• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!

do1000

Geowizard
buddeldaddy schrieb:
Wo hast du denn diese Summe her :???: Das würde mich mal interessieren.... Richtet sich das nach dem "Streitwert"?Kann man so was nachlesen. Danke für die Info.

Mensch, ihr könnt fragen und google weiß soviel.

1. s.u.
2. Alles (mit Ausnahmen) beim Anwalt richtet sich nach dem Gegenstands-/Streitwert
3. Die Höhe ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG.

Ciao

do1000
 
OP
sarah_B

sarah_B

Geocacher
Hallo,
Ich habe mich bereits bei unserer Haftpflichtversicherung per Fax gemeldet, doch bisher leider keine Antwort bekommen. Ich denke, das ich da morgen mal anrufen werde. Der Prokurist stellt sich jetzt auf stur und verweigert sowohl ein klärendes Gespräch, als auch weiteren E-Mailverkehr, mit dem Hinweis, das man die Bearbeitung der Sache mir noch zusätzlich in Rechnung stellen würde. Der "O"-Ton ist "Hätte ich da keinen Cache platziert, wäre es auch zu keinem Schaden gekommen.
Mein Eindruck ist das die wohl nur auf´s kassieren aus sind.
Eventuell wird es sogar doch nötig, einen RA einzuschalten.
 
Ich würde abwarten, ob eine Klage oder ein Mahnbescheid eintrudeln. Dann kannst Du immer noch anwaltliche Hilfe suchen. Einen Beratungsschein für eine Erstberatung, wie schon angesprochen, kann beim Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) beantragt werden. Die Erstberatung kostet dann nur 10 Euro.

Fordern kann man erstmal viel, ob man es auch bekommt, ist eine ganz andere Frage....
Es muß nicht nur die Rechtsfrage bejaht werden, ob der Cacheowner für Schäden haftet, die Cacher verursacht haben (halte ich zumindest für zweifelhaft) sondern darüber hinaus bewiesen werden, daß NUR ein Cacher und nicht irgendein nichtcachender Vandale (von denen ja auch gerade genug herumlaufen) den Schaden angerichtet haben kann. Diesen Beweisantritt muß der liefern, der den Schadensersatz fordert, Du hingegen must nicht das Gegenteil beweisen.

Gruß
PaulHarris
 

Starglider

Geoguru
sarah_B schrieb:
Der "O"-Ton ist "Hätte ich da keinen Cache platziert, wäre es auch zu keinem Schaden gekommen.
Eine interessante Hypothese.
Als ich mir den Ort mal angeschaut hatte (und wegen den vielen Muggels auf eine Suche nach dem Cache verzichtet habe) liefen da jede Menge unbaufsichtigte Kinder herum.

Dieses Türmchen hätte mich als Kind sehr zum klettern animiert, noch dazu wo es völlig frei für jeden zugänglich ist. Da ist ja nicht mal eine symbolischer Absperrung.
 

RSG

Geowizard
sarah_B schrieb:
....................... Der Prokurist stellt sich jetzt auf stur und verweigert sowohl ein klärendes Gespräch, als auch weiteren E-Mailverkehr, mit dem Hinweis, das man die Bearbeitung der Sache mir noch zusätzlich in Rechnung stellen würde. Der "O"-Ton ist "Hätte ich da keinen Cache platziert, wäre es auch zu keinem Schaden gekommen.
Mein Eindruck ist das die wohl nur auf´s kassieren aus sind.
Eventuell wird es sogar doch nötig, einen RA einzuschalten.

Scheinbar der Beginn eines langen und teuren Verfahrens, zeig dem Prokuristen doch einfach die Genehmigung die Du vom Landeigener hast und fertig ist der Zirkus.
 

wutzebear

Geoguru
jojomau schrieb:
Wenn da plötzlich X Leute anrufen......
Würde der erst recht auf stur schalten. Wenn der eh schon auf dem Anzeigetrip ist, wäre auch eine Strafanzeige wegen Anstiftung bzw. Beihilfe zur Nötigung denkbar (Sarahs Personalien sind ihm ja schon bekannt).
 

BlueGerbil

Geowizard
jojomau schrieb:
Gibt es denn eine Telephonnummer von dem Prokuristen ?

Wenn da plötzlich X Leute anrufen......

...wird das sicherlich zur Hebung seiner Laune beitragen, er wird Sarah auf´n Kaffee einladen und ihr bei der Gelegenheit eine Generalvollmacht überreichen, an allen AWO-Einrichtungen Caches in Hülle und Fülle zu verstecken.
 
