Halle Freunde der verborgenen Boxen !
schaut euch mal § 61 (1) im neuen Entwurf zum UGB an. Googelt mal einfach.
Gegenüber Nov. 2007 steht in der Fassung vom Mai. 2008 nur noch:
"§ 61 (1) Das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzen Grundflächen zum Zwecke der Erholung ist allen gestattet.
Den Begriff "Flur" verstehe ich nur als "Wiesen und Lichtungen", "Freie Landschaft" als die Gesamtheit der Naturflächen.
Geht der neue Entwurf in ein Gesetz über, darf ich nur noch auf Fluren laufen, Wald und Trailtouren sind tabu und somit verboten.
Seht Ihr das auch auf uns zukommen? Müssen wir bald Eintritt zahlen?
Sollte ich in meiner Meinung nicht allzu schwarz sehen, wäre es jetzt mal sinnvoll unsere Politiker darauf scharf zu machen, dass dies ein erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt.
Wie seht Ihr das? :hilfe:
Viele Grüße
Cyberwood

schaut euch mal § 61 (1) im neuen Entwurf zum UGB an. Googelt mal einfach.
Gegenüber Nov. 2007 steht in der Fassung vom Mai. 2008 nur noch:
"§ 61 (1) Das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzen Grundflächen zum Zwecke der Erholung ist allen gestattet.
Den Begriff "Flur" verstehe ich nur als "Wiesen und Lichtungen", "Freie Landschaft" als die Gesamtheit der Naturflächen.
Geht der neue Entwurf in ein Gesetz über, darf ich nur noch auf Fluren laufen, Wald und Trailtouren sind tabu und somit verboten.
Seht Ihr das auch auf uns zukommen? Müssen wir bald Eintritt zahlen?
Sollte ich in meiner Meinung nicht allzu schwarz sehen, wäre es jetzt mal sinnvoll unsere Politiker darauf scharf zu machen, dass dies ein erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt.
Wie seht Ihr das? :hilfe:
Viele Grüße
Cyberwood