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Geocache und Anliegerstraße .....

moenk

Administrator
Teammitglied
spun schrieb:
Sollte mir irgendwann mal ein Polizist 10 oder 15 Euro abnehmen weil ich auf einer "Anliegerstraße" verkehre, dann ist mir das vollkommen ... ;)
Seh ich auch so - auch bei Radwegen und ähnlichem Gedöns. Wo ein Cachemoped reinpasst, ist ein Weg für ein Cachemoped. So lange die Ordnungsgelder billiger als Tanken sind ;-)
 

-tiger-

Geowizard
Homer Jay schrieb:
Wir wohnen selber in einer Anliegerstraße und daher habe ich mich mal beim Straßenverkehrsamt erkundigt.
Das Schild besagt genau das, was auch drauf steht : man muß ein Anliegen haben.

Es wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Anlieger und Anliegen hat nichts miteinander zu tun, ein Blick in den Duden hilft weiter. Die Rechsprechung interpretiert "Anlieger frei" seit ewigen Zeiten als erlaubt für Anwohner und solche, die einen Anwohner besuchen. Die Absicht ist ausreichend. Wenn man von der Straße aus erkennt, daß die Person, die man besuchen wollte, nicht anwesend ist (z.b. Auto nicht vor dem Haus), darf man ohne anhalten weiterfahren. Man sollte also eine gute Ausrede parat haben, dann kann nichts passieren. Erzählt aber den "Grünen" nichts vom "Anliegen", vom Cache oder der Telefonzelle, das ist immernoch Unfug und kostet 15€ (nicht 10€ wie weiter oben zu lesen, siehe 141.2 im Bußgeldkatalog).
 

widdi

Geowizard
zum Thema irgendwie gehoerig.. letztens hab ich auch was mitgekriegt, dass diese "Anwohnerparkbezirke" auch nicht sooooo drastisch zu sehen sind. Da gibts wohl auch ne andere Interpretationsmoeglichkeit .. k.A... bitteum Aufklaerung :D
 

huzzel

Geowizard
KBreker schrieb:
Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457)
Eben, sag ich doch: Man muss sich eine gute (passende) Ausrede parat legen. Selbes gilt für "Land und Forstwirtschaft frei" (da hilft mit, dass eine Landwirtschaft auf meinen Namen läuft :twisted: :twisted: und mein Auto ausschaut wie sau :roll: ).
Aber keine Angst, ich gehöre nicht zu denjenigen, die bis "vor's Loch" fahren müssen. Unsere Hund will ja auch was vom Cachen haben :D .

widdi:
So wie ich das mitbekommen habe, dürfen keine ganzen Stadtteil Anwohnerparkplätzen sein, es müssen auch immer wieder frei zur Verfügung stehen. Aber in welchem Verhältnis, keine Ahnung.
 

Maulef

Geocacher
-tiger- schrieb:
Erzählt aber den "Grünen" nichts vom "Anliegen", vom Cache oder der Telefonzelle, das ist immernoch Unfug und kostet 15€

Ich will in eine Geschäftsbeziehung mit dem Besitzer der Telefonzelle treten und bin sogar bereit dafür zu bezahlen, das dürfte doch wohl ausreichen.

Maulef
 

-tiger-

Geowizard
Maulef schrieb:
-tiger- schrieb:
Erzählt aber den "Grünen" nichts vom "Anliegen", vom Cache oder der Telefonzelle, das ist immernoch Unfug und kostet 15€

Ich will in eine Geschäftsbeziehung mit dem Besitzer der Telefonzelle treten und bin sogar bereit dafür zu bezahlen, das dürfte doch wohl ausreichen.

Das wirst du vermutlich mit dem Richter ausdiskutieren müssen. Interessant wäre auch die Frage, ob eine Telefonzelle in einer Anliegerstraße überhaupt genehmigt wird. Für Telefonzellen gibt es abstruse Regeln. Mir fällt jedenfalls spontan keine ein, die in einer Anliegerstraße steht.
 

Zappo

Geoguru
Homer Jay schrieb:
Hier bringen allmorgentlich immer mehr Eltern ihre lauffaulen Kinderlein zur Schule und verursachen ein Verkehrschaos. Ist aber zulässig und man kann nichts machen.

Elternzitat: Ich würde ja meine Kinder ja auch nicht bis zur Schule fahren, aber es ist soviel Verkehr :lol: :lol: :lol:

Gruß
 

usimo

Geocacher
Leider muß ich öfters auf landwirtschaftlichen Wegen fahren weil ich meinen Hund suche.....

