Wir haben da südlich von Wien eine Ownerin, die schon so viele Mysteries ausgelegt hat, dass sie in ihren Listings explizit schreibt,
Das Hineinschreiben des GC-Codes oder des Cachetitels ins Logbuch
ist nicht erwünscht!!!
Abgesehen von der Sinnhaftigkeit, so viele Mysteries auszulegen, dass man jeden fünften mit der Abstandsregel suchen kann, frage ich mich doch, ob das Guideline-konform ist.
Steht das nicht irgendwo in den Regeln, dass man GC Code, Titel, Owner und eine Erklärung für Zufallsfinder in einen Cache gehören, oder ist das nur gelebte Praxis?
Das Hineinschreiben des GC-Codes oder des Cachetitels ins Logbuch
ist nicht erwünscht!!!
Abgesehen von der Sinnhaftigkeit, so viele Mysteries auszulegen, dass man jeden fünften mit der Abstandsregel suchen kann, frage ich mich doch, ob das Guideline-konform ist.
Steht das nicht irgendwo in den Regeln, dass man GC Code, Titel, Owner und eine Erklärung für Zufallsfinder in einen Cache gehören, oder ist das nur gelebte Praxis?