COMiSAAR
Geocacher
Die als videokritisch bekannte saarländische Oberdatenschützerin hat ein eindeutiges Papier zu Wildkameras verfasst.
Das gilt natürlich ebenso für Cachekameras.
http://www.lfdi.saarland.de/index.php/home/lfdi-saarland-aktuell/152-pressemitteilung-tierbeobachtungskameras-im-wald-nur-in-ausnahmefaellen-und-unter-strengen-voraussetzungen-zulaessig
Damit wäre das Thema klar.
Wer Kameras findet, die augenscheinlich als nicht konform zu erkennen sind, hat die Pflicht, dies zur Anzeige zu bringen.
Bei gekennzeichneten Kameras mit korrekter Installationsweise obliegt es jedem, die Betriebserlaubnis beim Landesdatenschutz und bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen und die halbjährliche Mitteilung im Mitteilungsorgan der Gemeinde zu erwarten. Sollte eines davon nicht der Fall sein, so ist auch hier eine Anzeige wieder angesagt.
Das gilt natürlich ebenso für Cachekameras.
http://www.lfdi.saarland.de/index.php/home/lfdi-saarland-aktuell/152-pressemitteilung-tierbeobachtungskameras-im-wald-nur-in-ausnahmefaellen-und-unter-strengen-voraussetzungen-zulaessig
Damit wäre das Thema klar.
Wer Kameras findet, die augenscheinlich als nicht konform zu erkennen sind, hat die Pflicht, dies zur Anzeige zu bringen.
Bei gekennzeichneten Kameras mit korrekter Installationsweise obliegt es jedem, die Betriebserlaubnis beim Landesdatenschutz und bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen und die halbjährliche Mitteilung im Mitteilungsorgan der Gemeinde zu erwarten. Sollte eines davon nicht der Fall sein, so ist auch hier eine Anzeige wieder angesagt.