ich auch nicht.eigengott schrieb:DocW schrieb:Nur: Das gilt aber auch für Autobahnen etc.
Oh, möchtest du da auch eine 45 Meter Regel? Ich nicht.
ich auch nicht.eigengott schrieb:DocW schrieb:Nur: Das gilt aber auch für Autobahnen etc.
Oh, möchtest du da auch eine 45 Meter Regel? Ich nicht.
Es gelten ausschließlich die Regeln, die auf http://www.geocaching.com veröffentlicht werden. Sollte man sich entscheiden, dort irgendwann lokalisierte Versionen der Guidelines zu veröffentlichen, ist das ok. Sollte irgendjemand (auch wenn es ein Reviewer) ist, irgendwo anders eine Übersetzung oder eigene Regeln veröffentlichen, sind die ungefähr soviel wert, wie die Kurpfalzcharta - nichts.
Die Reviewer haben aber nicht über die Regeln zu entscheiden, sondern für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Und in den Regeln steht nichts von einem Mindestabstand. Da steht auch nichts von einem empfohlenen Abstand. Alles was da steht ist "wenn keine lokalen Bestimmungen (rechtlicher Art, nicht irgendwelche eigenen Geocachingregeln) bekannt sind, dann wird üblicherweise ein Abstand von 45m verwendet".
Caches may be quickly archived if we see the following (which is not inclusive):
* Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different. All local laws apply.
du solltest nicht die wirklich wichtigen passagen vergessen.Don Cerebro schrieb:……… but your local area’s trespassing laws may be different. All local laws apply.
Don Cerebro schrieb:Tja Carsten.... Ich glaube, entweder willst du hier nur mit aller Gewalt provozieren, weil ich hier einen Widerspruch in deiner Aussage lese oder du wirst mir gleich sehr wortreich darlegen, warum ich Unrecht habe.
radioscout schrieb:Welches .de-Gesetz regelt denn, wie nah man an ein Bahngleis herangehen darf? Gibt es eins? Wenn nicht bleiben nur die von gc vorgeschlagenen 46 m.
ich habe den thread zwar nicht zur gänze gelesen, bin aber nach einer minute googeln zum selben ergebnis gekommen. eigentlich sollten die reviewer hinreichend verstand haben, die EBO entsprechen den groundspeak guidelines als local law zu interpretieren. aber ich habe schon pferde vor der apotheke kotzen sehen.Carsten schrieb:radioscout schrieb:Welches .de-Gesetz regelt denn, wie nah man an ein Bahngleis herangehen darf? Gibt es eins? Wenn nicht bleiben nur die von gc vorgeschlagenen 46 m.
Ich dachte, du liest diesen Thread Tiger hat es gerade auf Seite 10 geschrieben.
Carsten schrieb:radioscout schrieb:Welches .de-Gesetz regelt denn, wie nah man an ein Bahngleis herangehen darf? Gibt es eins? Wenn nicht bleiben nur die von gc vorgeschlagenen 46 m.
Ich dachte, du liest diesen Thread Tiger hat es gerade auf Seite 10 geschrieben.
Tiger schrieb:Wie "innerhalb der Gleise" definiert wird, müsste mal mal raussuchen"
morsix schrieb:Genau definiert ist leider nur, wie man sich direkt an der Bahnanlage zu verhalten hat (z.B. als Gleisarbeiter oder Rangierer) aber nicht, wo eine Bahnalage endet.
Eisenbahnbetriebsordnung schrieb:(1) Bahnanlagen sind alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. Dazu gehören auch Nebenbetriebsanlagen sowie sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern. Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen. Fahrzeuge gehören nicht zu den Bahnanlagen.
Carsten schrieb:Somit gehört ein Weg direkt neben einer Bahnstrecke nicht mehr zur Bahnanlage, weil er zur Abwicklung des Schienenverkehrs nicht erforderlich ist (natürlich nur, sofern nicht explizit ein Betretungsverbot ausgeschildert ist).
morsix schrieb:Und genau danach google ich grad wie irre .
morsix schrieb:: Auf freier Strecke endet das Grundstück der Bahn AG 5m beideitig des Gleises ....
Hallo,
trotz Forumssuche bin ich nicht richtig schlau geworden.
Wie definitiert man den Begriff "Bahngelände"? Z. B. bei einem Bahndamm oder einer freien Strecke, kann mir da jemand helfen?
-tiger- schrieb:Prinzipiell begeht man (außer an markierten Übergängen o.ä.) eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich innerhalb der Gleise aufhält (Eisenbahnbetriebsordnung § 64b). Wie "innerhalb der Gleise" definiert wird, müsste mal mal raussuchen, das dürfte aber maximal bis zum Rand des Schotterbetts reichen
Und, ist das ein Gesetz in dem irgendwo genau das steht, was gesucht wird?Carsten schrieb:Tiger hat es gerade auf Seite 10 geschrieben.
Könnte man das als Zeichen dafür interpretieren, daß es auch Konkurrenz unter den Alternativen gibt?Christian und die Wutze schrieb:Dafür, dass du für eine alternative Plattform engagiert bist, hackst du verhältnismäßig oft auf NC oder alternativen Cacheideen herum. Dieses Verhalten ist natürlich sehr gut geeignet, Vorurteile gegenüber Alternativen abzubauen... :?