Luft ab.
Wegen dieses Vorgangs widerrief der Landkreis die drei Waffenbesitzkarten für den Jäger. Das Darmstädter Gericht bestätigte nun die Auffassung des Kreises, dass der Warnschuss nicht durch das Waffengesetz gedeckt war. Der Schuss sei weder im Rahmen der Jagdausübung abgefeuert worden, noch habe ein Fall von Notwehr oder Notstand vorgelegen. Eine Privatperson dürfe nicht mit Schusswaffeneinsatz polizeiliche Funktionen wahrnehmen.
Der Jäger, so das Gericht, habe durch sein Verhalten erkennen lassen, dass er in Konfliktsituationen unter besonderer nervlicher Anspannung nicht so reagiere, wie dies von einem Waffenbesitzer erwartet werden müsse. Bei einem so gravierenden Zwischenfall rechtfertige bereits ein einmaliges Fehlverhalten die Annahme, dass auch in Zukunft ein missbräuchlicher Einsatz von Schusswaffen drohe (Aktenzeichen 5 E 543/06 - 3)."
Das kann doch nur der von sellemols sein, die Geschichte ist uns ja noch allen in Erinnerung.
Justiz: Verwaltungsgericht sieht berechtigte Zweifel an Nervenstärke und Zuverlässigkeit
DARMSTADT-DIEBURG. Bereits ein einziger unzulässiger Schuss kann einen Jäger die Erlaubnis zum Waffenbesitz kosten. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt in einer jetzt veröffentlichten Einzelrichterentscheidung erklärt. Ein in missbräuchlicher Weise abgegebener Schuss mit der Jagdwaffe, so das Gericht, weckt demnach begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Jägers. Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Jägers gegen den Landkreis Darmstadt-Dieburg zugrunde. Die Kreisverwaltung hatte ihm Waffenbesitzkarten für seine Jagdwaffen entzogen.
Der Jäger hatte nachts von einem Hochsitz aus drei Personen beobachtet, die sich mit Taschenlampen einem ehemaligen Munitionsgelände näherten, das zuletzt durch die US-Streitkräfte genutzt worden war. Als der Jäger die Unbekannten anrief, antworteten diese zwar, ihr genauer Standort war für den Jäger jedoch nicht erkennbar. Der Jäger gab daraufhin einen Warnschuss in die Luft ab.
Wegen dieses Vorgangs widerrief der Landkreis die drei Waffenbesitzkarten für den Jäger. Das Darmstädter Gericht bestätigte nun die Auffassung des Kreises, dass der Warnschuss nicht durch das Waffengesetz gedeckt war. Der Schuss sei weder im Rahmen der Jagdausübung abgefeuert worden, noch habe ein Fall von Notwehr oder Notstand vorgelegen. Eine Privatperson dürfe nicht mit Schusswaffeneinsatz polizeiliche Funktionen wahrnehmen.
Der Jäger, so das Gericht, habe durch sein Verhalten erkennen lassen, dass er in Konfliktsituationen unter besonderer nervlicher Anspannung nicht so reagiere, wie dies von einem Waffenbesitzer erwartet werden müsse. Bei einem so gravierenden Zwischenfall rechtfertige bereits ein einmaliges Fehlverhalten die Annahme, dass auch in Zukunft ein missbräuchlicher Einsatz von Schusswaffen drohe (Aktenzeichen 5 E 543/06 - 3)."
Das kann doch nur der von sellemols sein, die Geschichte ist uns ja noch allen in Erinnerung.