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SBA wenn nur mit Windows lösbar?

StoerteBreker

Geocacher
Schrottie schrieb:
Völlig richtig. Interessant wäre aber dennoch mal ein Statement dazu, wie ihr als Reviewer nun die "Regel" auslegt, das keinerlei fremde Software verwendet werden darf:

Definiere fremde Software!

Ein Betriebssystem findet sich auf jedem Rechner. Ist das Betriebssystem bereits fremde Software?

Und gerade bei Windowsprogrammen sind die Sicherheitsbedenken ja mehr als gerechtfertigt. Ich kenne da Caches, da muss man sich gleich etliche Programme installieren um das "Rätsel" (ich mag diesen groben Unfug zuweilen kaum so nennen) zu lösen, die zu großen Teilen nur über nicht wirklich vertrauenswürdige Quellen zu beziehen sind.

Wie geht Ihr denn bei OC mit dem Problem um?
 

Helgules

Geocacher
StoerteBreker schrieb:
Man kann es eben keinem recht machen und bei der Fülle der Caches sollte man vielleicht tatsächlich mal Caches links liegen lassen, wenn Sie einem nicht gefallen oder nicht lösbar erscheinen.

Das erzähl mal den Homezonefreihaltenfetischisten.
Sobald die Cachekos (hierbei ist es egal um welchen Schwierigkeitsgrad des Hakens es sich handelt) bekannt werden, kann man den die Logwelle förmlich kommen sehen.
Aber das ist OT.

Zurück zum Thema. Solange es sich bei der Software um mittlerweile bekannte Software handelt, sollte es ok sein.
Ein Entpacker hat jeder, Google Earth ebenso. Wer sich mit Bildbearbeitung beschäftigt (nicht nur zum cachen :D ) kommt an GIMP nicht vorbei etc.
Abstruse Programme sind durchaus SBA-würdig.

mfG

H.
 
A

Anonymous

Guest
StoerteBreker schrieb:
Definiere fremde Software!
So wie es in den Guidelines steht: Programme die für das Lösen installiert und ausgeführt werden müssen.

StoerteBreker schrieb:
Ein Betriebssystem findet sich auf jedem Rechner. Ist das Betriebssystem bereits fremde Software?
Das ein Betriebssystem vorhanden ist kann vorausgesetzt werden, ein Browser ebenso. Im Zweifel eben auch nur ein Betriebssystem und eine App.

Wie geht Ihr denn bei OC mit dem Problem um?
Es gibt bei OC keine solche Regel. Demzufolge besteht auch kein "Problem". Im Grunde besteht ja auch bei GC kein "Problem", ich habe da jedenfalls keins.

Das alles beantwortet aber in keiner Weise meine Frage bzw. erfüllt nicht die Bitte um ein Statement. Das sind lediglich Gegenfragen, dazu völlig unnötige, denn im Grunde sind sie bereits mit der Fragestellung beantwortet. Mir persönlich ist es ja reichlich egal, und wenn man sich tausende sinnbefreiter Programme installieren muss. Ich mache das Ding dann nicht oder finde jemanden der sich das installiert. Aber es ist eben eine regel bei GC, die nachweislich immer wieder mißachtet wird. Nun kann es ja sein, das ihr als Reviewer das eben ein wenig anders seht, als es der reine Text dieser Regel vermuten lässt. Und das wäre mir auch egal, andere Regeln werden ja auch fortwährend begeugt, gebogen und gebrochen, warum also nicht diese.

Also: Wie interpretiert ihr als Reviewer diese Regel und wie setzt ihr die um? Gibt es da überhaupt eine gemeinsame Linie? Wenn nein, wie interpretierst Du diese Regel und wie setzt Du sie um?

Und bevor man mir hier wieder irgendetwas unterstellt: Diese Frage ist durchaus ernst gemeint und ich stelle sie als Benutzer von geocaching.com. Als zahlender übrigens. Es soll keinerlei Stimmungsmache sein, ich interessiere mich nur für den Reviewprozess, hier am Beispiel einer konkreten "Regel".
 

StoerteBreker

Geocacher
Schrottie schrieb:
StoerteBreker schrieb:
Definiere fremde Software!
So wie es in den Guidelines steht: Programme die für das Lösen installiert und ausgeführt werden müssen.

