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Es geht wieder los, die BImA durchsucht GC.com

jennergruhle

Geoguru
eagle-eb schrieb:
Ich schätze 99,9% der Caches liegen ohne Genehmigung auf fremdem Boden.
...
Auch öffentlich zugängliche Grundstücke sind idR. für den einen Cache legenden Owner nun mal fremd im Sinne, daß der Owner nicht das alleinige Nutzungsrecht hat. Und daß man die der Öffentlichkeit gewidmeten Grundstücke frei betreten darf, heißt im Umkehrschluß doch wohl nicht, jeder darf machen, was er will. Aber vielleicht spricht ja nichts gegen eine Duldung. Schließlich wollen wir alle noch eine Weile cachen gehen.
Was bei extrem pinnschieteriger Auslegung und Denunziantentum natürlich gar nicht geht - Dann hat jeder Owner (Extremfall 1) nur noch genau einen (!) Cache, falls er ein Eigenheim hat (und vielleicht noch einen zusätzlichen wenn er einen Schrebergarten hat).
Solche Verhältnisse will ja wohl keiner haben.
Das andere Extrem ist der widerrechtlich in umzäuntes Land plazierte Lost-Place-Cache, für den man Hausfriedensbruch oder gar Einbruch begehen muss (Extremfall 2).

Die Realität liegt irgendwo in der Mitte dazwischen. Bei meinem obigen Beispiel aber definitiv näher an 1 als an 2 - wie schon geschrieben, ein komplett öffentlich zugängliches Gelände. Da hatte jemand wohl Frust über das Nicht-Finden und hat aus Trotz den Cache gemeldet. Einen vernünftigen anderen Grund sehe ich nicht. Feiges Denunziantentum ohne Rückgrat halt - man hätte mich ja auch im Vorfeld mal kontaktieren können und sagen, wem das Ganze nun wirklich gegen den Strich geht.

eagle-eb schrieb:
Aber richtig problematisch sind wirklich die LostPlaces. Und da muß Dir kein OC oder GC sagen, an wen Du Dich wenden sollst für eine Genehmigung. Dies ist in erster Linie Deine Aufgabe, rauszufinden, wem das Grundstück gehört.
Wie gesagt, selbst bei den offiziellen Ämtern bekommt man als Privatperson keine Auskunft, wem ein bestimmtes Stück Land gehört. Und ja, ich kenne Leute im Grundbuch- und Katasteramt, die mir das (zumindest für Rostock) bestätigt haben.
 

eagle-eb

Geocacher
jennergruhle schrieb:
Was bei extrem pinnschieteriger Auslegung und Denunziantentum natürlich gar nicht geht - Dann hat jeder Owner (Extremfall 1) nur noch genau einen (!) Cache, falls er ein Eigenheim hat (und vielleicht noch einen zusätzlichen wenn er einen Schrebergarten hat).
Solche Verhältnisse will ja wohl keiner haben.
Das andere Extrem ist der widerrechtlich in umzäuntes Land plazierte Lost-Place-Cache, für den man Hausfriedensbruch oder gar Einbruch begehen muss (Extremfall 2).

Die Realität liegt irgendwo in der Mitte dazwischen.

Da geb ich Dir gerne recht. Mir ist bewußt, daß wir schon die goldene Mitte wählen sollten. Und so war es eigentlich auch gemeint.

jennergruhle schrieb:
Bei meinem obigen Beispiel aber definitiv näher an 1 als an 2 - wie schon geschrieben, ein komplett öffentlich zugängliches Gelände. Da hatte jemand wohl Frust über das Nicht-Finden und hat aus Trotz den Cache gemeldet. Einen vernünftigen anderen Grund sehe ich nicht. Feiges Denunziantentum ohne Rückgrat halt - man hätte mich ja auch im Vorfeld mal kontaktieren können und sagen, wem das Ganze nun wirklich gegen den Strich geht.

Das mag ich selbstverständlich auch nicht. Aber da sind schon ganz andere angezinkt worden (Verstoß gegen ToU). Besser wäre ein direkter Kontakt zum Owner, erst bei Nichtreagieren eventuell ein SBA. Das wäre zumindest offen und ehrlich. Und ich finde es auch gut, daß die BImA den Kontakt mit den Ownern sucht. Da kann man dann den Cache schließen oder nach Alternativen suchen.

jennergruhle schrieb:
eagle-eb schrieb:
Dies ist in erster Linie Deine Aufgabe, rauszufinden, wem das Grundstück gehört.
Wie gesagt, selbst bei den offiziellen Ämtern bekommt man als Privatperson keine Auskunft, wem ein bestimmtes Stück Land gehört. Und ja, ich kenne Leute im Grundbuch- und Katasteramt, die mir das (zumindest für Rostock) bestätigt haben.

