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...okay
... nur kurz noch einen letzten Beitrag um die Diskussion über die Stelle aufzuklären!
Ein Hinweis für alle, die die Stelle am Kanal nicht kennen:
Der Cache war an einem normalen Geländer befestigt, daß den Kanal begrenzt. Dieses ist aber direkt an einem Fuß/Radweg und nur von einen kleinen Grünstreifen von diesem getrennt. Also wurde kein Betriebsgeländer betreten oder Verbotsschilder mißachtet!!!!
Das im Videomaterial gezeigte Hinweisschild, befindet sich paar Meter daneben und bezieht sich auf das tatsächliche Betriebsgeländer! Und der Cache hing auch nicht in Schleuse, sondern in einem Seitenarm neben und in einiger Entfernung zur Schleuse, in dem keinerlei Schiffverkehr herscht.
Sorry wenn ich jetzt schon wieder damit anfange, aber wollte dies nur einmal kurz richtig stellen
wobei ich euch den tip geben möchte hier besser eigentlich nichts zu sagen bis die geschichte beendet ist.
ausserdem solltet ihr euch dringend einen anwalt nehmen oder habt ihr evtl. schon!?