Der ist mir ne Stunde vorher weggelaufen

Ehrlich!

Oder wenn mir jemand erzählt hat das man dahinten super den Hund laufen lassen kann...

Da sind die Anwohner meist recht Verständnisvoll!

Gruß
Uwe
 

moenk

Administrator
Teammitglied
-tiger- schrieb:
Erzählt aber den "Grünen" nichts vom "Anliegen", vom Cache oder der Telefonzelle, das ist immernoch Unfug und kostet 15€ (nicht 10€ wie weiter oben zu lesen, siehe 141.2 im Bußgeldkatalog).
Das muss man nix erzählen, die Frage heißt nur: Was kost das nu? Einmal tanken ist meist teurer.
 

blackbeard69

Geomaster
Um auch meine 2ct beizutragen:

Vor Monaten habe ich einen Multi am Niederrhein gemacht und mit dem Auto die im Listing angegebenen Parkkoordinaten angesteuert. Unterwegs fuhr ich an einem "für Kfz-Verkehr verboten"-Schild (also das runde, roter Rand, schwarzes Auto und Motorrad drinnen) mit Zusatz "Anlieger frei" vorbei . An den Parkkoordinaten angekommen befand sich ein als solcher beschilderter Wanderparkplatz, der auch nicht anders erreichbar war.

Ein paar Kilometer westlich von Köln gibt es auch einen solchen Fall. "Verkehrsverbot für alle Arten von Fahrzeugen", Zusatzschild "Anlieger frei". 200m die Straße rein ist ein als solcher beschilderter Wanderparkplatz, der anders nicht erreichbar ist.

Davon ein paar Kilometer nördlich muss man über einen befestigten Wirtschaftsweg ("Verkehrsverbot usw.", "landwirtschaftlicher Verkehr frei") ein offensichtlich zum Zwecke des Parkens geebnetes und mit Schotter "befestigtes" Areal nebst Infotafel für Wanderer und Sportler erreichen. Ob es da auch ein blaues P-Schild gibt, müsste ich jetzt doch noch mal nachsehen. Das Areal wird intensiv als Wanderparkplatz genutzt. Von Problemen (Kontrollen und Knöllchen) ist mir nichts bekannt.

Welchen Sinn machen diese Wanderparkplätze, wenn es verboten ist, hinzufahren?

Nebenbei bemerkt ist das Wanderparkplatz-Schild in den genannten Fällen vom Verbotsschild aus nicht zu sehen. Man muss wissen, dass der Wanderparkplatz da ist.

Thomas
 

Lotti

Geomaster
Moin,

Du meinst nicht zufällig das Quarzwerk in Frechen, man hab ich mich da geärgert, das ich unnötigerweise weit laufen durfte.

Gruß Lotti
 
blackbeard69 schrieb:
Um auch meine 2ct beizutragen:

Vor Monaten habe ich einen Multi am Niederrhein gemacht und mit dem Auto die im Listing angegebenen Parkkoordinaten angesteuert. Unterwegs fuhr ich an einem "für Kfz-Verkehr verboten"-Schild (also das runde, roter Rand, schwarzes Auto und Motorrad drinnen) mit Zusatz "Anlieger frei" vorbei . An den Parkkoordinaten angekommen befand sich ein als solcher beschilderter Wanderparkplatz, der auch nicht anders erreichbar war.

Ein paar Kilometer westlich von Köln gibt es auch einen solchen Fall. "Verkehrsverbot für alle Arten von Fahrzeugen", Zusatzschild "Anlieger frei". 200m die Straße rein ist ein als solcher beschilderter Wanderparkplatz, der anders nicht erreichbar ist.

Davon ein paar Kilometer nördlich muss man über einen befestigten Wirtschaftsweg ("Verkehrsverbot usw.", "landwirtschaftlicher Verkehr frei") ein offensichtlich zum Zwecke des Parkens geebnetes und mit Schotter "befestigtes" Areal nebst Infotafel für Wanderer und Sportler erreichen. Ob es da auch ein blaues P-Schild gibt, müsste ich jetzt doch noch mal nachsehen. Das Areal wird intensiv als Wanderparkplatz genutzt. Von Problemen (Kontrollen und Knöllchen) ist mir nichts bekannt.

Welchen Sinn machen diese Wanderparkplätze, wenn es verboten ist, hinzufahren?

