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Geocache und Anliegerstraße .....

Moeff

Geowizard
Hi,
ich habe da eine Frage:

In meiner näheren Umgebung liegt ein Cache, er ist aus allen Himmelsrichtungen anfahrbar, jedoch ist die südliche Straße eine Anlieger-Straße.

Der Cache wurde nun deaktiviert, wohl, weil 2 Cacherinnen diesen Umstand monierten, die keine Lust hatten, so ihre Aussage, eine andere Zuwegung zu nehmen; letzte Eintragung auf der Seite.

Das es Leute gibt, die die Caches aus der offenen Autotür greifen wollen, kann ich noch nachvollziehen, aber das man nun jeden Cache aus allen Himmelsrichtungen auch mit dem Auto anfahren können muss, ist ja absurd.

Bei mir stehen nun sehr viele Fragezeichen im Raum???


Gruß
Günther
 

huzzel

Geowizard
Anlieger Straßen sind "Anlüger Straßen".
Wenn man einen Grund hat hineinzufahren (cachen) dann hat man ein Anliegen, also reinfahren. Wer regt sich denn wegen so was auf??????

Anlieger Straßen sind ja dafür da, dass der Durchgangsverkehr draußen bleibt. Zum cachen steigt man ja auch mal aus. Also, wer will einem da was anhaben können?
 

Carsten

Geowizard
Deaktiviert vom Owner oder von einem Reviewer?

War es der Owner, muss er selbst wissen, was er tut. Aber wenn man sich wegen so einer Banalität schon zur Archivierung entschließt ...

War es ein Reviewer, frage ich mich, auf welcher ausgedachten Grundlage die Archivierung beruht. Eine Guideline, die eine Anfahrtsmöglichkeit aus allen Himmelsrichtungen zu einem Cache fordert, gibt es zum Glück noch nicht.
 

thofol

Geocacher
Da bin ich auch mal gespannt, um welchen Cache es sich handelt. Wenn das Beispiel jetzt Schule macht, dann müssen wohl alle Wald-Caches archiviert werden, weil man dort ja überhaupt nicht hin fahren kann.

Sollte der Owner den Cache selber deaktiviert haben, sollte er sich dies wirklich noch einmal überlegen. Denn wenn das jetzt einreißt, dass ein Cache deaktiviert / archiviert wird, weil sich zwei Cacher/innen aufgrund von Bequemlichkeit aufregen, dann frage ich mich echt...
 

-tiger-

Geowizard
huzzel schrieb:
Anlieger Straßen sind "Anlüger Straßen".
Wenn man einen Grund hat hineinzufahren (cachen) dann hat man ein Anliegen, also reinfahren.

Das mit dem "Anliegen" ist (weit verbreiteter) Unfug. Anlieger=Anwohner, für die Schweizer auch Anstösser. Eine Anliegerstraße darf man befahren, wenn man da wohnt oder jemanden besucht, der da wohnt. In allen anderen Fällen kann es Ärger geben (gibts aber normalerweise nicht).

Genaugenommen hat ein Cacher in einer Anliegerstraße also nix zu suchen, ein Grund, einen Cache zu deaktivieren, ist das aber nicht. Wie wir weiter oben schon lesen konnten, gibt es tausende Caches, zu denen weder eine Anliegerstraße noch sonst eine Straße führt. Man darf Caches (notfalls) auch zu Fuss machen. Drive-in ist noch keine Pflicht :roll:
 

thofol

Geocacher
radioscout schrieb:
huzzel schrieb:
Wenn man einen Grund hat hineinzufahren (cachen) dann hat man ein Anliegen, also reinfahren. Wer regt sich denn wegen so was auf??????
Die Rechtssprechung sieht das etwas anders.

Ja, das ist sicherlich richtig. Weiß jemand, was das kosten kann? Ich meine, wenn ich innerhalb von x Jahren einmal 15 EUR zahlen muss, ist das okay. Wobei ich eben nicht weiß, ob das wirklich nur 15 EUR sind...
 
Genaue Urteile müsste man dazu raussuchen.

Ziel für Anlieger müssen aber nicht unbedingt nur Anwohner sein.

Denn es gibt auch Anliegerzufahrten zu Firmen, wo niemand wohnt und auch zu Parkplätzen, wo auch niemand wohnt.

Daher ist oft die Definiton: Anlieger ist jemand, der zu etwas will, was da [/b]ist[/b].

Firmen, Parkplätze, Landwirtschaftliche Flächen, Waldhütten, Schuttabladeplätze, Holzversteigerungsplätze u.ä. Kram gehören da im Normalfall auch dazu.


