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Schweiz: Geocaching muss erduldet werden

radioscout

Geoking
DWJ_Bund schrieb:
Och, wenn da vielleicht gleich die Links zu den Verkehrsbetrieben oder den Fahrplänen in der Cachebeschreibung vorhanden wären, könnte ich mir vorstellen, dass da mehr Personen überlegen, vielleicht auch mal ÖPNV zu nutzen.
[...]
Da würde ich auch gern schon mal wissen, welche Linie, welche Richtung, welches Tarifgebiet (z.B. von Hauptbahnhof, Ankunft als Fernreisender).
Die Einheimischen kennen wie selbstverständlich(?) ihr jeweiliges ÖPNV-System.
Bitte nicht zu kompliziert. Fahrpläne oder Hinweise wie "Mit der Linie 588 erreichbar" nützen sehr wenig.

Am besten einfach nur die nächstgelegene(n) Haltestelle(n) und einen Link auf das Busunternehmen, bei den man eine Fahrplaninfo erhält, angeben.
 
radioscout schrieb:
DWJ_Bund schrieb:
Och, wenn da vielleicht gleich die Links zu den Verkehrsbetrieben oder den Fahrplänen in der Cachebeschreibung vorhanden wären, könnte ich mir vorstellen, dass da mehr Personen überlegen, vielleicht auch mal ÖPNV zu nutzen.
[...]
Da würde ich auch gern schon mal wissen, welche Linie, welche Richtung, welches Tarifgebiet (z.B. von Hauptbahnhof, Ankunft als Fernreisender).
Die Einheimischen kennen wie selbstverständlich(?) ihr jeweiliges ÖPNV-System.
Bitte nicht zu kompliziert. Fahrpläne oder Hinweise wie "Mit der Linie 588 erreichbar" nützen sehr wenig.

Am besten einfach nur die nächstgelegene(n) Haltestelle(n) und einen Link auf das Busunternehmen, bei den man eine Fahrplaninfo erhält, angeben.

Ich meinte ja auch ein paar Hinweise wie Linien und Richtungen sowie Haltestellen:

Von Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe, weiter mit Linien 1 (Richtung Holländische Straße) oder 3 (Richtung Ihringshäuser Straße) in die Innenstadt, Haltestelle "Friedrichsplatz" aussteigen. Von dort über den großen Platz hinweg zum Staatstheater, rechts davon die großen breiten Treppen hinunter zur Orangerie (großer, gelber, historischer Gebäudekomplex). Die Suche kann beginnen :)
Tarif: Preisstufe Stadt Kassel
Links: http://www.kvg.de


Ich glaube, wer sein ÖPNV-System eh kennt, kann das eben niederschreiben und alle sind glücklich :)

Jörg

PS: Das ist übrigens die Beschreibung für das Schatzversteck von uns "Junges Wandern"

PPS: Sind wir eigentlich noch On-Topic?
 

ime

Geomaster
Bandicoot schrieb:
einfach nur die Störung dörflicher Ruhe

Das ist kein schützenswertes Rechtsgut, und für diese (derzeit in der Lehre unstrittige) Rechtsmeinung ginge ich erforderlichenfalls bis nach Straßburg.
 

ime

Geomaster
ElliPirelli schrieb:
Vor einigen Jahren (13 genau) war ich per Rad in Österreich unterwegs. Wir hatten alte Räder, ein Holland- und ein Miehle Rad, und fuhren einen von oben nicht für Radfahrer gesperrten Weg ins Tal. Kurz vor Erreichen der nächsten geteerten Straße kamen wir an einen hohen Zaun mit Drehkreuztor. Da hätten selbst Kinderwagen nicht durchgepaßt. Von oben, wo wir her kamen, überhaupt nicht ersichtlich.

Hat es sich noch immer nicht bis Deutschland (oder zu dir) herumgesprochen, dass die Nutzung von Privatgründen (=u.a. alle Forstwege) in .at jederzeit mit einer Besitzstörungsklage und/oder einer Unterlassungsklage geahndet werden kann?

