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ab sofort ist der eine oder andere T5er wohl etwas leichter zu machen, der Owner kann schließlich nicht verlangen, dass die Dose zurückgebracht wird...
Ziemlich daneben. Versteht sich eigentlich von selbst, die Dose so zu platzieren, wie man sie vorgefunden hat. Daniel sollte den Satz einfach streichen, dann passts doch wieder, oder?
Wie bitte? :schockiert: :schockiert: :schockiert:
Seit wann ist es denn eine Logbedingung, wenn ein Cache wieder so platziert wird, wie er vorgefunden wurde?
Das ist doch wohl selbstverständlich!!!
Und so was Dämliches als Archivierungsgrund? Kann ja wohl nicht wahr sein!
Ginge es nur um den Satz mit der "Logbedingung" hätte sicher eine kurze Mail an den Owner gereicht, um das zu klären. Ausschlaggebend für die Archivierung war in diesem Fall die offensichtliche Platzierung des Caches an/auf Privateigentum. Diesbezüglich hat sich der Owner bislang auch in Schweigen gehüllt, daher muß ich mal davon ausgehen, daß die Bedenken gerechtfertigt sind. Alles weitere wird mit dem Owner geklärt.
Vieleicht könnte man ja mal den owner vorher mal anschreiben und nachfragen, ob er vieleicht eine Erlaubnis hat... Ich persönlich fände es nicht witzig, wenn ich ne mail bekomme das mein cache einfach ohne Absprache archiviert wird.
Es kann aber auch nicht die Regel sein, das ich bei gerade diesen cache die Dose mit irgendwelchen Hilfsmittel runterwerfe, logge und die Dose am Boden liegen lasse. Aber laut der Regel wäre das völlig in Ordnung...
Leute... - das kann doch so nicht laufen...
Zitat eines sehr bekannten cachers:
Geocaching ist ein Spiel und wir sind die Spieler...
...und die Regeln sollten wir machen und nicht die Betreiber irgendeiner Platform.
Und gerade diese Regel der Logbedingung kann eingentlich nur durch massive Langeweile bei Groundspeak entstanden sein...
Wird jetzt hier jede, durch eine Reviewer archivierte Dose, diskutiert?
Oder soll hier eine neue Runde Reviewer-Bashing eingeläutet werden?
nightjar
Moderator
:geschlossen: