König Moderig
Geowizard
Und wie bringe ich das jetzt in meinem Text rüber ?
"Ehrlich sein. Denn Lügen werden durchschaut und verringern die Chance, dass das ganze bei einer mündlichen Verwarnung bleibt."The Hawks schrieb:Und wie bringe ich das jetzt in meinem Text rüber ?
GermanSailor schrieb:Dazu noch die kurze Erklärung, dass es wohl kein Offizialdelikt ist und somit eine Anzeige nicht automatisch erfolgt.
Doc.Teddy schrieb:Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, welches nur auf Antrag des Hausrechtsinhabers verfolgt wird. Die Polizei kann also nur den Hausrechtsinhaber verständigen, der dann explizit Strafantrag stellen muss.
Darüber hinaus ist Hausfriedensbruch nach § 374 StPO ein Privatklagedelikt und wird daher - selbst wenn ein Strafantrag vorliegt - von den Staatsanwaltschaften gerne auf den Privatklageweg verwiesen und nicht unbedingt angeklagt.
Ändert aber nichts daran, dass Hausfriedensbruch ein Straftatbestand ist und man sich ggfs (auf LP ganz gerne) des Hausfriedensbruches strafbar macht.