In den Guidelines heißt es genau (im englischen Original "may"):

Aus Sicherheitsgründen können Caches, die den Download, die Installation oder das Ausführen von Daten und/oder Programmen erfordern, nicht veröffentlicht werden.

Dieser Absatz - so interpretiere ich ihn - lässt ein Ermessen zu, der von den Reviewern genutzt wird.

Das ein Betriebssystem vorhanden ist kann vorausgesetzt werden, ein Browser ebenso. Im Zweifel eben auch nur ein Betriebssystem und eine App.

So eindeutig dieser Absatz auf den ersten Blick scheint, ist er nicht. Ich gebe Dir in dieser Hinsicht recht. Allerdings: es gibt viele verschiedene Betriebssysteme, die auch vergleichbare Anwendungen beinhalten.

Wenn der Browser akzeptiert wird, tut sich noch das Feld der "Cloud Computing"-Anwendungen auf. Word- oder Excel-Dokumente z.B. lassen sich auch mit Google Texte&Tabellen öffnen ...

Sind Word- / Excel-Dateien also Standard? Was ist mit PDF?

Es gibt bei OC keine solche Regel. Demzufolge besteht auch kein "Problem". Im Grunde besteht ja auch bei GC kein "Problem", ich habe da jedenfalls keins.

Die Frage ist nur, wie lange es so bleibt.

Nun kann es ja sein, das ihr als Reviewer das eben ein wenig anders seht, als es der reine Text dieser Regel vermuten lässt.

Das ist bestimmt so. Schließlich (s.o.) lässt die Regel ein Ermessen zu. Und genauso, wie man hier im Thread anderer Meinung ist, können es auch die Reviewer sein.

Und das wäre mir auch egal, andere Regeln werden ja auch fortwährend begeugt, gebogen und gebrochen, warum also nicht diese.

:gott:

Also: Wie interpretiert ihr als Reviewer diese Regel und wie setzt ihr die um? Gibt es da überhaupt eine gemeinsame Linie? Wenn nein, wie interpretierst Du diese Regel und wie setzt Du sie um?

s.o.

Als zahlender übrigens.

Was tut das zur Sache? Darfst Du als Premium Member andere Erwartungen haben?
 
A

Anonymous

Guest
StoerteBreker schrieb:
Aus Sicherheitsgründen können Caches, die den Download, die Installation oder das Ausführen von Daten und/oder Programmen erfordern, nicht veröffentlicht werden.

Dieser Absatz - so interpretiere ich ihn - lässt ein Ermessen zu, der von den Reviewern genutzt wird.
Okay.

So eindeutig dieser Absatz auf den ersten Blick scheint, ist er nicht. Ich gebe Dir in dieser Hinsicht recht. Allerdings: es gibt viele verschiedene Betriebssysteme, die auch vergleichbare Anwendungen beinhalten.
Schon klar. Deswegen verstehe ich die "Regel" ja auch weniger in Bezug auf Officedokumente. Hier geht es um klar erkennbare Zusatzsoftware wie bspw. seltene Cryptographieprogramme.

Klar, wenn man hier Begriffe bis hin zur Unkenntlichkeit aufweichen will, dann ist das gerade bei diesem thema ganz einfach. Muss aber auch nicht sein. Ich habe ja meine Antwort, ich verstehe Dich einfach mal so, das ihr den Umstand das unbekannte und potenziell gefährliche Zusatzsoftware installiert werden muss nur im "Kann-Fall" als regelwidrig. Im Grunde ist das ja auch klar, oft wird ja erst im Laufe des Rätselns klar, das man zusätzliche Software braucht. Und da ja im Reviewprozess kein Lösungsweg hinterfragt wird, gilt ja zunächst die Unschuldsvermutung und ihr könnt davon ausgehen, das eben alles im Lot ist.

Was tut das zur Sache? Darfst Du als Premium Member andere Erwartungen haben?
Nö, darf bzw. habe ich nicht. Und das tut auch nichts zur Sache. Nur gibt es hier viele Leute die in allem was ich schreibe einen Generalangriff auf GC sehen und dann damit argumentieren, das sie als Premium ja keinerlei Streß mit GC haben. Damit will ich nur klarstellen, das auch ich PM bin, was ja auch gleichermaßen zeigt, das ich GC keineswegs verteufel, wie es mir gern unterstellt wird, sondern selbst intensiv nutze. Aber wir schweifen ab... ;)
 

radioscout

Geoking
Die Guidelines sind doch eindeutig und unmissverständlich:

| In the interest of file security, caches that require the downloading, installing or running of data and/or
| executables may not be published.