OP
sarah_B

sarah_B

Geocacher
Hallo Leute,
zur Sache gibt es zur Zeit noch nichts Neues. Ich warte noch auf eine Reaktion der Haftpflichtversicherung der ich den Fall per Fax+E-Mail mitgeteilt hatte.
Ich finde es bedauerlich, das man von Seiten der Werkstätten keine Gesprächsbereitsschaft mehr signalisiert.
Die behaupten ja - hätte ich da keinen Cache platziert, so wär nix passiert. Umgekehrt könnte ich doch dann sagen - hättet ihr da einen Zaun drumherum gemacht ( was ja net der Fall ist) wäre auch nix passiert oder wie seht ihr das?
Was ich mich noch frage ist, da der Nachrichtenverkehr bisher nur über E-Mail lief, ist das überhaupt rechtens, mir auf diesem Wege irgendwede Forderungen/Beschuldigungen zu zustellen?!
 

do1000

Geowizard
sarah_B schrieb:
Hallo Leute,
zur Sache gibt es zur Zeit noch nichts Neues. Ich warte noch auf eine Reaktion der Haftpflichtversicherung der ich den Fall per Fax+E-Mail mitgeteilt hatte.
Ich finde es bedauerlich, das man von Seiten der Werkstätten keine Gesprächsbereitsschaft mehr signalisiert.
Die behaupten ja - hätte ich da keinen Cache platziert, so wär nix passiert. Umgekehrt könnte ich doch dann sagen - hättet ihr da einen Zaun drumherum gemacht ( was ja net der Fall ist) wäre auch nix passiert oder wie seht ihr das?
Was ich mich noch frage ist, da der Nachrichtenverkehr bisher nur über E-Mail lief, ist das überhaupt rechtens, mir auf diesem Wege irgendwede Forderungen/Beschuldigungen zu zustellen?!

Hi.

1. Was willst Du denn auch noch groß mit denen diskutieren? Es wird nicht gezahlt. Punkt. Weiterer Gesprächsbedarf besteht nicht.
2. Klar ist das rechts. Die können Dir ihre Forderung sogar mit Rauchzeichen zukommen lassen oder mit Rot13 verschlüsseln. Wenn Du nicht geantwortet hättest, hättest Du vielleicht noch sagen können, Du hast die Forderung nicht erhalten. Aber nun dürfte der Zug abgefahren sein.

Ciao

do1000
 
Das sehe ich auch so!

Du sollst Geld zahlen.
Damit Du das auch tatsächlich tun mußt, braucht es einen vollstreckbaren Titel, will sagen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Der Beweis, daß ein nur ein Cacher und niemand sonst den Schaden angerichtet hat (unabhänig von der Rechtsfrage der Haftung des Owners für Cacher) muß vom Anspruchsteller geführt werden.
Also warte doch erstmal ab, ob Worten auch Taten folgen und ein Gericht bemüht wird.

PaulHarris

PS: Das Argument mit dem Zaun zieht hier nicht. Da könnte sich auch jemand auf meine Terasse hocken und dann behaupten, ich hätte das Grundstück ja einzäunen können, wenn mir das nicht paßt.
 

stefan-jkl

Geocacher
Vielleicht sollte man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, um Gewissheit zu bekommen wie die Rechtslage in sollchen Fällen ist. Oder gibt es bekannte ähnliche Fälle :???: ?

Sollte Sarah zur Zahlung und Übernahme der Kosten verdonnert werden, würde ich ein Charityevent vorschlagen um Ihr finanziell unter die Arme zu greifen. Ihre Caches machen wir ja schließlich auch alle.

Gruß Stefan
 
OP
sarah_B

sarah_B

Geocacher
Hi Leute,
so, die Haftpflichtversicherung hat sich gemeldet und die schreiben, das nach §823 BGB nur derjenige für einen Schaden verantowrtlich gemacht werden kann, der diesen auch verschuldet hat. Und ein Verschulden meinerseits ist nicht gegeben, welches Vorraussetzung wäre, um berechtigte Ansprüche an mich zu stellen. Daraus ergibt sich, das kein Schadensersatz geleistet werden kann.
Fragt sich nun nur, ob die Werkstätten Hainbachtal sich damit zufrieden stellen, oder ob die wg.240€ sich tatsächlich auf die Hinterbeine stellen?! In meinen Augen, wäre der ganze Aufwand und das Verfahren teurer, als die Summe um die es letztendlich geht.

Sarah
 

do1000

Geowizard
Hallo Sarah,

schon mal ein guter Anfang! :) ... auch wenn ich von Versicherungen nicht viel halte...

Wer hats gesagt!? :D

Grüße

do1000

Nachtrag: Heee, dann bekommen wir ja vielleicht gar kein Präzendenzurteil! Also, mach weiter, ich will das jetzt geklärt haben! ;)
 
Oben