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Neues Landeswaldgesetz S-H

GeoSilverio

Geowizard
Hi zusammen, ich weiß nicht, ob das hier schon erwähnt wurde:
Für Schleswig-Holstein ist seit längerem eine Novelle des Landeswaldgesetzes geplant.
Ursprünglich sollte das "Betretensrecht" eingeschränkt werden, insbesondere in gewissen Zeiten (Februar bis Juni war geplant, zum Schutz brütender und aufziehender Tiere).
Das ist nun wohl vom Tisch.

Hier mal ein Link: Vorabinfo Landeswaldgesetz S-H
 

radioscout

Geoking
Da haben wir und besonders die Cacher im schönen Land der Horizonte nochmal Glück gehabt.

Hoffentlich gehen wir damit verantwortungsvoll um damit wir nicht doch noch eine lex Geocaching bekommen.
 
OP
G

GeoSilverio

Geowizard
Ja, hat eben immer Vor- und Nachteile.
Ich denke, es laufen prozentual eh nicht viele Leute wirklich "IM" Wald herum.
Das sind vor allem Cacher und im Herbst Pilzsammler, vielleicht mal ein paar Pfadfinder oder so.
Mit dem Fahrrad sinds die MTBler bzw. Down-Hiller. Das schlägt ganz schön Schneisen in den Wald. Im Süden, also in den Bergen (weniger in S-H) ist das ein Problem.

Allerdings kann man auch als Cache-Owner etwas für den Waldschutz tun.
Erst kürzlich war ich an einem Cache im Rhein-Neckar-Gebiet. Dort trafen wir auf die Owner, mit Gießkannen bewaffnet. Die legen dort wirklich tolle Caches aus, die aber auch sehr stark frequentiert sind. Einerseits um die Caches zu schützen, andererseits auch um der Natur etwas zurück zu geben, pflanzen die um das Final herum oftmals ein paar kleine Fichten oder was in dem Wald eben sowieso wächst. Als wir sie trafen, waren sie gerade zum Gießen dort. ;-)
Sie erzählten dann auch, dass sie für den Multi, den wir gerade machen wollten speziell noch 2 Zwischenstationen eingefügt haben, die es vorher nicht gab. Allerdinsg gab es immer wieder Pappnasen, die sich dann 500 Meter quer durch den Wald geschlagen haben, schnurstracks zur eigentlichen Station, statt auf den Wegen zu gehen, bis man nur noch 30 Meter in den Wald muss.
 

quercus

Geowizard
soweit mir aus meinem studium noch bekannt ist, gilt in SH, und das ist etwas besonderes, das Nacht-Wege-Gebot

§ 17
Betreten des Waldes

(1) Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.

(2) Nicht gestattet sind

1. das Betreten von Waldflächen und -wegen, in deren Bereich Holz eingeschlagen, aufbereitet, gerückt oder gelagert wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,
2. das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern sowie sonstigen forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Einrichtungen und Anlagen,
3. sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie
4. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald,

es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt. Die Waldfunktionen und sonstige Rechtsgüter dürfen auf Grund dieser Zustimmung nicht beeinträchtigt werden. § 20 und andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die die Regelungen der Absätze 1 bis 3 einschränken oder solche Einschränkungen zulassen, bleiben unberührt.

(3) Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden. Weitergehende Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Dies stellt vor allem die Owner von Nachtcaches in diesem Bundesland vor eine ernstzunehmende Herausforderung.
 

radioscout

Geoking
quercus schrieb:
Dies stellt vor allem die Owner von Nachtcaches in diesem Bundesland vor eine ernstzunehmende Herausforderung.
Warum? Dann müssen die Stages so eingerichtet werden, daß man sie vom Weg aus "benutzen" kann oder sie müssen sich direkt am Weg befinden.
 

argus1972

Geowizard
du hast wohl noch nicht viele nachtcaches gemacht, oder? ;)
Was kein Argument gegen radioscouts Behauptung ist.
Wer schreibt denn eigentlich vor, dass bei Nachtcaches immer irgendwelche wilden technischen Spielereien installiert werden müssen, die man zwingend in den Tiefen der Wälder verstecken muss, weil sie so "dezent" sind? Kommt vielleicht darauf an, ob man eine interessante Nachtwanderung mit dem entsprechenden Natureindruck erwartet, oder einen stark verdunkelten Besuch im Outdoorelektroladen ;) .
 

Starglider

Geoguru
Ich schätze quercus Bemerkung zielte eher auf Reflektorketten ab.
Elektronische Stages kann man gut auch in Wegnähe unterbringen.

Reflektorketten auf Forstwegen habe ich einmal bei einem Nachtcache in der Nähe von Mannheim erlebt.
Die spannende Frage war da ob der nächste gut sichtbare Reflektor auf der rechten oder linken Seite der Forstautobahn auftauchen würde. Es gibt kaum etwas langweiligeres.
 

quercus

Geowizard
naja, es ist nun nicht so, dass ich übermäßig viele nachtcaches gemacht habe, aber einige schon.
da gab es zum einen die genannten reflektorketten. klar, damit kann man die leute sehr gut durch den wald führen und sie auf den wegen halten. aber bisher war es bei keinem meiner NCs so, dass dies immer konsequent durchgehalten wurde. vielleicht, weil es zu langweilig ist, keine ahnung.

dann gab es aber auch stationen, an denen man GPS koordinaten für die nächte reflektorstrecke oder station erhalten hat. ohne gps mit wanderwegekarte oder ähnlichem ist man da ein bisschen aufgeschmissen und einige dürften den direkten weg wählen ... im zweifelsfall durch den wald

dann sind da noch die technischen spielereien. solange ich den weg nicht verlassen muss, können ja morsezeichen oder wecker oder ähnliches installiert sein. über die sinnhaftigkeit kann man sicher streiten, aber darum ging es ja beim nächtlichen wegegebot nicht.

mein kommentar zu radioscout sollte einfach darauf zielen, dass die realität der NCs anders ausschaut als reflektorstecken an wegen entlang und zumindest die stationen und finals oft im unterholz liegen. das das nicht so sein muss ist klar, aber es stellt eine gewisse herausforderung dar und sei es nur an das verantwortungsbewusstsein des owners.
 
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