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Lost Places nur mit schriftlicher Genehmigung?

robbi_kl

Geowizard
Ist es neu oder war es schon immer so, dass man beim Veröffentlichen eines neuen Lost Places, der in ein leerstehendes Gebäude führt, eine schriftliche Genehmigung des Gebäudeeigentümers benötigt? Oder hängt das vom Reviewer ab?
 

flopp

Geomaster
Dass das explizit gefordert wird, ist mir neu - ich halte es aber für sinnvoll, wenn man sich mal die Auswüchse anschaut: http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=68&t=49552

Implizit war es aber schon immer laut Guidelines so:

By submitting a cache listing, you assure us that you have adequate permission to hide your cache in the selected location.
 
OP
robbi_kl

robbi_kl

Geowizard
By submitting a cache listing, you assure us that you have adequate permission to hide your cache in the selected location.
Ja, genau deswegen meine Frage. Das Vorliegen einer Genehmigung wird nach den Guidelines "by submitting a cache listing" bestätigt. Wozu also noch eine eigene Bestätigung des Grundstückbesitzers?
 

flopp

Geomaster
Wahrscheinlich weil diese Genehmigung trotz Bestätigung durch Einreichen des Caches in den meisten Fällen nicht vorliegt, was spätestens dann zum Problem wird, wenn die Grundstückseigentümer auf den Cache aufmerksam werden. Und das passiert ja inzwischen ziemlich oft, wenn man mal im Forum quer ließt...
 

radioscout

Geoking
Endlich. Das war ja klar, daß das bald kommen wird. Schaut mal ins Brandenburg-Board.

Und wenn wir nicht endlich aufhören, Caches an unzulässigen oder störenden Stellen zu verstecken, wird bald garantiert auch für andere Caches eine Genehmigung verlangt.

Noch habe wir die Chance zu zeigen, daß wir verantwortungsvoll Dosen verstecken können. Wenn wir das nicht können, wird es weitere Restriktionen geben.
 
OP
robbi_kl

robbi_kl

Geowizard
flopp schrieb:
Wahrscheinlich weil diese Genehmigung trotz Bestätigung durch Einreichen des Caches in den meisten Fällen nicht vorliegt ...
Daran ändert doch aber die "angebliche" schriftliche Bestätigung des Gebäudebesitzers nichts, denn die lässt sich doch einfach behaupten, ohne dass sie tatsächlich vorliegt.

Natürlich sind Reviewer nicht auf den Kopf gefallen und wissen genau, dass bei vielen LPs keine Genehmigung vorliegt. Die Reviewer bzw. Groundspeak wollen sich nur gegen eventuelle Ansprüche absichern. Worin liegt also der Unterschied zwischen dem Verfahren "by submitting a cache listing" und dem Vorlegen einer (möglicherweise gefälschten) schriftlichen Genehmigung eines (möglicherweise fiktiven) Grundstückseigentümers?
 
OP
robbi_kl

robbi_kl

Geowizard
radioscout schrieb:
Hmm, wie viele Dosen hast du schon an Stellen gesucht/gefunden, an denen du dich gar nicht hättest aufhalten dürfen?

Hast du noch nie einen LP-Cache gemacht, bei dem du auch in dem Gebäude warst? Hast du wirklich darauf vertraut, dass der Eigentümer seine Genehmigung dazu erteilt hat?
 

radioscout

Geoking
robbi_kl schrieb:
Hmm, wie viele Dosen hast du schon an Stellen gesucht/gefunden, an denen du dich gar nicht hättest aufhalten dürfen?
Nicht viele. Und die dort vorhandenen Muggelmassen ließen eine Duldung des Betretens sehr wahrscheinlich erscheinen. Versteckt hätte ich da aber nichts.

robbi_kl schrieb:
Worin liegt also der Unterschied zwischen dem Verfahren "by submitting a cache listing" und dem Vorlegen einer (möglicherweise gefälschten) schriftlichen Genehmigung eines (möglicherweise fiktiven) Grundstückseigentümers
Das macht man sicherlich nicht so einfach. Die Kontrolle ist einfacher. Und der Ärger dürfte um einiges größer sein, wenn die Genehmigung gefälscht ist.
 
OP
robbi_kl

robbi_kl

Geowizard
radioscout schrieb:
Aha, also doch immerhin einige. Du hast also in mehreren Fällen Hausfriedensbruch begangen. Dazu fällt mir folgendes ein:

"Und wenn wir nicht endlich aufhören, Caches an unzulässigen oder störenden Stellen zu verstecken, wird bald garantiert auch für andere Caches eine Genehmigung verlangt.

Noch habe wir die Chance zu zeigen, daß wir verantwortungsvoll Dosen verstecken können. Wenn wir das nicht können, wird es weitere Restriktionen geben."


