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Frage

krammel

Geonewbie
Tach Leutz
ich wollte mir nun das Garmin ETREX Vista HCX holen. Das Ding kostet hier IMMER über 200 Euronen.
Nun meine Frage.... :hilfe:
mein Chef fährt nächste Woche in die USA. Da hab ich mal bei AMAZON.com geschaut, und festgestellt, das die Dinger dort umgerechnet ca. 60 Euronen billiger sind.
Ich bin noch neu in der Materie. Wenn er mir son Teil von dort mitbringt, kann ich es hier nutzen???
z.B. unsere Topo-Karten draufspielen usw....

ich wäre für ne schnelle Antwort sehr dankbar

Gruss Krammel
 

PHerison

Geowizard
Die amerikanischen Geraete sind, bis auf die fest einprogrammierte Basemap, identisch mit den europaeischen. Zum Thema Zoll und Einfuhr bzw. Garantie und Gewaehrleistung bitte in den entsprechenden Freds in diesem Unterforum nachlesen.
 
A

Anonymous

Guest
Absolut gar kein Problem - hau rein !
Wenn Amazon Probleme macht, probier es mal hier :
http://cgi.ebay.de/GARMIN-ETREX-VISTA-HCX-GPS-HANDHELD-RECEIVER-BRAND-NEW_W0QQitemZ290244943393QQihZ019QQcategoryZ116223QQtcZphotoQQcmdZViewItem
Klaus Koch spricht deutsch und die Abwicklung mittels Paypal funktioniert 1a.
Sag deinem Chef nur, er soll die Verpackung dort lassen, die Schutzfolien abmachen und das Teil mit Batterien ins Handgepäck legen. Er darf ja eigentlich nur Waren im Wert von ungefähr 170 € einführen. Bei Kontrolle macht das rund 20% Zollgebühren, was sich immer noch lohnt.
 

madru

Geocacher
Wenn ich richtig nachgeschaut habe, dann liegt der Zollsatz für "Funknavigationsempfangsgeräte (andere)" (Warennomenklatur 8526 9120 90 0) zurzeit bei 3,7%. Auf den dann entstehenden Betrag ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% zu leisten. Das war es dann wenn man an der Grenze ehrlich ist.

Ansonsten, wenn man das Ding in Amiland kauft und bei der Einreise nicht angibt, dann begeht man eine Straftat und es wird sehr teuer! Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Chef das Risiko für seinen Mitarbeiter ein geht....

Und haltet die Zöllner nicht für dumm! Mit einfach auspacken, Batterien rein und ins Handgepäck lassen die sich nicht verarschen! Die bekommen anhand der Seriennummer schnell raus wo und wann das Gerät gekauft wurde! Und ggf. wird es halt sichergestellt bis ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs in der EU vorliegt..... Und wenn der nicht kommt, dann Strafverfahren................
 
A

Anonymous

Guest
madru schrieb:
Die bekommen anhand der Seriennummer schnell raus wo und wann das Gerät gekauft wurde!

Genau, bei jedem Verkauf wird auch die Seriennummer erfasst und auch gleich dem Zoll in allen Ländern gemeldet.

Darf man fragen, woher du diese Weisheit hast?

GermanSailor
 

>BooM<

Geocacher
Vielleicht nicht an der Seriennummer...

...aber wenn die den Verdacht haben, dass das Gerät mitgebracht wurde, wird es eingezogen bis man nachweisen kann, dass man es in der EU gekauft hat...
 

madru

Geocacher
GermanSailor schrieb:
madru schrieb:
Die bekommen anhand der Seriennummer schnell raus wo und wann das Gerät gekauft wurde!

Genau, bei jedem Verkauf wird auch die Seriennummer erfasst und auch gleich dem Zoll in allen Ländern gemeldet.

Darf man fragen, woher du diese Weisheit hast?

GermanSailor
Natürlich wird das nicht gemacht. Aber bei nicht plausiblen Erklärungen und vorlegen von Beweisen werden Geräte halt zur Ermittlung sichergestellt und dann der Hersteller angeschrieben. Und der weiß sehr genau wo er welche Seriennummer hingeliefert hat.
Nicht umsonst empfiehlt der Zoll bei neuwertigen Geräten einen Eigentumsnachweis schon mit in den Urlaub zu nehmen um solchen Beweisproblemen bei der Wiedereinreise auszuweichen.

