wutzebear
Geoguru
Miss Jenn hat sich im blauen Forum zum Thema "Abstand zu Bahnstrecken" geäußert.
Zweites Thema: QTA-Startpunkte von Multis und Mysteries.
Zweites Thema: QTA-Startpunkte von Multis und Mysteries.
Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas. Bisher war's eine recht klare Regelung, auch wenn sie von Vielen bemängelt wurde. Jetzt wird's auch in diesen beiden Punkten verschwommen, so dass man sich ohne vorherige Nachfrage auf nichts mehr verlassen kann (und dann darauf hoffen muss, dass der vorher befragte Reviewer auch das Listing auf den virtuellen Schreibtisch bekommt).buddeldaddy schrieb:Immerhin schon mal was.
wutzebear schrieb:Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas. Bisher war's eine recht klare Regelung, auch wenn sie von Vielen bemängelt wurde. Jetzt wird's auch in diesen beiden Punkten verschwommen, so dass man sich ohne vorherige Nachfrage auf nichts mehr verlassen kann (und dann darauf hoffen muss, dass der vorher befragte Reviewer auch das Listing auf den virtuellen Schreibtisch bekommt).buddeldaddy schrieb:Immerhin schon mal was.
wutzebear schrieb:Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas. Bisher war's eine recht klare Regelung, auch wenn sie von Vielen bemängelt wurde. Jetzt wird's auch in diesen beiden Punkten verschwommen, so dass man sich ohne vorherige Nachfrage auf nichts mehr verlassen kann (und dann darauf hoffen muss, dass der vorher befragte Reviewer auch das Listing auf den virtuellen Schreibtisch bekommt).buddeldaddy schrieb:Immerhin schon mal was.
Jetzt begrab doch das Kriegsbeil mal eine ZeitlangSchandmaul schrieb:Darüber hinaus fehlt mir wie GS mit dem unfreundlichen Verhalten von Reviewern bzw. einem bestimmten umgeht. Wird er sich bessern ? - Die Zeit wird es zeigen !
Steht irgendwo geschrieben (Gesetze), wie nah man legal an Bahngleise ran darf? Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen. Folglich wären da auch Caches erlaubt. Wenn das so wäre, dann hoffen wir mal auf den gesunden Menschenverstand (und an den Osternhasen, und das Weihnachten zur selben Zeit ist (sorry für meinen Sarkasmus)).buddeldaddy schrieb:, dass bei den Bahnlinien die 46m Regel nicht mehr gilt, wenn das eh ein öffentlich zugängiger Bereich ist, wie z.B. eine Info tafel vor dem Bahnhofseingang. Eas nicht verboten ist, ist erlaubt. So interpretiere ich das. Ende peng.
huzzel schrieb:Steht irgendwo geschrieben (Gesetze), wie nah man legal an Bahngleise ran darf? Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen. Folglich wären da auch Caches erlaubt. Wenn das so wäre, dann hoffen wir mal auf den gesunden Menschenverstand (und an den Osternhasen, und das Weihnachten zur selben Zeit ist (sorry für meinen Sarkasmus)).buddeldaddy schrieb:, dass bei den Bahnlinien die 46m Regel nicht mehr gilt, wenn das eh ein öffentlich zugängiger Bereich ist, wie z.B. eine Info tafel vor dem Bahnhofseingang. Eas nicht verboten ist, ist erlaubt. So interpretiere ich das. Ende peng.
Wenn es aber nicht so ist, dann wäre es jetzt interessant zu wissen, wie nah man legal an Bahngleise ran darf und wo das steht, damit man sich darauf berufen kann.
Nö, das ist durchaus Sinnvoll, da es ja noch weitere Gründe geben kann, die gegen einen betreffenden Cache sprechen. Verbindlicher konnte man nicht werden, da es ja generell keinen Anspruch auf Veröffentlichung gibt, von daher ist das imho ok.wutzebear schrieb:Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas.buddeldaddy schrieb:Immerhin schon mal was.