Nebenbei bemerkt ist das Wanderparkplatz-Schild in den genannten Fällen vom Verbotsschild aus nicht zu sehen. Man muss wissen, dass der Wanderparkplatz da ist.

Thomas



Hi,

in genau solchen Fällen bist Du Anlieger.
Du willst zum Wanderparkplatz.

Jedoch bist Du kein landwirtschaftlicher Verkehr. (für den 3. Fall)

Der Wanderparkplatz muss dazu nicht von der Straße aus ausgeschildert sein. Es reicht, wenn Du weißt, dass er da ist. (Du kannst die Info ja von einem Bekannten haben, oder aus einer Wanderkarte usw.)



Übrigens kann es durchaus sein, dass der Weg im 3. Fall die Zufahrt zum Parkplatz von der Gemeinde zwar erlaubt ist, dies aber nicht ausgeschildert ist. So halten sich die Gemeinden einen zu starken "unechten" Anliegerverkehr vom Hals. Dann verhälst Du Dich zwar verkehrsregelwidrig aber nicht verbotswidrig.
Sprich: Aufgestellt Schilder gelten. Verstoße werden in solchen Fällen aber nicht geahndet.

Außerdem halten sich die Gemeinden bzw. die Straßen-/Wegebesitzer dadurch die immer stärker überzogenen Haftungsanspüche vom Hals.

Bei "Anlieger frei" Straßen unterliegt der Besitzer der Verkehrssicherungspflicht, bei "landwirtschaftlicher Verkehr frei" nur für den landwirtschaftlichen Verkehr. Außerdem ist dadurch erkennbar, dass der Weg nur "traktorgeeignet" ist. Wer dort fährt begibt sich wissentlich in Gefahr.

Leider ist dies oftmals nötig, aufgrund der immens gestiegen Sicherheitsparanoia.
Konkret: Es gibt zu viele Leute, die eine Klage anstrengen, nur weil auf dem Feldweg zum Wanderparkplatz ein Schlagloch war und sie mit 80 Sachen da rein gebrettert sind.

Noch konkreter:
Das ständige und verzweifelte Suchen nach einem Schuldigen, weil man seine eigene Blödheit nicht eingestehen will und für sein eigenes Handeln keine Verantwortung übernehmen will, sorgt für die Verbote, vor denen man dann selber steht.



So wird es immer undurchsichtiger, was man nun darf und was nicht.

Im Zweifel in den Fällen, wie bei dem Wanderparkplatz, der nur für landwirtschaftlichen Verkehr zugrlassen ist, bleibt nur: Konkret für diese Zufahrt bei der Gemeinde nachfragen.

In den Fällen "Anlieger frei" darf man verkehrsrechtlich gesehen zum Wanderparkplatz fahren, weil man nach Verkehrsrecht Anlieger ist.

Viele Grüße
Onkelchen
 

-tiger-

Geowizard
TantchensOnkelchen schrieb:
in genau solchen Fällen bist Du Anlieger.
Du willst zum Wanderparkplatz.

Hast du dafür eine Quelle? Wir haben vor einigen Jahren an genau so einer Stelle, Anliegerstraße und am Ende ein großer Waldparkplatz, auf dem Privatgrund eines Bauern eine Party veranstaltet. Die "Grünen" kamen vorbei zum Stänkern, haben uns aber nicht vertreiben können, da wir eine schriftliche Genehmigung des Bauern hatten, die erhofften Drogen haben sie ebenfalls nicht gefunden (Wo party und Musik ist, müssen auch tonnenweise illegale Drogen sein, sonst ist deren Welt nicht in Ordnung). Zum Dank dafür, daß alles in Ordnung war, haben sie dann allen ein Ticket verpasst, die auf dem Waldparkplatz geparkt haben, wegen Befahren einer Anliegerstraße. Begründung war, der Grundstücksbesitzer wäre nicht anwesend gewesen, ein persönlicher "Besuch" bei ihm sei aber voraussetzung, daß man die Straße befahren darf. Einsprüche sind nicht durchgekommen :roll:
 

Maulef

Geocacher
-tiger- schrieb:
ein persönlicher "Besuch" bei ihm sei aber voraussetzung, daß man die Straße befahren darf. Einsprüche sind nicht durchgekommen :roll:

Wenn die Müllabfuhr oder der Briefträger kommen, vereinbaren die wahrscheinlich auch jedes Mal ein persönliches Treffen mit dem Bauern. Der ist dann verpflichtet zu Hause zu sein und die Arbeit auf dem Feld ruhen zu lassen. Das ist doch Unfug.