Tafeln oder Absperrungen sind dazu nicht erforderlich - du kannst ja vor Antritt deiner Fahrt kostenfrei im nächsten Bezirksgericht Einblick ins Grundbuch nehmen. :???:
 

bick-fm

Geocacher
In Amiland darf man sogar jedermann erschießen der einfach reinmarschiert.
Ich möchte da kein Postbote sein...
 

ElliPirelli

Geoguru
ime schrieb:
ElliPirelli schrieb:
Vor einigen Jahren (13 genau) war ich per Rad in Österreich unterwegs. Wir hatten alte Räder, ein Holland- und ein Miehle Rad, und fuhren einen von oben nicht für Radfahrer gesperrten Weg ins Tal. Kurz vor Erreichen der nächsten geteerten Straße kamen wir an einen hohen Zaun mit Drehkreuztor. Da hätten selbst Kinderwagen nicht durchgepaßt. Von oben, wo wir her kamen, überhaupt nicht ersichtlich.

Hat es sich noch immer nicht bis Deutschland (oder zu dir) herumgesprochen, dass die Nutzung von Privatgründen (=u.a. alle Forstwege) in .at jederzeit mit einer Besitzstörungsklage und/oder einer Unterlassungsklage geahndet werden kann?

Tafeln oder Absperrungen sind dazu nicht erforderlich - du kannst ja vor Antritt deiner Fahrt kostenfrei im nächsten Bezirksgericht Einblick ins Grundbuch nehmen. :???:
Wenn eine Bergbahn Besucher nach oben mitnimmt und dann ein Fußweg quasi parallel wieder nach unten führt, ist das ein Forstweg? Und ist der Berg unterhalb des Zoos Privatgelände?

Es ist schon sehr lange her, daß uns das passierte, und Einheimische, die wir trafen und nach dem Zaun befragten, meinten es sei gegen die Mountainbiker, weil die zur Plage geworden seien...

Es war ja eigentlich nur als Beispiel gedacht, daß ein paar wenige Chaoten eine große Gruppe in Verruf bringen... Denn die meisten Cacher werden wohl eher nicht querfeldein laufen oder Buschwerk niedertrampeln, genauso wenig wie die meisten Mountainbiker wohl eher nicht rücksichtslos durch die Gegend heizen... Beides ist mir bisher noch nicht begegnet...

Gruß, ElliPirelli
 
A

Anonymous

Guest
DocW schrieb:
GermanSailor schrieb:
bick-fm schrieb:
In Amiland darf man sogar jedermann erschießen der einfach reinmarschiert.
Ich möchte da kein Postbote sein...
Bullshit!

Du solltest Dich mal mit der Castle Doctrine in der USA auseinandersetzen, bevor du bullshit postest. Versuchs mal! Lesen bildet
Ich habe 2 Jahre in den USA gelebt, dort die Hunting Licence gemacht und selbst Waffen besessen.
Die "Castle Doctrine" entspricht ziemlich genau der Deutschen Rechtslage.

Lesen bildet in der Tat, aber bitte nicht Michael Moore und dergleichen. Glaub doch nicht immer alles was die dir USA-ist-scheiße-Presse so erzählt. Wenn Bick-Fm glaubt, jeder würde einfach so einen Postboten erschießen, weil dieser in einen Wald geht, ist das ein Beispiel, wie leichtgläubig und Fremdenfeindlich die Deutschen speziell gegenüber den USA zur Zeit sind. Ich lebte genau zu dem Zeitpunkt in den USA, genauer in Florida, als man die elende Pflicht, sich zurückziehen zu müssen, statt sich verteidigen zu dürfen, abgeschafft wurde. (duty to retreat wurde abgeschafft.) Nicht anders ist es in Deutschland!

Da du dich ja damit so gut auseinandergesetzt hast, weißt du sicher, dass die Castle Doctrine nur gilt, wenn sich jemand ILLEGAL Zugang verschafft hat. (So viel zum Thema, jeder darf den Postboten erschießen)

Bick-Fm: Schau einfach mal weniger fern. Fernsehen macht die Schlauen schlauer und die Dummen dümmer!

