hucky91074
Geocacher
Hi Zusammen,
hier ist ein Meinung eines Anwaltes zum Thema Jäger nachts im Wald (speziell in Bayern):
Nur zur Infos für euch.
Gruss
Roland
hier ist ein Meinung eines Anwaltes zum Thema Jäger nachts im Wald (speziell in Bayern):
1.Nach Art 3 Abs. 2 BayWaldG ist Waldbesitzer der Waldeigentümer und der Nutzungsberechtigte..(Jäger oder sonstige Personen). Der Großteil der deutschen Wälder sind allerdings nicht in privater Hand, sondern gehören den Ländern.
2.In Wäldern (auch in Privatwäldern!) der Länder sind die öffentlichen Wege für die Allgemeinheit zur Erholung jederzeit zugänglich, Art. 22 Abs. 2 BayNatG. Sobald Sie von den öffentlichen Wegen abweichen und dadurch z.B. Die Ruhe der Tiere stören, können Sie als Störer des Waldes verwiesen werden.
3.Was nun das Betreten in der Nacht betrifft, gibt es aufgrund des Gesetzes keine Norm, die das Betreten der öffentlichen Wege bei Nacht verbietet.
Aber da der Wald und dessen Tierwelt nach § 1 Bundeswaldgesetz aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt schutzwürdig sind, ergibt sich daraus konkludent das Recht, alle Handlungen zu unterbinden, die diesem Schutz entgegenstehen. Da in Bayern die Jagdsaison gerade beendet wurde (von Mai bis Ende September) kann es durchaus sein, dass Sie momentan keine Probleme bekommen.
4.Zuständig für den Schutz des Waldes ist die untere Naturschutzbehörde (http://www.stmugv.bayern.de/de/natur/freizeit/recht.htm#betrinh). Für Ihr Spiel rate ich Ihnen, die Behörde zu kontaktieren und nachzufragen, ob die Suche (nach Beendigung der Jagdsaison) erlaubt ist.
Nur zur Infos für euch.
Gruss
Roland