adorfer
Geoguru
In Bayern gilt obiges nicht nur für NSGs, sondern für jeglichen Wald.KoenigDickBauch schrieb:Wie reagiert ihr, wenn ihr in einer Verordnung zu einem NSG folgendes lesen könnt.
und der Cache oder Stages eines Caches in dem NSG liegen.§ 4
(1) Im Naturschutzgebiet ist es verboten:
10. feste oder flüssige Abfälle oder sonstige Materialien zu lagern, abzulagern, einzubringen oder sonstige Verunreinigungen vorzunehmen;
Im NSG ist dort nur der zu entrichtende Eurobetrag höher, wenn man erwischt wird.
Will sagen: Wenn wir mit oben Argument Caches in NSG archivieren, dann können wir auch gleich einen SBA an 90% der bayerischen Waldcaches loggen.