Ja, ich hätte es besser wissen müssen. Du hast Recht, beim Grundbuchamt kann nicht jeder x-Beliebige Auskunft über ein Grundstück bekommen. Dazu benötigst Du ein besonderes Interesse (z.B. Du als Grundstückseigentümer möchtest Dich gegen Einflüsse, die von Deinem benachbarten Grundstück auf Dein Grundstück ausgehen, wehren; Du hast eine Hypothek/Grundschuld im Grundbuch stehen und möchtest wissen, wer nun der neue Eigentümer ist; bei eigenem ernsthaften Kaufinteresse für das Grundstück bin ich mir im Moment nicht so sicher). Es sind schon enge Grenzen für ein Auskunftsanspruch gesetzt. Und das finde ich auch gut so. Soll nicht jedermann beim Grundbuchamt nachfragen dürfen, wer der Eigentümer ist. Da könnt ja jeder kommen. Heute ein Cacher, morgen ein Makler, und Woche für Woche wiederholt sich das Spiel.

So, das hilft uns hier nicht weiter. Der Gelackmeierte ist der Owner, der einen Cache auf unbekanntem Grund legen will. Und aus der Misere kommen wir hier nicht raus. Vielleicht könnte da noch das Einwohnermeldeamt weiterhelfen. Wenn Du keinen findest - na ja, dann bleibt es Deine eigene Entscheidung und eigenes Risiko, einen Cache zu legen.

Aber selbst wenn Du den Eigentümer ausfindig machst, ich glaube nicht, daß er den Cache genehmigt. Und auch in diesem Falle bewegst Du Dich immer in einer rechtlichen Grauzone.

[Klugscheißmodus]
Nullo actore, nullus iudex - Wo kein Kläger, da kein Richter!
[/Klugscheißmodus]

Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg mit Deinem Cache (ist ja inzwischen auch schon wieder gefunden worden).

lg eagle-eb
 

Teddy-Teufel

Geoguru
Es gibt aber auch freundliche Zusammenarbeit mit dem BIMA
Gestern hatten wir eine Mail mit einer diesem Inhalt:
Code:
Ich bitte um Überprüfung, ob der o. a. cache auf Grundeigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben liegt; dies ist aufgrund der Anfangskoordinaten anzunehmen. Falls dies nicht der Fall ist bitte ich Mitteilung der Finalkoordinaten zur Überprüfung (eine Weitergabe an Dritte erfolgt keinesfalls). ... Der Bund erteilt grundsätzlich keine Zustimmung zu cache-Anlagen im Bereich der ehemaligen HVA Peenemünde, da das gesamte Gebiet mit unterschiedlichen Gefahrenquellen belastet ist - auch wenn augenscheinlich ungefährliche Verstecke gewählt werden.
...
Auf unsere sofortige Reaktion :
Code:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Sie haben Recht, es handelt sich um den cache GC1JWJV (Koordinaten N 54°6´51´´, O 013°48´24´´, gerundete Werte)
Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit den Geocachern sind so, das ich davon ausgehe, dass wir die Sache einvernehmlich regeln können. Es ist nicht Ziel der BImA, Ihr Hobby grundsätzlich zu unterbinden, sie muss sich jedoch vor evt. Haftungsproblemen schützen,... Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie meinen u. a. Forderungen zeitnah nachkommen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Was wollen wir mehr, der Cache selbst lag zwar nur vier Meter von einem öffentlichen Weg entfernt aber wir kennen uns ja und wissen, daß es auch Cacher gibt, die anschließend noch "ströpen" gehen.
 

adorfer

Geoguru
Teddy-Teufel schrieb:
Code:
 Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie meinen u. a. Forderungen zeitnah nachkommen würden.
Was wollen wir mehr, der Cache selbst lag zwar nur vier Meter von einem öffentlichen Weg entfernt aber wir kennen uns ja und wissen, daß es auch Cacher gibt, die anschließend noch "ströpen" gehen.
Und diejenigen, die den Forderungen nicht nachkommen (obwohl der Cache völlig legal am Weg liegt), also keine Final-Koordinaten mitteilen, die bekommen dann Anwaltspost? Oder kommen dann die Sturmtruppen?
Das würde ich austesten...
 

