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MP3 Player mit PMR Funkgerät verbinden.

OP
A

Anonymous

Guest
-tiger- schrieb:
Mal abgesehen davon, daß es vermutich keine Sau interessiert, wenn alle paar Stunden irgendwo auf ner PMR Frequenz paar Koordinaten gelabert werden, sieht es so aus, daß in Deutschland automatische Funkstellen genehmigungspflichtig sind. Darunter würde auch so eine Lösung auf einer PMR Frequenz fallen. Eine Ausnahme sind technische Anwendungen wie Alarmanlagen etc. auf dafür vorgesehenen ISM Frequenzen mit niedriger Leistung. In einem solchen ISM Band liegen auch die LPD Frequenzen. Wenn man einen sendenden Cache großzügig als technische Anwendung deklariert, sollte das mit LPD also machbar sein. Die Geräte sind allerdings weniger verbreitet, was die Zielgruppe schmälert. Dazu liegt der LPD Bereich mitten im 70cm Amateurfunkband, wodurch man sich mit so einem Sender sicher nicht nur Freunde macht.

Tiger

dem muss ich dir erstmal wiedersprechen, automatische anwendungen wie auch teamspeak sind nicht genehmigungspflichtig. siehe pmr446-info.de
 

-tiger-

Geowizard
Wo steht da, daß das erlaubt bzw. zulässig ist? Ich kann auf der Seite nix entsprechendes finden. Ganz im Gegenteil steht im dort abgedruckten Amtsblatt:
Auf Grund von § 47 Abs. 1 und 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBI. I S. 1120) in Verbindung mit der Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) vom 26. April 2001 (BGBI. I S. 829) wird hiermit der Frequenzbereich 446,0 MHz-446,1 MHz zur Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für Sprachkommunikation über kurze Entfernungen mit Handsprechfunkgeräten zugeteilt.
Damit ist der Betrieb von Feststationen schonmal ausgeschlossen. Ein Handsprechfunkgerät ist definiert als eine Funkstelle, bei der Antenne, Sender, Emfpänger und Stromversorgung eine transportable Einheit bilden. Das ist bei einem dort beschriebenen Gateway definitiv nicht der Fall. Ich würde mal davon ausgehen, daß jemand, wenn er es wollte, eine solche Anwendung verbieten könnte. Es gilt also vermutlich weiterhin die Regel "wo kein Kläger..." also einfach weitermachen aber erlaubt ists vermutlich nicht. Man müsste dazu mal nen Fachanwalt befragen aber wer will das schon wirklich so genau wissen ;)

Tiger
 

justus

Geocacher
The Pirates schrieb:
... Damit haben wir einen Störung für anderen PMR user reduziert.

Den Satz muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen :lol:

PMR hat doch eine viel zu geringe Reichweite, um damit wirklich gemanden zu ärgern, geschweige denn zu hören. Ernsthaft gehört habe ich damit bislang nur Fahrschulen bei Motorradstunden, wenn ich sie auch gesehen habe. Ansonsten läuft da nix.

Wenn ich meinen Rasen mähe habe ich auch immer ein PMR-Gerät per Vox am Radio und kann so schön im Garten mithören. Wenn das jemanden doch mal stören sollte, kann er ja auf einen anderen Kanal wechseln.
 
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