Kalleson
Geowizard
Mich würde mal interessieren, ob es irgendwo eine "offizielle" Begründung zu den einzelnen Guidelines gibt...
Viele erschließen sich einem zwar von selbst, bei manchen bin ich mir jedoch nicht sicher, welche Absicht dahinter steckt...
Insbesondere würde mich einmal der Grund für die Abstandsrichtlinie interessieren.
Anmerkung: "Die Cachedichte auf ein erträgliches Maß zu beschränken." ist ja noch keine Begründung im eigentlichen Sinne, sondern: Wieso will man die Cachesdichte beschränken?
Und noch interessanter fände ich eine offizielle Begründung für die "Buddelrichtlinie".
Mir leuchtet es ja ein, dass das vollständige Vergraben nicht sinnvoll ist, da ein dauerhaftes Wiederaufgraben durch Suchende - oder noch schlimmer: großflächiges Suchgraben - zu einer Beschädigung der Umwelt führt und auch als Sachbeschädigung gewertet werden kann. Aber weshalb ist auch das teilweise Vergraben (zum Beispiel das Einlassen eines Rohrs in den Boden) untersagt, wenn doch ohnehin der Grundeigentümer zustimmen muss?
Für fundierte Antworten danke ich schon mal im Voraus!
Viele erschließen sich einem zwar von selbst, bei manchen bin ich mir jedoch nicht sicher, welche Absicht dahinter steckt...
Insbesondere würde mich einmal der Grund für die Abstandsrichtlinie interessieren.
Anmerkung: "Die Cachedichte auf ein erträgliches Maß zu beschränken." ist ja noch keine Begründung im eigentlichen Sinne, sondern: Wieso will man die Cachesdichte beschränken?
Und noch interessanter fände ich eine offizielle Begründung für die "Buddelrichtlinie".
Mir leuchtet es ja ein, dass das vollständige Vergraben nicht sinnvoll ist, da ein dauerhaftes Wiederaufgraben durch Suchende - oder noch schlimmer: großflächiges Suchgraben - zu einer Beschädigung der Umwelt führt und auch als Sachbeschädigung gewertet werden kann. Aber weshalb ist auch das teilweise Vergraben (zum Beispiel das Einlassen eines Rohrs in den Boden) untersagt, wenn doch ohnehin der Grundeigentümer zustimmen muss?
Für fundierte Antworten danke ich schon mal im Voraus!