Weiteres können wir gerne per PM klären.

GermanSailor
 

ime

Geomaster
ElliPirelli schrieb:
Das sagt alles.

Das Forstgesetz erlaubt das freie Betreten des Waldes. Daneben ist die Nutzung von ersessenen Fußwegen erlaubt - aber naturgemäß nicht für (Rad)Fahrer, sondern nur für Fußgänger.

HTH,
ime
 
A

Anonymous

Guest
wutzebear schrieb:
ime schrieb:
Daneben ist die Nutzung von ersessenen Fußwegen erlaubt
Auch wenn's OT wird: was ist denn ein ersessener Fußweg?
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap13_0.xml?section=2;section-view=true

Angeblich gibt es sowas im deutschen Recht nicht (in Bezug auf Betretungsrechte), aber eventuell bei den Ösis / Eidgenossen. Dort wird also aus einem Haben-wir-schon-immer-so-gemacht ein Recht.
Entsprechend dem was ich mir gerade erklären lies, denn das Wort "Ersessen" erinnerte mich eher an was anderes, kann man eigentlich nur bewegliche Sachen durch ersitzen erwerben.

Wegerechte sind ein recht kompliziertes Thema, das hat meines Wissens nicht mit Ersitzung zu tun.

Wikipedia hat auch einen Artikel darüber, aber bei Rechtsthemen wäre ich bei Wiki vorsichtig.

GermanSailor
 

1887

Geomaster
Moin,

das Äquivalent in Deutschland ist das Gewohnheitsrecht. Das kann sich durchaus im Ortsrecht auf Wegerechte auswirken. In Ostfriesland gibt es entsprechende Rechte und Pflichten in den Fehngebieten (entstanden in der Moorkolonialzeit).

Grüße
1887
 
A

Anonymous

Guest
1887 schrieb:
Moin,

das Äquivalent in Deutschland ist das Gewohnheitsrecht. Das kann sich durchaus im Ortsrecht auf Wegerechte auswirken. In Ostfriesland gibt es entsprechende Rechte und Pflichten in den Fehngebieten (entstanden in der Moorkolonialzeit).

Gewohnheitsrecht / Ortsrecht / Wegerecht? :schockiert: Gibt es da einen Paragraphen in dem das genannt wird?

Ostfriesland kommt schon hin, man denke nur an "Otto - Der Film". Ich geh' hier, ich heiz' hier, ich wohn' hier: Gehwohnheizrecht!

GermanSailor
 

1887

Geomaster
GermanSailor schrieb:
Gewohnheitsrecht / Ortsrecht / Wegerecht? :schockiert: Gibt es da einen Paragraphen in dem das genannt wird?

Ostfriesland kommt schon hin, man denke nur an "Otto - Der Film". Ich geh' hier, ich heiz' hier, ich wohn' hier: Gehwohnheizrecht!

GermanSailor
Paragraphen?? Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes aber dennoch verbindliches Recht und kann auch ausgeurteilt werden. Es wird zwar in Nachbarschaftsstreitigkeiten angeführt, setzt aber deutlich mehr voraus. Um nicht meine alten Lehrbücher rauskramen zu müssen lies einfach mal die kurze Erklärung hier:
http://www.lexexakt.de/glossar/gewohnheitsrecht.php

Grüße
1887
 

fachaela

Geocacher
ich weiß, daß das "erdulden" ziemlich extrem klingt für viele hier; aber in der schweiz wird auch die schriftsprach etwas anders eingesetzt , als bei uns.

setzt für " erdulden" ein "hinnehmen" ein und es hätte ein deutscher artikel sein können.
 

Fritz73

Geocacher
Vielleich t muss man ja in Österreich auch bald dafür bezahlen, wenn man Luft in der Nähe eines Waldes atmet? So als "Nebenluft-Zieher-Gebühr"?

http://kaernten.orf.at/stories/298571/

Die spinnen doch, die Ösis!
 
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