Offenbar gilt da das Motto: "Lost Places sollten alle archiviert werden. Aber erst, nachdem ich selbst dort war."
 

hoyahh

Geocacher
so ein blödsinn , ich möchte mal ein LPC sehen der dem besitzer des grundstückes/gebäudes bekannt ist und genemigt wurde...
alleine aus versicherungs-technischen gründen wäre das doch gar nicht möglich...
 

argus1972

Geowizard
so ein blödsinn , ich möchte mal ein LPC sehen der dem besitzer des grundstückes/gebäudes bekannt ist und genemigt wurde...
alleine aus versicherungs-technischen gründen wäre das doch gar nicht möglich...
Eben! Und genau aus dem Grund wäre es besser, dort keine Dosen zu platzieren, da man sich bei LPs in aller Regel zumindest des unbefugten Betretens schuldig macht.
Leider werden ja nicht nur die Owner durch den Wolf gedreht, wenn es mal Ärger gibt, sondern auch die Sucher bekommen unschöne Begegnungen mit der Justiz.
Genau darin liegt für meine Begriffe die Problematik.

Es gibt durchaus LPs, wo auch SoNaSpaz-Herden unterwegs sind und wo es vergleichsweise unproblematisch sein dürfte, auch einen Cache zu platzieren, aber überall dort, wo Zäune zu übersteigen sind oder sich anderweitig Zutritt durch Absperrungen aller Art zu verschaffen ist, sind ungeeignete Gelände für Caches.

Da diese Dosen auch immer wieder Ärger verursachen, finde ich es durchaus i. O., wenn eine schriftliche Genehmigung vorgelegt werden muss, bevor der Cache scharf geschaltet wird.
So langsam muss die Szene sich mal Gedanken um ihren Ruf in der Öffentlichkeit machen, der sich zur Zeit fast ausschließlich auf negative Berichte beläuft. Die LPs tragen ihren großen Anteil daran.
Wenn ein Gelände abgesperrt ist, hat das gute Gründe.
Nicht umsonst wäre jeder Cache, der im Vorgarten fremder Leute platziert ist, ein heißer Kandidat für SBA, sofern er überhaupt den Review passierte.

Mein Kompliment an den betreffenden Reviewer, der seine Aufgabe erfreulich ernst nimmt! :gott:
 
OP
robbi_kl

robbi_kl

Geowizard
argus1972 schrieb:
Es gibt durchaus LPs, wo auch SoNaSpaz-Herden unterwegs sind und wo es vergleichsweise unproblematisch sein dürfte, auch einen Cache zu platzieren, aber überall dort, wo Zäune zu übersteigen sind oder sich anderweitig Zutritt durch Absperrungen aller Art zu verschaffen ist, sind ungeeignete Gelände für Caches.
Das ist m.E. eine künstliche Unterscheidung, die in der Praxis auch nichts darüber aussagt, ob das Betreten eines Grundstücks oder Gebäudes nun zulässig ist oder nicht.

Bei keinem der LPs, die ich gemacht habe, musste man mit Gewalt eindringen. Zäune oder Geländer mussten nicht überstiegen werden, Türen musste man nicht aufbrechen und trotzdem war es in der Regel klar, dass man sich illegal auf fremdem Areal bewegt.

Um die Zustimmung des Grundstückseigentümer einzuholen, müsste man erst mal wissen, wer das überhaupt ist, woran die Sache meistens schon scheitert. Den Weg zum Grundbuchamt werden wohl die meisten Cacher scheuen. Ich selbst lege gerade einen Cache auf einem LP-Gelände, dessen Besitzer mir bekannt ist und der tatsächlich nichts gegen Besucher hat - das ist aber sicherlich die große Ausnahme.

argus1972 schrieb:
Mein Kompliment an den betreffenden Reviewer, der seine Aufgabe erfreulich ernst nimmt!
Was ist denn seine Aufgabe? Sich selbst und Groundspeak vor Ansprüchen zu schützen? Oder den Ruf der Cacher in der Öffentlichkeit zu verbessern? Oder ist es nur die Einhaltung der Guidelines? Dann hat er übers Ziel hinausgeschossen, denn solche schriftlichen Genehmigungen sind dort nicht vorgesehen.
 

rettsan_wf

Geocacher
Und wieso kann man nicht einfach einen kleinen Umweg wählen? Der Cache wird halt nicht IM Lostplace platziert, sondern in der nachen Umgebung. Das hätte den Vorteil dass Geocaching nicht direkt mit dort herumstreunenden Leuten in Verbindung gebracht werden muss.
Wer dann wohin wie weitergeht und sich die Umgebung anschaut ist ja jedem selbst überlassen.
 

rs-sepl

Geowizard
Das wäre dann aber kein LP-Cache, sondern nur ein Cache vor einem LP. Gut wenn, man den LP schonen und nur zeigen will. Aber das spannende LP-feeling kommt da nicht auf.
 

UF aus LD

Geowizard
... dessen Besitzer mir bekannt ist und der tatsächlich nichts gegen Besucher hat - das ist aber sicherlich die große Ausnahme. ....