Teddy-Teufel

Geoguru
-jha- schrieb:
Teddy-Teufel schrieb:
Code:
 Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie meinen u. a. Forderungen zeitnah nachkommen würden.
Was wollen wir mehr, der Cache selbst lag zwar nur vier Meter von einem öffentlichen Weg entfernt aber wir kennen uns ja und wissen, daß es auch Cacher gibt, die anschließend noch "ströpen" gehen.
Und diejenigen, die den Forderungen nicht nachkommen (obwohl der Cache völlig legal am Weg liegt), also keine Final-Koordinaten mitteilen, die bekommen dann Anwaltspost? Oder kommen dann die Sturmtruppen?
Das würde ich austesten...

Code:
Ich bitte um Antwort bis zum ... Ich muss mir vorbehalten Ihnen ggf. anfallende Kosten für das Aufsuchen und Bergen des Cachesfinal in Rechnung zu stellen.
Ja denn man tau, ob ein hin- und herstreiten allerdings was Positives für uns Geocacher bringt, wage ich zu bezweifeln. Warum soll ich mich denn mit ihnen anlegen? Sonst wird doch auch überall behauptet, wie man in den Wald reinruft, so ...

:gott: Was soll das ganze Gehampel, ich bin froh, daß sie erst ne Mail zur Klärung schicken und nicht wie damals einfach an Groundspeak schreiben und ein Reviewer bekommt dann die Order den Cache zu archivieren.
 

adorfer

Geoguru
Code:
Es ist nicht Ziel der BImA, Ihr Hobby grundsätzlich zu unterbinden, sie muss sich jedoch vor evt. Haftungsproblemen schützen,...
Gab es denn dort schon Fälle, wo versucht wurde, die BlmA in Haftung zu nehmen?
Oder werden die nur prophylaktisch "mit Internetrecherche" tätig und suchen Multis und Mysteries mit "eventuell in Frage kommenden Startkoordinaten" ab, weil sie sonst nix zu tun haben?

Eigentlich ein toller Praktikantenjob... wenn der Owner dann nicht antwortet darf man sogar noch eine Dienstreise unternehmen und auf Behördenkosten eine Cache machen!
 

Teddy-Teufel

Geoguru
-jha- schrieb:
Code:
Es ist nicht Ziel der BImA, Ihr Hobby grundsätzlich zu unterbinden, sie muss sich jedoch vor evt. Haftungsproblemen schützen,...
Gab es denn dort schon Fälle, wo versucht wurde, die BlmA in Haftung zu nehmen?
Oder werden die nur prophylaktisch "mit Internetrecherche" tätig und suchen Multis und Mysteries mit "eventuell in Frage kommenden Startkoordinaten" ab, weil sie sonst nix zu tun haben?

Eigentlich ein toller Praktikantenjob... wenn der Owner dann nicht antwortet darf man sogar noch eine Dienstreise unternehmen und auf Behördenkosten eine Cache machen!

Im Bereich der HVA bei Peenemünde gibt es genügend alte interessante Bunker und Ruinen, wo beim Betreten etwas passieren könnte.
Eigentlich ist es fast so wie bei den Kommunen, die im Winter einen See oder Teich nicht offiziell zum Betreten freigeben, um sich vor eventuellen Schadenersatzansprüchen zu schützen.
 

adorfer

Geoguru
Teddy-Teufel schrieb:
Im Bereich der HVA bei Peenemünde gibt es genügend alte interessante Bunker und Ruinen, wo beim Betreten etwas passieren könnte.
Eigentlich ist es fast so wie bei den Kommunen, die im Winter einen See oder Teich nicht offiziell zum Betreten freigeben, um sich vor eventuellen Schadenersatzansprüchen zu schützen.
Tja "passieren könnte".
Aber wenn das Amt da so viel Engagement entwickelt, dann scheint es doch wohl irgendeinen "Leidendruck" zu geben.
Denn es wird doch niemand Mitarbeiter auf Jobs zur Bekämpfung von bislang völlig spekulativen Problemen.
Meine Vermutung daher: Irgendwo da draußen muss es mindestens einen Cacher geben, der sich auf einem LP die Haxen verstaucht hat, das dann so brühwarm auch seiner Unfallversicherung in der Schadensmeldung beschrieben hat und die wiederum hat sich dann die BAfIA gewandt wg. "Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt."

Will sagen: Wenn Euch was passiert, dann schleppt Euch doch gefälligst noch bis vor die Tür. Und für die Versicherung ist es egal, wo im Wald Ihr Euch die Bänder dehnt oder einen Nagel in den Fuß tretet, die Arztkosten bleiben die gleichen.