Warum regst Du Dich so auf? Also ist es legal bis an die Schilder (ketzerisch: Nur weil da wer ein Schild aufstellt, ist es noch lange nicht verbotenbuddeldaddy schrieb:Natürlich ist es verboten auf die Gleise zu gehen, oder die zu betreten oder zu überqueren ... Die Schilder stehen überall, wo Gleise sind
Muss man das hier noch mal sagen, man o man.
Leider ja, weil es mit gesundem Menschenverstand scheinbar nicht geht (gibt genug Beispiele hierfür, aber eines möchte ich angeben: Tempo 50 in Ortschaften ist eigentlich überflüssig, da man eh nur so schnell fahren darf, wie es die Verkehrslage hergibt, und da ist 50 oft schon viel zu schnell).buddeldaddy schrieb:Muss man hier in Deutschland alles reglementieren, oder wird hier in diesem Land auch nochmal nachgedacht.
Dass man nicht auf Gleise darf, wurde noch nie bestritten und ist auch gesetzlich verankert.huzzel schrieb:Steht irgendwo geschrieben (Gesetze), wie nah man legal an Bahngleise ran darf? Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen.
OK, wo fängt neber an?wutzebear schrieb:Dass man nicht auf Gleise darf, wurde noch nie bestritten und ist auch gesetzlich verankert.
huzzel schrieb:OK, wo fängt neber an?wutzebear schrieb:Dass man nicht auf Gleise darf, wurde noch nie bestritten und ist auch gesetzlich verankert.
OK, wie soll es ausgelegt werden?wutzebear schrieb:Bitte nicht schon wieder das alte Fundi/Realo-Problem. Wäre doch genauso ergebnislos wie die x-Male davor!
Das ist doch Frage alles Fragen. Was ist der Gefahrenbereich und wie will das ein Reviewer kontrollieren können?buddeldaddy schrieb:In der Diskussion ging es eindeutig um Stages die sich NICHT im Gefahrenbereich der Schienen/Bahnanlagen befinden,
Fotos schicken lassen, Google Earth (nun gut, nicht ganz so genau) Vielleicht sollte es eine 10m Abstandsregel generell von Gleisen geben. Dies aber ohne Ausnahme.huzzel schrieb:Was ist der Gefahrenbereich und wie will das ein Reviewer kontrollieren können?
Nein. Siehe § 62 EBO:huzzel schrieb:Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen.
(Für Straßenbahnen ist eine vergleichbare Regelung in der BOStrab verankert.)(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.
Huzzel, wie aus dem Post von Miss Jenn im blauen Forum hervor geht, war die 46m-Regel kein "Sicherheitsabstand" sondern dadurh begründet, daß in den USA das Land 46m rechts und links der Gleise den Bahngesellschaften gehören und somit Privatgrund ist, der nicht betreten werden darf.huzzel schrieb:]Das ist doch Frage alles Fragen. Was ist der Gefahrenbereich und wie will das ein Reviewer kontrollieren können?
Wäre es eine Sicherheitsregel bräuchten wir auch 46m-Regeln an Autobahnen, Steilküsten oder anderen "gefährlichen" Plätzen.First, let's start with some history: Groundspeak originally added this guideline when we found out that in the USA, it is against federal law to place an object like a geocache on or near an active railroad. Railroad property includes the actual rails, typically 150 ft (46 m) on each side (called "the right of way"), the crossings and the stations. Publishing a geocache in those areas would cause people to break the law by trespassing.
Danke.squirrel42 schrieb:Zitat:
(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.
Ich denke, dass es den meisten hier mitlesenden klar ist. Doch leider gibt es sehr viele, die hier nicht lesen und, warum auch immer, wohl nicht weiter denken, wie bis zur Nasenspitze. Und auch mit diese Vollpfosten (ich mag das Wortbuddeldaddy schrieb:Andererseits, selbst mein Sohn (8) weiss, dass er nix an den Gleisen verloren hat und der hält sich dran.
Wäre bei ehrlichen Cacher kein Problem, aber was, wenn der Cacher nicht ehrlich ist (und nicht weiß, wie man es trotzdem hinbekommen würde)?buddeldaddy schrieb:Fotos schicken lassen, Google Earth