By submitting a cache listing, you assure us that you have adequate permission to hide your cache in the selected location.
Ja, genau deswegen meine Frage. Das Vorliegen einer Genehmigung wird nach den Guidelines "by submitting a cache listing" bestätigt. Wozu also noch eine eigene Bestätigung des Grundstückbesitzers?By submitting a cache listing, you assure us that you have adequate permission to hide your cache in the selected location.
Daran ändert doch aber die "angebliche" schriftliche Bestätigung des Gebäudebesitzers nichts, denn die lässt sich doch einfach behaupten, ohne dass sie tatsächlich vorliegt.flopp schrieb:Wahrscheinlich weil diese Genehmigung trotz Bestätigung durch Einreichen des Caches in den meisten Fällen nicht vorliegt ...
Hmm, wie viele Dosen hast du schon an Stellen gesucht/gefunden, an denen du dich gar nicht hättest aufhalten dürfen?radioscout schrieb:Endlich.
Nicht viele. Und die dort vorhandenen Muggelmassen ließen eine Duldung des Betretens sehr wahrscheinlich erscheinen. Versteckt hätte ich da aber nichts.robbi_kl schrieb:Hmm, wie viele Dosen hast du schon an Stellen gesucht/gefunden, an denen du dich gar nicht hättest aufhalten dürfen?
Das macht man sicherlich nicht so einfach. Die Kontrolle ist einfacher. Und der Ärger dürfte um einiges größer sein, wenn die Genehmigung gefälscht ist.robbi_kl schrieb:Worin liegt also der Unterschied zwischen dem Verfahren "by submitting a cache listing" und dem Vorlegen einer (möglicherweise gefälschten) schriftlichen Genehmigung eines (möglicherweise fiktiven) Grundstückseigentümers
Aha, also doch immerhin einige. Du hast also in mehreren Fällen Hausfriedensbruch begangen. Dazu fällt mir folgendes ein:radioscout schrieb:Nicht viele.
Eben! Und genau aus dem Grund wäre es besser, dort keine Dosen zu platzieren, da man sich bei LPs in aller Regel zumindest des unbefugten Betretens schuldig macht.so ein blödsinn , ich möchte mal ein LPC sehen der dem besitzer des grundstückes/gebäudes bekannt ist und genemigt wurde...
alleine aus versicherungs-technischen gründen wäre das doch gar nicht möglich...
Das ist m.E. eine künstliche Unterscheidung, die in der Praxis auch nichts darüber aussagt, ob das Betreten eines Grundstücks oder Gebäudes nun zulässig ist oder nicht.argus1972 schrieb:Es gibt durchaus LPs, wo auch SoNaSpaz-Herden unterwegs sind und wo es vergleichsweise unproblematisch sein dürfte, auch einen Cache zu platzieren, aber überall dort, wo Zäune zu übersteigen sind oder sich anderweitig Zutritt durch Absperrungen aller Art zu verschaffen ist, sind ungeeignete Gelände für Caches.
Was ist denn seine Aufgabe? Sich selbst und Groundspeak vor Ansprüchen zu schützen? Oder den Ruf der Cacher in der Öffentlichkeit zu verbessern? Oder ist es nur die Einhaltung der Guidelines? Dann hat er übers Ziel hinausgeschossen, denn solche schriftlichen Genehmigungen sind dort nicht vorgesehen.argus1972 schrieb:Mein Kompliment an den betreffenden Reviewer, der seine Aufgabe erfreulich ernst nimmt!
... dessen Besitzer mir bekannt ist und der tatsächlich nichts gegen Besucher hat - das ist aber sicherlich die große Ausnahme. ....
technisch gesehen, hätte sich gc.com ein neues Attribut sparen können, denn aus den o.g. Gründen kann es dann eigentlich keine neuen LPCs mehr geben.... und aus meiner Sicht (ohne das genaue Gelände zu kennen) dumm und riskant. Ich hoffe er hat sich mit den Fragen der Zustandshaftung, Verkehrssicherungspflichten und seine Haftung als Eigentümer gut beraten lassen und weiß auf was er sich einlässt.
Selbst eine Duldung, wissend, dass da Cacher rumlaufen, reicht für die Haftung schon aus, erst recht wenn er das schriftlich genehmigt.
Und eine gute Haftpflichtversicherung kann unter Umständen im Notfall was abfedern, was aber nicht zwingend so sein muss.
Vermutlich irgendwie alles.Was ist denn seine Aufgabe? Sich selbst und Groundspeak vor Ansprüchen zu schützen? Oder den Ruf der Cacher in der Öffentlichkeit zu verbessern? Oder ist es nur die Einhaltung der Guidelines? Dann hat er übers Ziel hinausgeschossen, denn solche schriftlichen Genehmigungen sind dort nicht vorgesehen.
..... Sich selbst und Groundspeak vor Ansprüchen zu schützen? ...