BenOw schrieb:Und das gilt prinzipiell auch für den Privatmann: eingenommenes Geld ist zunächst mal Einkommen, das versteuert werden will.
Und das ist so nicht richtig. Eine Einnahme kann nur dann steuerpflichtiges Einkommen sein, wenn es mundartlich ausgedrückt, für eine bestimmte Leistung eingenommen wird oder sich eventuell eine Gewerblichkeit dahinter vermuten läßt.
Und wenn dann doch eine Einzelspende mal wirklich große Dimensionen annehmen sollte, so können wir dann vielleicht über die Frage einer Schenkung und Schenkungssteuer nachdenken. Da muss dann aber eine Einzelperson schon mehr als 20.000 Euro spenden, wegen des Freibetrages.