... und aus meiner Sicht (ohne das genaue Gelände zu kennen) dumm und riskant. Ich hoffe er hat sich mit den Fragen der Zustandshaftung, Verkehrssicherungspflichten und seine Haftung als Eigentümer gut beraten lassen und weiß auf was er sich einlässt.
Selbst eine Duldung, wissend, dass da Cacher rumlaufen, reicht für die Haftung schon aus, erst recht wenn er das schriftlich genehmigt.

Und eine gute Haftpflichtversicherung kann unter Umständen im Notfall was abfedern, was aber nicht zwingend so sein muss.
 

huzzel

Geowizard
Was ändert dies jetzt??
Dann fällt halt das Wort "Lost Place" oder "LPC" oder "LP" eben nicht mehr und das entsprechende Attribut wird nicht gesetzt und wie will ein Reviewer dann noch wissen, ob der Cache ein Lost Place bedost und eine Genehmigung notwendig ist? In meinen Augen fördert das nur die Wegpunktbescheißerei und keiner blickt mehr durch.
Aber auf der anderen Seite, der Schritt war abzusehen, da mache LPC-Anhänger ja recht, ich nenns jetzt mal "sture" Ansichten haben.
... und aus meiner Sicht (ohne das genaue Gelände zu kennen) dumm und riskant. Ich hoffe er hat sich mit den Fragen der Zustandshaftung, Verkehrssicherungspflichten und seine Haftung als Eigentümer gut beraten lassen und weiß auf was er sich einlässt.
Selbst eine Duldung, wissend, dass da Cacher rumlaufen, reicht für die Haftung schon aus, erst recht wenn er das schriftlich genehmigt.

Und eine gute Haftpflichtversicherung kann unter Umständen im Notfall was abfedern, was aber nicht zwingend so sein muss.
technisch gesehen, hätte sich gc.com ein neues Attribut sparen können, denn aus den o.g. Gründen kann es dann eigentlich keine neuen LPCs mehr geben.
 

argus1972

Geowizard
Was ist denn seine Aufgabe? Sich selbst und Groundspeak vor Ansprüchen zu schützen? Oder den Ruf der Cacher in der Öffentlichkeit zu verbessern? Oder ist es nur die Einhaltung der Guidelines? Dann hat er übers Ziel hinausgeschossen, denn solche schriftlichen Genehmigungen sind dort nicht vorgesehen.
Vermutlich irgendwie alles.
Dass die Genehmigung hier ausdrücklich verlangt wurde, könnte zeigen, wie eindeutig bei dem betreffenden Cache der Einbruch nachzuweisen war, denn bislang ist diese Vorderung ja noch Neuland :roll: .
Um mal ganz schwarz zu malen, könnte es aber auch die Zukunft des Geocaching aufzeigen, denn über kurz oder lang wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen, dass für jeden Cache eine schriftliche Genehmigung vorliegen muss, wenn der Ärger durch die Dosen mal Überhand nimmt. Mit dem verlogenen Anklicken der beiden Schaltflächen durch die User wird Grundsprech auf Dauer nicht durchkommen, wenn wirklich mal der Amtschimmel lautstark wiehert oder ein reicher, mächtiger und erboster Eigner einer Liegenschaft alle juristischen Register zieht und gegen alles klagt, was in Bezug auf Geocaching irgendwie als juristische Person greifbar ist.
Das könnte akut werden, wenn es wirklich mal zu einem fiesen und kostspieligen Versicherungsfall kommt, weil sich ein Cacher auf verbotenem Grund massiv verletzt oder Schaden anrichtet, der für den Eigner des Geländes oder dessen Versicherung so richtig teuer wird. Rate mal, was der Anbieter machen und was dann plötzlich beim Einstellen eines Listings zur Norm werden wird, wenn mal richtig Federn gelassen werden mussten, weil die User, mit denen auf einer schwammigen Vertrauensbasis zusammengearbeitet wird, sich dümmer als dumm anstellen, indem sie es nicht lassen können, Caches zu legen, die Probleme verursachen.
Alles eine Frage der Zeit ...
 

UF aus LD

Geowizard
..... Sich selbst und Groundspeak vor Ansprüchen zu schützen? ...

Ich denke das dürfte der Hauptgrund sein.
Denn wenn GS weiß, dass die Versicherung der Owner, dass die Erlaubnis vorliegt, in der Regel unzutreffend ist, können sie die Verantwortung nicht mehr allein auf den Owner abwälzen.
Auch dient es der Absicherung der Reviewer (die ja anders als GS in D leben), die den Cache frei schalten. Auch die wissen, dass in der Regel keine Erlaubnis vorliegt. Wenn aber eine (auch gefälschte) schriftliche Erlaubnis vorgelegt wird, sind sie aus dem Schneider. Zur Prüfung, ob echt oder gefälscht sind sie wohl nur verpflichtet, wenn Anhaltspunkte für eine Fälschung vorliegen.
 
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