Maulef
 

Maulef

Geocacher
TantchensOnkelchen schrieb:
blackbeard69 schrieb:
Ein paar Kilometer westlich von Köln gibt es auch einen solchen Fall. "Verkehrsverbot für alle Arten von Fahrzeugen", Zusatzschild "Anlieger frei". 200m die Straße rein ist ein als solcher beschilderter Wanderparkplatz, der anders nicht erreichbar ist.

Nebenbei bemerkt ist das Wanderparkplatz-Schild in den genannten Fällen vom Verbotsschild aus nicht zu sehen. Man muss wissen, dass der Wanderparkplatz da ist.

Solche Fälle gibt es häufig und ich halte es für sinnvoll, dass dann in der Cachebeschreibung die Parkkordinaten angegeben werden, dann weiß man genau wo man hin will. Es ist sicher besser dem Polizisten sagen zu können "ich will den Wanderparkplatz der 300 m weiter kommt anfahren um zu Wandern" als "ich hoffe da vielleicht irgendwo eine Parkmöglichkeit zu finden, weil ich nämlich auf der Suche nach so einer Dose bin, die grob in der Richtung liegt."

TantchensOnkelchen schrieb:
Bei "Anlieger frei" Straßen unterliegt der Besitzer der Verkehrssicherungspflicht, bei "landwirtschaftlicher Verkehr frei" nur für den landwirtschaftlichen Verkehr. Außerdem ist dadurch erkennbar, dass der Weg nur "traktorgeeignet" ist. Wer dort fährt begibt sich wissentlich in Gefahr.

Leider ist dies oftmals nötig, aufgrund der immens gestiegen Sicherheitsparanoia.
Konkret: Es gibt zu viele Leute, die eine Klage anstrengen, nur weil auf dem Feldweg zum Wanderparkplatz ein Schlagloch war und sie mit 80 Sachen da rein gebrettert sind.

Gestern hatte ich eine interessante Variante: An der Stelle an der die Asphaltstraße in einen Schotterweg überging stand statt dem erwarteten Durchfahrt verboten mit Zusatzschild Land und Forstwirschaft frei einfach nur ein Ende der Tempo 30 Zone, von der anderen Seite kommend entsprechend Beginn der Tempo 30 Zone. Ich hätte da bis fast zum Cache fahren dürfen, habe es aber lieber vorgezogen den Wagen abzustellen und zu Fuß zu gehen. Die Sicherheitsparanoia hatte sich hier anscheinend noch nicht durchgesetzt.

Maulef
 

dasTantchen

Geocacher
-tiger- schrieb:
Zum Dank dafür, daß alles in Ordnung war, haben sie dann allen ein Ticket verpasst, die auf dem Waldparkplatz geparkt haben, wegen Befahren einer Anliegerstraße. Begründung war, der Grundstücksbesitzer wäre nicht anwesend gewesen, ein persönlicher "Besuch" bei ihm sei aber voraussetzung, daß man die Straße befahren darf. Einsprüche sind nicht durchgekommen :roll:
WIE BITTE???
Hatte sich keiner getraut dagegen anzugehen?

Verblüffte Grüße,
Tantchen
 

-tiger-

Geowizard
Tantchens Familie schrieb:
-tiger- schrieb:
Zum Dank dafür, daß alles in Ordnung war, haben sie dann allen ein Ticket verpasst, die auf dem Waldparkplatz geparkt haben, wegen Befahren einer Anliegerstraße. Begründung war, der Grundstücksbesitzer wäre nicht anwesend gewesen, ein persönlicher "Besuch" bei ihm sei aber voraussetzung, daß man die Straße befahren darf. Einsprüche sind nicht durchgekommen :roll:
WIE BITTE???
Hatte sich keiner getraut dagegen anzugehen?

Verblüffte Grüße,
Tantchen
Hatte ich doch geschrieben, einige haben Einspruch eingelegt, haben aber trotzdem zahlen müssen. Mich hatte es nicht betroffen, ich war ohne Auto unterwegs, daher kann ich dir zur Begründung nix sagen. Vielleicht kann Onkelchen ja mal seine Quelle posten, nach das Befahren von Anliegerstraßen zum Parken erlaubt ist, vielleicht hat sich da ja was geändert, die Geschichte ist paar Jahre her.
 
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