Was ist an herunterladen, installieren oder ausführen nicht zu verstehen?

Warum wird diese Regel nicht genau so konsequent angewendet wie die "161-m-Regel"?

|... Weitere Argumente, die wir nicht akzeptieren sind folgende: ...

Muss erst jemand ein durchaus nützliches Programm im Internet verbreiten, welches auch zufällig eine einfache oder die einzige Möglichkeit zum lösen eines später veröffentlichten (keiner wird einen Zusammenhang vermuten) Ratehakens bietet und welches dann Final-Koordinaten oder Passwörter ausspäht? Entsprechende Fälle gab es ja schon (Javascript im Geocoin-Listing, manipulierte Listings um herauszufinden, wer hinter einem Reviwer-Account steckt oder Browser-Manipulation um an Final-Koordinaten zu kommen).
 

radioscout

Geoking
StoerteBreker schrieb:
In den Guidelines heißt es genau (im englischen Original "may"):

Aus Sicherheitsgründen können Caches, die den Download, die Installation oder das Ausführen von Daten und/oder Programmen erfordern, nicht veröffentlicht werden.

Dieser Absatz - so interpretiere ich ihn - lässt ein Ermessen zu, der von den Reviewern genutzt wird.
"May not" wird auch als "darf nicht" übersetzt:
http://www.linguee.de/englisch-deutsch/uebersetzung/may+not.html

In der Englischen Sprache werden Verbote oft "sehr höflich" ausgedrückt. "You must not" bedeutet auch nicht "Du muss nicht" sondern ist ein klares Verbot.

Kann es sein, daß bei der "Software-Regel" sehr oft für die Freigabe entschieden wird?

Es gibt auch Caches, bei denen eine Ausnahme von der "161 m-Regel" gemacht wurde (z.B. mehrere Caches in einem Turm), ich kenne aber auch min. zwei Traditionals mitten in einer Stadt, die ca. 120 m auseinander liegen.

Es scheint aber um einiges schwieriger zu sein, eine Ausnahme von der Cache Saturation Rule zu bekommen als von der "Software-Regel".
 
OP
S

sebkom

Geocacher
Ich als Threadstarter und Mac-Nutzer freue mich über die vielen Antworten, bin aber fast schon dadurch befriedet, dass ich einige Beispiele bekommen habe, die für Nutzer anderer Betriebssysteme als Windows leichter zu machen sind.

So ist das Leben, ein SBA werde ich wohl auch in Zukunft nicht loggen. Selbst bei exe-Dateien nicht, da ich die eh nur öffnen würde, wenn der Cache von jemandem wäre, dem ich (oder meine Mitcacher) vertrauen.
 
A

Anonymous

Guest
radioscout schrieb:
StoerteBreker schrieb:
In den Guidelines heißt es genau (im englischen Original "may"):

Aus Sicherheitsgründen können Caches, die den Download, die Installation oder das Ausführen von Daten und/oder Programmen erfordern, nicht veröffentlicht werden.

Dieser Absatz - so interpretiere ich ihn - lässt ein Ermessen zu, der von den Reviewern genutzt wird.
"May not" wird auch als "darf nicht" übersetzt:
http://www.linguee.de/englisch-deutsch/uebersetzung/may+not.html
Das ist doch im Grunde egal. Wenn man es genau nimmt, dann gibt es ja auch einen sehr deutlichen Unterschied zwischen "können trallala" und "können [...] nicht veröffentlicht werden". Wir sollten eher froh sein, das es überhaupt ein Statement gegeben hat. Das sagt zwar im Grunde auch nur aus, das die Reviewer lieber nur den Teil für sich werten, der es ganz einfach macht (also nur das "können", ohne das "nicht veröffentlicht werden"), aber es ist eine Aussage.

Wie diese zu bewerten ist, muss dann halt jeder für sich selbst festlegen.

Ich für meinen teil finde es jedenfalls gut, das wenigstens eine Antwort kam, denn das ist ja bei den Reviewern, aber auch bei Groundspeak selbst, keine Selbstverständlichkeit.
 
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