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Fundstück der Woche: Wild(Cache)-Kameras im Saarland

COMiSAAR

Geocacher
Die als videokritisch bekannte saarländische Oberdatenschützerin hat ein eindeutiges Papier zu Wildkameras verfasst.

Das gilt natürlich ebenso für Cachekameras.

http://www.lfdi.saarland.de/index.php/home/lfdi-saarland-aktuell/152-pressemitteilung-tierbeobachtungskameras-im-wald-nur-in-ausnahmefaellen-und-unter-strengen-voraussetzungen-zulaessig

Damit wäre das Thema klar.
Wer Kameras findet, die augenscheinlich als nicht konform zu erkennen sind, hat die Pflicht, dies zur Anzeige zu bringen.
Bei gekennzeichneten Kameras mit korrekter Installationsweise obliegt es jedem, die Betriebserlaubnis beim Landesdatenschutz und bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen und die halbjährliche Mitteilung im Mitteilungsorgan der Gemeinde zu erwarten. Sollte eines davon nicht der Fall sein, so ist auch hier eine Anzeige wieder angesagt.
 

Fadenkreuz

Geoguru
COMiSAAR schrieb:
Wer Kameras findet, die augenscheinlich als nicht konform zu erkennen sind, hat die Pflicht, dies zur Anzeige zu bringen.
Da liegt offenbar ein Missverständnis vor. Der Satz aus dem verlinkten Artikel "Die Wildbeobachtungskameras müssen ... gemeldet werden" und "Die Meldepflicht ... ist ... zwingend vorzunehmen" gilt nicht für den Spaziergänger, der so eine Kamera zufällig entdeckt, sondern für denjenigen, der die Kamera anbringen will.
 
OP
COMiSAAR

COMiSAAR

Geocacher
Kein Missverständnis.
Zwei verschiedene Sachen. Den Text habe ich damit nicht gemeint.

Eine Bürgerpflicht nach dem BGB ist es, (mögliche) Straftaten zu melden. Nun hier handelt es sich um Ordnungswidrichkeiten. Da muss ich zugeben, dass ich nicht weiß, ob da eine Verpflichtung zur Anzeige besteht.

Allerdings als cachende Person kann uns das eine "Verpflichtung" zur Anzeige selbst geben, damit der Unsinn abgestellt wird.
 

stafen

Geomaster
Bürgerpflicht zur Anzeige möglicher Straftaten? Als Komissar eventuell schon, aber als einfacher Bürger? Wo soll das im BGB geregelt sein?
Ich kenne lediglich §138 StGB der in eng umrissenen Fällen zur Anzeige von geplanten Straftaten verpflichtet.
 
OP
COMiSAAR

COMiSAAR

Geocacher
Geht´s hier in diesem Thema um Straftaten oder um irrsinnige Videokameras im Saarland?

Nur, falls der Verlauf der aufs Saarland bezogenen Diskussion abzudriften droht...
(Das Saarland liegt übrigens in Deutschland.)
 

stafen

Geomaster
Das Thema hast Du doch im ersten Beitrag selbst definiert:

Damit wäre das Thema klar.
Wer Kameras findet, die augenscheinlich als nicht konform zu erkennen sind, hat die Pflicht, dies zur Anzeige zu bringen.

Und später

Eine Bürgerpflicht nach dem BGB ist es, (mögliche) Straftaten zu melden. Nun hier handelt es sich um Ordnungswidrichkeiten. Da muss ich zugeben, dass ich nicht weiß, ob da eine Verpflichtung zur Anzeige besteht.

Und weil ich nun einmal neugierig bin habe ich nachgefragt. Es könnte ja sein ich komme mal ins Saarland und dann sollte ich schon wissen ob ich dort gesetzlich verpflichtet bin alle möglichen Straftagen zu melden...
 
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