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Frage zu QTA Stage vor Bahnhof

siir

Geonewbie
Ein Reviewer hat es mir gegenüber so zusammen gefasst:

Kurz zusammengefaßt:

In den USA ist das Gelände im Abstand von 46 m zu beiden Seiten der Schienen Privateigentum der Bahngesellschaft. Das Verstecken eines Caches innerhalb von 46 m zu Bahnschienen fiele somit unter "Trespassing" (Hausfriedensbruch). Gemäß der Guidelines gilt aber für andere Länder "all local laws apply". Ein solches Betretungsverbot für einen 46-m-Streifen beidseits der Schienen gibt es in Deutschland aber nicht, hier darf man (meines Wissens) lediglich den Gleiskörper selbst nicht betreten bzw. überschreiten. Bislang wurde von den deutschen Reviewern allerdings die 46-m-Abstandsregel "nahtlos" auf Deutschland übertragen, was in Zukunft aber nicht mehr so der Fall sein wird.

Mit anderen Worten: Caches dürfen prinzipiell auch näher als 46 m an einer Bahnlinie liegen. Ein Cache direkt auf einem Bahnhof fiele indes unter Privatgelände der Deutschen Bahn AG, weshalb zunächst eine Zustimmung von dort eingeholt werden müßte.

Ein anderer Reviewer hatte aber nicht lange davor, einen Cache von uns mit Hinweis auf die 46m Grenze und unter Verbot der Diskussion darüber abgelehnt. Ggf. muss dann wohl diskutiert werden, am Besten wohl den Reviewern den Cache vorher vorlegen.
 
A

Anonymous

Guest
siir schrieb:
Ein anderer Reviewer hatte aber nicht lange davor, einen Cache von uns mit Hinweis auf die 46m Grenze und unter Verbot der Diskussion darüber abgelehnt. Ggf. muss dann wohl diskutiert werden, am Besten wohl den Reviewern den Cache vorher vorlegen.
Du beziehst diese Aussage auf eine Deiner Cacheanmeldungen vom 18. Januar 2009. Wie Du hier nachlesen kannst gilt die neue Regelung aber erst seit dem 02. März 2009.
Bitte vergleiche also keine Äpfel mit Birnen, denn die Auslegung bis inkl. 01. März 2009 war durch Groundspeak abgesegnet.
 

Astartus

Geowizard
Wenn du wegen dem Schild imemrnoch unsicher bist, mach von dem Schild vor dem Bahnhof ein Bild, lade es bei einem Bild-Service hoch und weise bei der Online Stellung des Listings in den Reviewer Notes auf die Örtlichkeit, das BIld und die Tatsache darauf hin, dass dort nur Zaheln oder ähnliches abgelesen und der Gleisköprer sowieso nicht betreten werden muss. Basta.
 
OP
jhohn

jhohn

Geomaster
TandT schrieb:
gilt die neue Regelung aber erst seit dem 02. März 2009.
Bitte vergleiche also keine Äpfel mit Birnen, denn die Auslegung bis inkl. 01. März 2009 war durch Groundspeak abgesegnet.

Die Regel war schon immer (seit Einführung der Abstandsregel) so wie sie jetzt ist, es stand schon immer "all local laws apply" darin. Die Reviewer, oder zumindest der Eine, haben sich nur einen Sch :zensur: darum gekümmert was in den Regeln stand.

Aber was reg ich mich schon wieder auf? Ich habe meine Entscheidung getroffen und mitsamt Begründung auch GS mitgeteilt.
 

siir

Geonewbie
Sicher hätte man bzw. hätten die Reviewer schon immer feststellen können, dass die Regel sich auf die USA-Verhältnisse des Grundbesitzes bezieht und hätten anders entscheiden können; wurde ja auch teilweise gemacht. Dennoch ist es richtig, dass es allgemeine Verfahrensweisen gibt, an die sich alle Reviewer halten und das war halt bisher 46m Abstand.

Auch ohne die USA-Grundbesitz-Verhältnisse macht das Sinn, z.B. ein Cache 20m neben einer offenen Bahnlinie auf freiem Feld wäre schlicht zu gefährlich.

Nun wurde das ja aber mit der Klarstellung unter den Reviewern diskutiert und ich gehe mal davon aus, dass es Handlungsrichtlinien gibt. Jeder Cache in der Richtung dürfte jetzt individuell begutachtet werden.

Auch ich war verblüfft, dass ich einen Bahnhofscache nicht genehmigt bekam, obwohl ich gerade 3 Tage vorher genau so einen frisch freigegebenen loggen konnte und fand es nicht toll, dass mir gleich gesagt wurde, ich solle gar nicht erst mit anderen Caches kommen und diskutieren. Das war aber letztlich o.k., denn Grundregel der Reviewer war zu dem Zeitpunkt "46 m - No". Wenn dann einer das mal lockerer sieht, will nicht jeder andere alles diskutieren.
 
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