blackbeard69
Geomaster
Ich glaube, es geht hier um zwei grundverschiedene Dinge:-tiger- schrieb:nach das Befahren von Anliegerstraßen zum Parken erlaubt ist, vielleicht hat sich da ja was geändert, die Geschichte ist paar Jahre her.
- Das Befahren einer Anliegerstraße, um da irgendwo (zum Beispiel am Straßenrand) zu parken und sonst nichts dort zu wollen.
- Das gezielte Ansteuern eines bestimmten Flurstücks (beschilderter Parkplatz), zu dem die Anliegerstraße führt.
Thomas