Fadenkreuz
Geoguru
Das hatte ich zwar nicht gesagt, aber es spielt auch gar keine Rolle. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer gelten nicht nur für berufliche/gewerbliche Tätigkeiten, sondern natürlich auch für die Ausübung eines Hobbys, sofern diese Tätigkeit die Tatbestandsmerkmale erfüllt und ich hatte auch das Beispiel genannt, wonach in NRW (zumindest nach früherer Auffassung) sogar das Aufhängen von Wäsche unzulässig war. Ob Hobby oder gewerbliche Arbeit, spielt also keine Rolle.Heimo schrieb:Hattest DU nicht gesagt Jagd sei nur ein Hobby, keine Arbeit?
Danke für den Tipp, aber ich habe das bereits nachgelesen. Erlaubte Tätigkeiten sind solche, die im Feiertagsgesetz ausdrücklich genannt sind - die Jagd gehört nicht dazu. Da auch in den Jagdgesetzen keine ausdrückliche Erlaubnis der sonntäglichen Jagd genannt wird, gibt es auch keine "konkurrierenden Gesetze".Heimo schrieb:Wie das mit konkurrierenden Gesetzen ist, darfst Du auch nochmals nachlesen.
Falsche Schlussfolgerung. Die richtige wurde bereits genannt.Heimo schrieb:An- und Einschießen von Jagdwaffen im Jagdrevier ist auch sonntags erlaubt.