Ein sehr guter Freund von mir ist Zollbeamter am Hamburger Flughafen - und er ist in solchen Dingen eine gute und seriöse Informationsquelle... Die stellen regelmäßig Geräte ohne Gebrauchsspuren sicher für die der Einführende keine Belege hat, dass er das Gerät bereits vor seiner Ausreise im Besitz hatte.

Aber ihr könnt es gern probieren - einige kommen ja durch, für den Rest wird es extrem teuer.......
 

PHerison

Geowizard
madru schrieb:
Natürlich wird das nicht gemacht. Aber bei nicht plausiblen Erklärungen und vorlegen von Beweisen werden Geräte halt zur Ermittlung sichergestellt und dann der Hersteller angeschrieben.
Warum sollte der Zoll sich die Arbeit machen? Ich vermute er wird die Arbeit auf den Einfuehrenden abwaelzen (Kaufbeleg erbringen). Kein Kaufbeleg = Steuern, Zoll und Bussgeld.

madru schrieb:
Ein sehr guter Freund von mir ist Zollbeamter am Hamburger Flughafen - und er ist in solchen Dingen eine gute und seriöse Informationsquelle...
Kannst Du mal in Erfahrung bringen, um was fuer ein Vergehen es sich handelt, und wie hoch die Strafe ist?
IIRC ist es eine Ordnungwiedrigkeit und es "kostet" einen gewissen Prozentsatz des Warenwertes.
 
PHerison schrieb:
es "kostet" einen gewissen Prozentsatz des Warenwertes.
In einem Fernsehbericht vor wenigen Tagen durfte ein Zigarettenschmuggler die zu entrichtenden Abgaben (Zoll und EUSt) zwei mal bezahlen. Das zweite mal war die Strafe. Ihm wurde auch nahegelegt, die nächsten 6 Monate nicht mehr mit diesem Delikt auffällig zu werden, da der Vorgang so lange gespeichert bleibt...

Nachtrag: Der hatte zwei statt der erlaubten einen Stange bei sich.
 

madru

Geocacher
So, ich habe den Freund mal angerufen und gefragt:
Erstmal ist die Beweispflicht immer beim Reisenden. Nur wenn der Zoll mit schneller Recherche im Internet etwas wird, dann kann es sein, dass der Reisende keine Beweise ranbringen muss. Ansonsten stellt der Zoll das Gerät sicher und der Reisende hat 20 Tage Zeit Beweise zu erbringen.

Es ist immer eine Straftat, wenn der Wert der die Freigrenze von 175 € überschreitet allerdings gering ist, dann kassiert der Zoll direkt vor Ort das Doppelte der zu leistenden Abgabe als Strafe. Wenn der Betrag nicht gering ist - hat er was von mehr als 150 € gesagt? - dann wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Und nochmal ganz deutlich: Wenn der Zoll Zweifel an den Angaben des Reisenden hat, dann wird das Gerät in Verwahrung genommen und der Reisende muss seine Angaben beweisen!
 

madru

Geocacher
Noch eine kleine Ergänzung die ich heute Mittag auf der schnelle vor der Arbeit vergessen habe....
Das der Grenzwert für Einfuhr von Waren mit geringem Wert - also z.B. die Bestellung per Post in Amiland - von € 22,-- zum 01.12.2008 auf € 150,-- angehoben wird ist ja an anderer Stelle schon angesprochen worden
Laut meinem Zöllner wird der Wert von Einfuhren bei Reisen von derzeit € 175,-- auch erhöht. Er wird dann über € 400,-- liegen und das vermutlich auch zum 01.12.2008. Dann sollte es keinerlei Probleme mehr geben wenn man sich ein Gerät in den USA kauft und mitbringt - wenn man nicht gerade ein GPSr, einen PDA, eine gute Fenix usw. auf einmal mitbringt.........
 
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