eigengott
Geowizard
Die vollständige Formulierung dort lautet "(2) Der Erlaubnis bedürfen insbesondere folgende Handlungen: ... 5. Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind."
Sonst müsste nämlich auch jeder Holzstapel und Hochsitz aus dem Wald verschwinden. Und da Geocaching nicht generell verboten ist, würde ich da durchaus auf zulässige Nutzung plädieren - im Gegensatz zur Ablagerung von Müll.
Sonst müsste nämlich auch jeder Holzstapel und Hochsitz aus dem Wald verschwinden. Und da Geocaching nicht generell verboten ist, würde ich da durchaus auf zulässige Nutzung plädieren - im Gegensatz zur Ablagerung von Müll.