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Die grüne Pappmedaille

Havrix

Geocacher
Es ist soweit! ... die grüne Pappmedaille gibt es jetzt als Travelbug!

Allerdings gestaltet sich das Regelwerk und die Realisierung doch schwieriger als zunächst angenommen!!

Foglich wird das ganze jetzt ein Gemeinschaftsprojekt! Vorschläge zum Regelwerk und zum Medaillendesign sind sehr willkommen!! Helft mit, die grüne Pappmedaille zum Leben zu erwecken :lol: :lol:

Die Seite steckt noch in den Kinderschuhen, aber ich habe mal einen Anfang gemacht!

Auf zur TB-Seite

Havrix
 

piezke

Geonewbie
die regeln finde ich fürwahr noch sehr verwirrend. der übergabemodus hat sich mir noch nicht in seiner gänze erschlossen
gruß, piezke
 
Lieber Havrix, mir (paulharris) drängt sich fast der Gedanke auf, dass Dir beim Abfassen des Regelwerks weder das Handbuch der Rechtsförmlichkeit noch die Empfehlungen zur Ausgestaltung von Straf- und Bußgeldvorschriften bekannt waren :twisted: .
Da ich mich noch ein paar Monate mit diesem Zeugs herumplagen kann, hier nun ein Vorschlag für ein ordentliches (unordentliches) Regelwerk :wink:

Gesetz über die Zuteilung der Grünen Pappmedaillie vom 25. September 2004

Berechtigung zur Entnahme
§ 1 (1) Berechtigt zur Entnahme ist ausschließlich die Person oder die als Team zusammengeschlossene Personengruppe, im folgenden als Team bezeichnet, die einen Cache als vierter findet.
(2) Anderen als den in Absatz 1 genannten Personen oder Teams ist es nicht gestattet, die Grüne Pappmedaillie aus dem Cache zu entnehmen.
(3) Sofern die Grüne Pappmedaillie unrechtmäßig entfernt wird, ist die Person oder das Team verpflichtet, diese vor dem Log des Berechtigten in den Cache zurückzulegen. Sofern dies nicht möglich ist, weil etwa der Berechtigte bereits geloggt und sich vom Fundort entfernt hat, ist die Grüne Pappmedaillie dem Berechtigten unverzüglich auszuhändigen. Sollte auch dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist der Owner der Grünen Pappmedaillie ohne schuldhaftes Verzögern um weitere Anweisungen zu ersuchen. Bleibt der Versuch einer Kontaktaufnahme in den Fällen von Satz 2 oder 3 ohne Verschulden erfolglos, ist die Grüne Pappmedaillie unverzüglich in einem beliebigen Cache abzulegen. § 2 Absatz 1 gilt entsprechend. Das Ablegen ist in diesem Fall unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu machen.
(4) Wenn mehrere Personen oder Teams zum gleichen Zeitpunkt durch bewußtes und gewolltes Zusammenwirken den Cache als vierter finden, gelten sie als ein Berechtigter. Dies ist im Logbuch unmißverständlich deutlich zu machen. Anderenfalls gilt die Person oder das Team als Berechtigter, dessen Eintrag im Logbuch an vierter Stelle steht. Sofern keine Einigung über die Verfahrensweise zustandekommt, gilt die Grüne Pappmedaillie als nicht vergeben.

Ablegen der Grünen Pappmedaillie
§ 2 (1) Es ist untersagt, die Grüne Pappmedailile aus dem Hoheitsgebiet des Landes Nordrhein-Westfalen zu entfernen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Owner dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Die Grüne Pappmedaillie ist unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen
a. in einem von der berechtigten Person oder Team neu angelegen Cache oder
b. in einem bereits bestehenden Cache, der noch nicht von einer berechtigten Person oder einem Team entsprechend § 1 Abs. 1 gefunden wurde oder
c. wenn beide Möglichkeiten aus besonderen Gründen nicht nicht möglich sein sollten in einem beliebigen anderen Cache abzulegen.

Eintrag in der Hall of Fame
§ 3 Die berechtigte Person oder das berechtigte Team oder in den Fällen des § 1 Absatz 4 Satz 1 die berechtigte Personenmehrheit werden unverzüglich nach der Meldung in der Hall of Fame eingetragen.

Strafvorschriften
§ 4 Wer vorsätzlich oder fahrlässig
(1) entgegen § 1 Abs. 2 die Grüne Pappmedaillie entfernt,
(2) entgegen § 1 Abs. 3 die Grüne Pappmedaillie nicht oder nicht rechtzeitig zurückgelgt, aushändigt, Kontakt aufnimmt oder ablegt,
(3) entgegen § 1 Abs. 4 Satz 2 einen Logbucheintrag nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
(4) entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 die Grüne Pappmedaillie entfernt oder
(5) entgegen § 2 Abs. 2 die Grüne Pappmedaillie nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ablegt
wird mit einem Eintrag in die Hall of Shame nicht unter fünf Jahren bestraft.
(6) In besonders schweren Fällen beträgt die Frist bis zu 15 Jahren.
(7) Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn in der Absicht gehandelt wurde, die Grüne Pappmedaillie dem Berechtigten auf Dauer vorzuenthalten oder wenn die Grüne Pappmedaillie nicht innerhalb von drei Monaten wieder ausgelegt oder dem Owner übermittelt wird.
 
Wieso zuviel Zeit :wink:
Mit diesem Zeugs bin ich in letzter Zeit geradezu traumatisiert, das mache ich sozusagen im Schlaf! Na ja, Ende des Jahres geht es zur mentalen Erholung nach Australien und dann ist Schluß mit dem Quark :lol: :lol:
Die angegebenen Regelwerke gibt es übrigens wirklich
 
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