Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Glaube wir müssten jetzt noch "gewerblich" definieren. In der SKT ist Alu ohne Murren und Knurren zulässig. Fängt an bei den Karabinern, über Abseilachten, bis zu den Geräten (LJ, SJ usw). Alles aus Aluminium.
OK, fangen wir mal an:
Das Inverkehrbringen von PSA der Schutzklasse 3, dazugehört im gewerblichen Umfeld auch Material zum Schutz gegen Absturz, erfordert eine Baumusterprüfung an einer anerkannten Zertifizierungsstelle, daher das CE - Kennzeichen, welches zusätzlich mit einer 4stelligen Nummer der Prüfungsstelle versehen ist.
Quelle: 89/686/EWG
Das ist auch in der BGR 198, unter dem Punkt 5.1.1 so definiert.
Dann regelt ein weiterer grosser Teil der Kennzeichnungspflicht die EN 365, welche leider nicht frei verfügbar ist.
In der BGR 198 (Stand März 2011) wird das nochmal kurz zusammengefasst.
Davon noch nicht genug, kommen jetzt noch spezielle EN's hinzu, z.B. die 362 für Verbindungselemente, zu diesen Verbindungselementen gehören auch z.B. Karabiner, hier wird noch zusätzlich gefordert, wie Karabiner auf Karabinerner die Angabe der Bruchlast zu kennzeichnen sind.
Mit diesem Thema kann man sehr viele Abende verbringen .
Die BGR 198 in Ihrer aktuellen Fassung ist allerdings ein guter Anhaltspunkt.
Seile haben im gewerblichen Bereich immer eine Kennzeichnungspflicht, ansonsten sind diese Seile eigentlich nicht prüfbar, in der Regel sind diese an den Seilenden befestigt und gehen nachdem ersten Waschgang oder nach 2 Monaten ab und sind nicht mehr auffindbar, oder das Seil wird eingekürzt, darum haben einige Hersteller zusätzlich zu der Kennzeichnung auf dem Seil noch unter dem Mantel eine Baderole, auf dem nochmal die Kennzeichnungen stehen.
Die Abseilacht an sich, ist auch so ein Grenzgänger, eigentlich wüsste ich jetzt nicht, unter welcher EN-Norm die Abseilacht fällt, vielleicht hat ja einer von euch auf seiner Abseilacht eine EN-Norm, mein Petzl Huit hat leider keine.
Meines Wissens auch der gern genutzte DMM Anka nicht.
Im Bereich der Verbindungselemente gibt es durchaus eine sinnvolle Trennung:
Es gibt einmal die EN 362 für den gewerblichen Bereich und die EN 12275 für den Bereich Bergsteigen.
@ Kreuterfee:
Abseilachter sind nicht Bestandteil der PSA und somit nicht prüffähig.
Man findet auch nur gelegentlich welche mit der Angabe der Bruchlast darauf, die meisten haben aber keine. Genauso wie Begleitzettel.(Trotzdem gibt es Mindestanforderungen. Wenn man sich damit beschäftigt sind die Tips, die manchmal herumgeistern, von wegen selbstblockierende Acht bei Querverwendung mit Verbindungsmittel mehr als hinterfragungswürdig.)
Ebenso ist eine Handsteigklemme nicht Bestandteil der PSA. Ich hatte neulich eine mit gefälschter CE Kennzeichnung in der Hand. Aber da ich zum einen nicht weiss ob eine Handsteigklemme zwingend eine CE Kennzeichnung haben muss und zum anderen eh kein Bestandteil der PSA ist und von einem "Fachhändler" bei Ibäh so verkauft wird (wissentlich oder unwissentlich weiß ich nicht) soll der, der damit ein vermeintliches Schnäppchen gemacht hat, ruhig glücklich damit werden.
Aufgefallen ist es mir weil ich kurz davor in unserem Blog einen Artikel über gefälschte CE Kennzeichnung geschrieben habe, wer möchte kann das hier nachlesen (Achtung, Blog unseres Shops, kommerzielle Inhalte may appear) http://www.seiltechnik-hannover.eu/...h=/Shops/62598566/Categories/Blog/PSA_made_in (Sorry, kriege das mit dem Shortcut nicht hin....
Vielleicht hilft das in Zukunft beim Einkauf.
Was die Seile betrifft: Bei Seilen ist eine individuelle Markierung Pflicht.
Bei uns wird das Seil für die Kunden unter anderem auch von der Rolle geschnitten. Die Endmarkierung muss dann alle relevanten (und hier schon aufgezählten) Inhalte aufweisen und eine individuelle Seriennummer, damit Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Und damit es eben nicht abrubbelt kommt bei mir zusätzlich noch einmal Schrumpfschlauch über die Markierung, und zwar an beiden Enden. Wenn es dann noch am Seilende irgendwie abrubbelt weiß ich nicht was mit den Seilen angestellt wird, normalerweise sollte da keine Beanspruchung mehr sein, da ja entweder ein Endknoten vor sitzt oder der Aufkleber am freien Ende eines Ankerpunktknoten oder sonstwas.
Ansonsten sollte euer Händler anhand der Seriennummer, die eigentlich in den meisten Seilen im Kennfaden enthalten ist und euch als Kunde das Seil identifizieren können und eine neue Seilendmarkierung anbringen können.
Dieser Text dient der Information, nicht der Eigenwerbung. Aber da ich nicht nur Anwender, sondern auch BGG 906 Prüfer und Fachhändler bin vermischen sich da die Erfahrungen.
Abgehen tun die Makierungen ganz einfach. Bei mir was nach ca. 10 T5ern.
Man Hat das Seil eingeworfen und macht die Wurfschnur mit ein paar Webeleinstegs am Seilende fest.
Nach dem Einziehen macht man die Leine ab und das Etikett hat etwas gelitten. Irgendwann ist ein schmieriger Bapp und man macht es ganz ab.
Aber am anderen Ende ist ja noch eine. Die sollte langen.
Gemeint ist eine Markierung mit Schrumpfschlauch überzogen.
Das Klebe-Etikett geht natürlich schnell ab.
Zum Seil noch ne Frage.
Was ist mit Seilen die in einem Flaschenzug verbaut sind.
In meinem Fall ein 4:1 Flaschenzug mit 2 Doppelrollen und 150m Seil.
11mm Kernmantel Statikseil, Endvernäht mit Kausche und Schrumpfschlauch.
Aber KEINE Kennzeichnung was das genau ist. Nix.
Muss da das komplette Element eine SN, CE, EN haben?
Ähnlich wie bei einem Y MGO?
@dolphiner:
Entweder alle Komponenten haben einzeln jeweils eine EN, sind also zertifiziert und können kombiniert werden, oder aber es handelt sich um ein geschlossenes, nicht auseinanderbaubares System, für das es eine Zertifizierung gibt.
Als Beispiel sei das Rock Exotica Atztec genannt, das aus zertifizierten Einzelteilen besteht und so die EN795 schafft. Aber auch nur, wenn bei allen Teilen die geforderten Informationen ersichtlich sind.