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Pfefferspray

Lemim

Geocacher
Wenn ich mir überlege, dass die kleine Pfefferspraydose auf meinem "Cacherbag"-Foto hier so eine Reaktion hervorruft, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Habt ihr echt nichts besseres zu tun, als über sowas zu diskutieren?

Was ich allerdings richtig scheiße finde: Ich hatte mich im anderen Forum (bevor dieser Thread verschoben wurde) zu dem Satz mit der "Muggelabwehr" deutlich geäußert. Das ist leider verschwunden.
Auch dachte ich, dass ein ":wink:" reichen würde. Wem das nicht reicht und wer diesen Satz wirklich ernst genommen hat, dem ist nicht mehr zu helfen!
 

Moorii

Geocacher
1. ich mache hier keine Rechtsberatung

lesen :arrow: Urspünglige Aussage von Lemin:
Zitat:

Lemim hat Folgendes geschrieben:
Nachdem ich mal auf einem Feld von einem Schäferhund angegriffen worden bin, habe ich das Zeug dabei. Ob es wirklich hilft ist die andere Frage, aber es gibt Situationen, in denen es zumindest nicht mehr schade kann...

(Naja, und wenn Muggels gar nicht verschwinden wollen...)


Tantchens Familie hat Folgendes geschrieben:
Moorii hat Folgendes geschrieben:

Laut Strafgesetz läuft das dann vor dem Kadi unter dem Begriff: Verstoss gegen das Waffenrecht.
Der Staatsanwalt wird es unter --> "Unbrechtigtes fühern einer Waffe." zur Anklage bringen und das mag er garnicht.
Wird Dir bei der Urteilsfindung als strafverschärfend angerechnet.
--> Der Richter wird es Dir dann nochmal erklären.

Das Waffenrecht in Deutschland ist eines der schärfsten in Europa.

Moorii, wenn ich mich nicht täusche, war hier die Rede von Pfefferspray, richtig?
Würdest du mir bitte die Stelle im WaffG zeigen, die Pfefferspray als Waffe definiert?

HÖCHST neugierig,
Tantchen


Dann mal hier reinlesen:

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P42


-->Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
dort ->Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
1.

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

1.1

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

1.2

Gegenstände,

1.2.1

die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte),

1.2.2

aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte),

1.2.3

bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen


a) eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen
oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder

b) eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung hervorgerufen werden kann
________________________________________________

Mir ist nur der Satz negativ aufgefallen :

(Naja, und wenn Muggels gar nicht verschwinden wollen...)
dieses ist Nicht durch den Notwehr § oder Notstand § zu rechtfertigen.

Gegen Hunde kannst das Zeug einsetzten, aber nicht gegen Menschen (Muggel). das war das was ich angemerkt habe !!!
Die Ankündigung Naja, und wenn Muggels gar nicht verschwinden wollen...
 

Moorii

Geocacher
Wie geschrieben unter dem VORSATZ das gegen MUGGELs einzusetzten, bekommst dein persönliches Brett vom
Herren in Schwarz, der sich auch Amtsrichter nennt,
auf dein Handeln bezogen und für dich alleine und nur von Dir zu verantworten.
 

Planlos

Geocacher
Irgendwie haben alle ausser Dir verstanden, dass das NICHT ernst gemeint war, Pfefferspray gegen Muggels einzusetzen..
Ich frag mich ernstahft, wie man sich derart daran hochziehen kann und eine Energie in das aufsuchen von § verschwenden kann.
Hättest lieber nen netten Multi gelegt, wär der Cachergemeinde besser gedient gewesen.

PS: Eine Rechtsberatung würde ich mir auch nur von Anwälten, die Ahnung vom Fach haben holen. Adressen und Infos: http://www.fwr.de
 
Moorii schrieb:
Moorii hat Folgendes geschrieben:

Laut Strafgesetz läuft das dann vor dem Kadi unter dem Begriff: Verstoss gegen das Waffenrecht.
Der Staatsanwalt wird es unter --> "Unbrechtigtes fühern einer Waffe." zur Anklage bringen und das mag er garnicht. ...


@Moorii:

Du bist hier offensichtlich dem modernern Hype des "Waffen sind ja grundsätzlich soooooo böse" aufgesessen.


Du übersiehst dabei sehr grundsätzliche Sachverhalte.


1.) Es gibt Waffen, für die eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz notwendig sind
2.) Es gibt Waffen, für die eine Erlaubnis zum Führen notwendig sind.


Pfefferspray, so man es auch als Waffe bezeichnen mag, gehört weder zu 1. noch zu 2.


Somit ist weder Erwerb noch Besitz noch Führen ein Verstoß gegen das Waffenrecht, selbst wenn es nach Deinem Zitat aus co2air als Waffe bezeichnet werden mag.



Oder ganz einfach gesagt: Pfefferspray ist erlaubnisfrei.


Viele Grüße
Onkelchen
 

Moorii

Geocacher
Unwissenheit schütz nicht vor Strafe.

Nimm die Aussage von XY und geh mal zu den Herren in Grün, das weitere erfährst du dort.

Es war eindeutig und ist jetzt Sonntag 25.März 2007 22.37 Uhr immer noch zu lesen
Lemim schrieb:
Nachdem ich mal auf einem Feld von einem Schäferhund angegriffen worden bin, habe ich das Zeug dabei. Ob es wirklich hilft ist die andere Frage, aber es gibt Situationen, in denen es zumindest nicht mehr schade kann...

(Naja, und wenn Muggels gar nicht verschwinden wollen...;))

Ist eine Ankündigung des Einsatzes von Pfeffersray gegen Menschen, und ist deshalb schon mit voller Ablehnung von mir zu beachten.
 

radioscout

Geoking
GermanSailor schrieb:
die man in D legal kaufen kann - denn die darf man führen.
Und bitte nicht vergessen, daß die auch nicht in allen (EU-)Ländern zulässig sind. Wer sowas dabei hat kann sehr großen Ärger bekommen, wenn das Zeug bei einer Kontrolle gefunden wird.
 

Windi

Geoguru
Aber wofür " :wink: " steht weisst Du schon oder?
Wenn man alles was hier geschrieben wird wortwörtlich interpretieren würde müsste das Forum vermutlich sofort geschlossen werden.
Also bitte alles etwas gelassener sehen und die Kirche im Dorf lassen.
 

Agomo

Geocacher
Windi schrieb:
Aber wofür " :wink: " steht weisst Du schon oder?

:wink: steht für absolut ernst gemeint, was dachtest Du denn :shock:
:lol:

Und ich dachte nur Muggels wären paranoid.....

Einfach mal eine Dose an der frischen Luft suchen gehen, dann ist danach die Sicht vielleicht nicht mehr so vernebelt und man kann das Smilie sehen.
 

Lemim

Geocacher
Kann dieser Thread nicht einfach geschlossen werden. Ich bin mir der Tragweite meiner Äußerungen vollkommen bewußt und werde noch diese Woche meinen Anwalt aufsuchen.
 

JeeperMTJ

Geomaster
Können wir das Thema bitte einvernehmlich beenden. Ich denke alles ist gesagt.
Mein Eindruck ist nicht, dass hier jemand mit Pfefferspray willkürlich und mutwillig andere Mitmenschen besprühen will. Auch wenn der Satz vielleicht bisschen unglücklich ist. Aber den Smiley haben einige wohl komplett übersehen.

Danke für das Verständnis.
 
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