Ob man jedoch im Bedarfsfall einen ausgelegten Cache dazuzählen kann, das dürfte schwierig werden.


Einan Cache deswegen zu disablen sehen ich allerdings auch als totaler Quatsch an.

Viele Grüße
Onkelchen
 

Weddlia

Geocacher
Die meisten, die dort mit einem Auto/Motorrad hinfahren werden haben einen einen Führerschein und sollten das Schild "Anlieger Frei" deuten können. Es bedarf keiner Regelungen/Hinweise seitens des Owners oder von gc.com. Das bestehende Recht ist da ausreichend.

Das schon über so einen Unfug diskutiert werden muss ist erbärmlich. Ich verstehe nicht was so toll daran ist möglichst nah an einem Cache zu parken, diesen abzugreifen und weiter. Aber das ist nur meine eigene Meinung.

Grüße

Andreas, für den das laufen beim Cachen wichtig ist und der täglich einige Caches machen könnte wenn er den Anhalten würde. Aber nur um zu Stoppen und eine Dose aus einer verdreckten Ecke zu ziehen ist mir meine Zeit zu schade
 

KBreker

Geomaster
Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457)

Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anlieger&oldid=37273672
 

Alferic

Geocacher
-tiger- schrieb:
Das mit dem "Anliegen" ist (weit verbreiteter) Unfug. Anlieger=Anwohner, für die Schweizer auch Anstösser. Eine Anliegerstraße darf man befahren, wenn man da wohnt oder jemanden besucht, der da wohnt. In allen anderen Fällen kann es Ärger geben (gibts aber normalerweise nicht).
Ich besuche doch jemanden: Den Cache und die Travelbugs, die darin wohnen ;)
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Ich nehme mal an das wurde Privatweg und Anliegerstraße verwechselt - mit einer Mail an den Reviewer der Wahl sollte das Problem schnell zu lösen sein.
 
OP
M

Moeff

Geowizard
...es ging um den Cache Nr. GCXP3E;

mittlerweile ist er wieder frei. Die Cache-Ownerin war wohl am 26.1.08 Vorort.

Als ich die Webseite besuchte, was das Post von fielo das letzte.

Gründe für das Deaktivieren waren nicht angegeben, also habe ich meine Schlüsse gezogen, gemuggelt war der Cache nicht.

Gruß
Günther

P.S. @ Moenk: Es ist keine Privatstraße, in der Straße gibt es nur ldw. Flächen. Zudem entspricht das Anliegerschild nicht den Verkehrsvorschriften, es ist verblichen und nicht reflektierend.
 
A

Anonymous

Guest
Wir wohnen selber in einer Anliegerstraße und daher habe ich mich mal beim Straßenverkehrsamt erkundigt.
Das Schild besagt genau das, was auch drauf steht : man muß ein Anliegen haben. Sprich, ist man auf der Suche nach einem Zigarettenautomaten, einer Telefonzelle oder Fam. Meier, die dort irgendwo wohnen muß, hat man ein Anliegen.
Anwohnerstraßen gibt es angeblich nicht und Schilder die dieses ausweisen, sind nicht gültig. Die StVo kann bestimmte Straßenteile nicht auf einen solchen Personenkreis einschränken.
Wie gesagt, dies war die Aussage des Straßenverkehrsamtes.
In der Praxis bedeutet das, dass man schön blöd ist, wenn man die Wahrheit sagt ...
Hintergrund bei uns : Anliegerstraße+Tempo 30 Zone+schmale Einbahnstraße. Hier bringen allmorgentlich immer mehr Eltern ihre lauffaulen Kinderlein zur Schule und verursachen ein Verkehrschaos. Ist aber zulässig und man kann nichts machen.
 

spun

Geomaster
Sollte mir irgendwann mal ein Polizist 10 oder 15 Euro abnehmen weil ich auf einer "Anliegerstraße" verkehre, dann ist mir das vollkommen Schwanz..... darüber diskutiere ich doch nicht weiter und zahl die lumpigen Kröten.

Aber kommen wir mal auf das eigentliche Thema zurück, denn ich denke nicht das der Cache wegen des "Umstandes" einer Anliegerstraße archiviert wurde. Sollte es wirklich Leute geben die deswegen SBA loggen dann haben sie mein Mitgefühl... mögen ihre Seelen irgendwann geheilt sein ;)
 

DunkleAura

Geowizard
Das Anliegen auf einer Anliegerstaaten zu fahren (egal wie das auch immer heisst) nehme ich mir ein so oder so raus, schliesslich muss ich die ganze Pampa ja für OSM Kartographieren. :D
 
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