Zitat aus den Earthcache-Richtlinien:
While photographs may be requested, they do not take the place of other logging requirements. Taking a photograph alone or asking people to do internet research does NOT meet these logging guidelines.
Nun, über Sinn, Unsinn und Zulässigkeit von Fotologs wurde hier ja schon ausgiebig diskutiert. Aktueller Stand ist wohl, dass Fotos zwingend gefordert werden dürfen, aber nur solche, bei denen das Motiv was mit der Thema zu tun hat (Erkennbarkeit des Cachers darf nicht verlangt werden). Und das Foto darf nicht alleinige Logbedingung sein.
Ich möchte hier aber zur Abwechslung mal auf die Internetrecherche zu sprechen kommen. Dürfen als Logbedingung überhaupt Internetrecherchen verlangt werden ? Oder müssen alle Fragen zwingend vor Ort beantwortet werden können ?
Es geht jetzt nicht um Fragen, die sowohl / als auch beantwortbar sind. Der Punkt ist: Dürfen Fragen gestellt werden, die vor Ort überhaupt nicht beantwortbar sind, sondern nur über das Internet ?
Das obige Zitat verstehe ich so, dass ein Fotobeweis alleine nicht zulässig ist, und dass Internetrecherchen nicht verlangt werden dürfen. Oder anders ausgedrückt: Es muss mindestens eine zusätzliche Frage / Aufgabe gestellt werden, und alle Fragen müssen zwingend vor Ort beantwortbar sein. Verstehe ich das so richtig ?
In anderen Threads wurde die These vertreten, mindestens eine Frage dürfe nur vor Ort beantwortbar sein. Das klingt logisch, beantwortet meine Frage aber noch nicht.
While photographs may be requested, they do not take the place of other logging requirements. Taking a photograph alone or asking people to do internet research does NOT meet these logging guidelines.
Nun, über Sinn, Unsinn und Zulässigkeit von Fotologs wurde hier ja schon ausgiebig diskutiert. Aktueller Stand ist wohl, dass Fotos zwingend gefordert werden dürfen, aber nur solche, bei denen das Motiv was mit der Thema zu tun hat (Erkennbarkeit des Cachers darf nicht verlangt werden). Und das Foto darf nicht alleinige Logbedingung sein.
Ich möchte hier aber zur Abwechslung mal auf die Internetrecherche zu sprechen kommen. Dürfen als Logbedingung überhaupt Internetrecherchen verlangt werden ? Oder müssen alle Fragen zwingend vor Ort beantwortet werden können ?
Es geht jetzt nicht um Fragen, die sowohl / als auch beantwortbar sind. Der Punkt ist: Dürfen Fragen gestellt werden, die vor Ort überhaupt nicht beantwortbar sind, sondern nur über das Internet ?
Das obige Zitat verstehe ich so, dass ein Fotobeweis alleine nicht zulässig ist, und dass Internetrecherchen nicht verlangt werden dürfen. Oder anders ausgedrückt: Es muss mindestens eine zusätzliche Frage / Aufgabe gestellt werden, und alle Fragen müssen zwingend vor Ort beantwortbar sein. Verstehe ich das so richtig ?
In anderen Threads wurde die These vertreten, mindestens eine Frage dürfe nur vor Ort beantwortbar sein. Das klingt logisch, beantwortet meine Frage aber noch nicht.