Chris Race
Geowizard
Ist es nicht so, dass nicht das Grundstück an sich, sondern vielmehr das Jagdausübungsrecht verpachtet wird?UF aus LD schrieb:Der Pächter ist erstmal berechtigter Besitzer der Grundstücke und darf zusätzlich die Früchte Ernten. Welche regelt der Pachtvertrag.
Natürlich hat er die bestehenden Gesetze zu beachten wie z.b. das Waldbetretungsrecht.
So zumindest liest sich das hier für mich: www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__11.html