Und wer auf einem LP "angesprochen" wird, der zückt bitte die Kamera und macht einen auf Hobby-Historiker oder meinetwegen auch auf Militaria-Verrückten. "Ich mache ein paar Hobbyfotos für eine Seite im Internet"... ist dann noch nichtmal gelogen.
Nur bitte nix von Geocaching erzählen...
 

nicht_du

Geocacher
-jha- schrieb:
Nur bitte nix von Geocaching erzählen...

Das ist leider reines Wunschdenken! :/
Mir sind schon Leute begegnet die meinten, dass sie immer offen auf die Leute zugehen, weil Geocaching sehr positiv behaftet ist. Okay, die waren vielleicht noch nicht in einem LP und wurden dort angesprochen. Aber warum sollten sie da etwas anderes tun? Immer schön raus mit allen Infos ... Mein Einwand, dass man damit schaden anrichten kann wurde selbstverständlich nicht akzeptiert. :kopfwand:
 

Teddy-Teufel

Geoguru
-jha- schrieb:
Nur bitte nix von Geocaching erzählen...
Danke, Du hast mir damit mal auf die Sprünge geholfen, denn in letzter Zeit war doch da mal so ein bestimmtes Vorkommnis ...
Code:
... Ein guter Geocacher findet ja bekanntlich immer Irgendwas, auch wenn er am völlig verkehrten Ort sucht. Wir fanden an diesem Abend: eine aufgebrochene Geldkassette mit EC-Karten, Schecks, Fotos, ..., beschwert mit einem Stein, umwickelt mit Klebeband und unter einem Grasbüschel versteckt. Natürlich wurde das Ganze kurz darauf den bei Cachern sonst nicht so beliebten Beamten übergeben. Immerhin konnten die Beiden mit unserer ehrlichen Antwort auf ihre Frage, was wir denn um diese Zeit an diesem Ort getrieben hätten, sogar etwas anfangen! Mit den diktierten Koordinaten hoffentlich auch Wir gehen mal davon aus, dass Cacher ab sofort einen kleinen Bonus bei den Usedomer Ordnungshütern genießen
 

adorfer

Geoguru
Teddy-Teufel schrieb:
-jha- schrieb:
Nur bitte nix von Geocaching erzählen...
Danke, Du hast mir damit mal auf die Sprünge geholfen, denn in letzter Zeit war doch da mal so ein bestimmtes Vorkommnis ...
"Verrückte" laufen viele in der Gegend herum... besoffende Jugendliche, liebestolle Teenager, Sondengänger, Altmetalldiebe, Obdachlose, Militaria-Sammler, Pilzesammler, Insektenkundler....
Alles Gruppen, die einem LP-Besitzer den Schweiss auf die Stirn treiben, weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen hat und ggf. haftet.

Es gibt aber nur eine Gruppe, die die Orte, an denen sich die Mitglieder herumzutreiben gedenken, sehr offen (oder nach einfacher Anmeldung) offen im Internet ankündigt...

Sprich: als LP-Besitzer würde ich da auch tätig werden, zumal wenn mir zugetragen würde, dass auf meinem Grund schon Leute angetroffen wurden, die auf Rückfrage mit einem Ausdruck herumgewedelt hätten und ich daraus ableiten müsste, dass zukünftig noch mehr kommen werden.
Schließlich reicht ja ein irreparabel verletzter Cacher, damit ich als Eigentümer ziemlich lange zahlen muss.
Und wenn der "angetroffene Cacher" auf meinem LP dann auch noch z.B. ausgesehen hat (reales Bild, realer Cacher in Shorts und Espandrillos auf einem LP mit offenen Bodenlöchern, Glasburch im Hallendach etc), dann würde ich nicht zögern...

DSCF2777.sized.jpg
 

Teddy-Teufel

Geoguru
-jha- schrieb:
Und wenn der "angetroffene Cacher" auf meinem LP dann auch noch z.B. ausgesehen hat (reales Bild, realer Cacher in Shorts und Espandrillos auf einem LP mit offenen Bodenlöchern, Glasburch im Hallendach etc), dann würde ich nicht zögern...
Ja man soll ja auch immer zuerst den Fehler bei sich selbst suchen und wer so, wie der auf dem Bild handelt, ... :irre:
Die Zusammenarbeit mit dem BIMA ist jedenfalls hier sehr positiv für beide Seiten gewesen.
Code:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Zuarbeit. Nach Rücksprache mit dem örtlichen Kollegen und der Kontrolle der Koordinaten ist gegen den Cache an dieser Stelle auf meiner Sicht nichts einzuwenden. Weiterhin viel Spass an Ihrem Hobby.

Mit freundlichen Grüßen ...
:D
 
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