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travel-kit.de

findnix

Geocacher
Aber leider nur fast :(

Den T5F hab ich den Typen ja schon geschickt, worauf ich dann die schwachsinnige Antwort von ihm bekommen habe. Jetzt werde ich erstmal web.de ein bischen aufhetzen :twisted:

CU Markus
 

wutzebear

Geoguru
findnix schrieb:
Den T5F hab ich den Typen ja schon geschickt, worauf ich dann die schwachsinnige Antwort von ihm bekommen habe.
Nochmal schicken, mit Termin in max. 2 Tagen. Falls bis dahin nichts kommt, ab zum zuständigen Datenschutzbeauftragten. Adressen gibt's zum Bleistift hier. Bei offiziellen Beschwerden wird der Herr vielleicht eher wach.
 

wutzebear

Geoguru
C9H14NO3 schrieb:
Ich schreibe da gerne eine schöne eMail:
Dem Adressaten unerbetener E-Mail-Werbung steht daher gegen den Absender ein abmahnungs - und klagefähiger Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch zu.
Vorsicht: wenn sich der Spammer auskennt, wird er bei "abmahnungsfähig" nur mal herzhaft lachen, das darf nämlich längst nicht Jede/r: AFAIK nur Konkurrenten und Verbraucherschutzverbände.
 

findnix

Geocacher
wutzebear schrieb:
findnix schrieb:
Den T5F hab ich den Typen ja schon geschickt, worauf ich dann die schwachsinnige Antwort von ihm bekommen habe.
Nochmal schicken, mit Termin in max. 2 Tagen. Falls bis dahin nichts kommt, ab zum zuständigen Datenschutzbeauftragten. Adressen gibt's zum Bleistift hier. Bei offiziellen Beschwerden wird der Herr vielleicht eher wach.

Hab den T5F gerade nochmal hingeschickt und inenrhalb von wenigen Minuten wieder die Standart-Antwort bekommen :( Naja, schaun wir mal, was der Typ zu ner Nachricht vom Datenschutzbeauftragten sagt.

CU Markus
 

wutzebear

Geoguru
findnix schrieb:
Hab den T5F gerade nochmal hingeschickt und inenrhalb von wenigen Minuten wieder die Standart-Antwort bekommen :( Naja, schaun wir mal, was der Typ zu ner Nachricht vom Datenschutzbeauftragten sagt.
Tja, wenn er unbedingt mit den Profis spielen will.... :twisted:
 

RSG

Geowizard
Aaaah den kirgisischen Abmahnverein, :lol: recht so deren Erfolgsquote ist auch höher :wink:
 

RSG

Geowizard
Warum gibt es dann Rechtsanwälte die sich mit so etwas sanieren, die machen das ja nicht im Auftrage von der Konkurrenz oder den Verbänden sondern weil Sie die Rechtsgrundlage dafür haben, scheinbar dürfen das dann doch einige Kreise mehr.

wutzebear schrieb:
Vorsicht: wenn sich der Spammer auskennt, wird er bei "abmahnungsfähig" nur mal herzhaft lachen, das darf nämlich längst nicht Jede/r: AFAIK nur Konkurrenten und Verbraucherschutzverbände.
 

kapege.de

Geocacher
findnix schrieb:
Nee, nen unauffälligen Kleinbus und einige Baseball-Schläger gemietet :twisted:

Aaaah! Das ist die Sahne auf meine Bindestrich-Schmerzen!
Baseballschläger: Ein Sportgerät.
Baseball-Schläger: Ein Trupp von Schlägern mit Base-Bällen.
Der Arme wird mit Base-Bällen erschlagen (die sind steinhart, weil im Leder ein Holzkern steckt). Aber es war erkennbar, daß Du einen Schlägertrupp, statt Rechtsverdrehern schicken wirst! :twisted:
 
A

Anonymous

Guest
Nun hat mich der Spinner auch per Mail erreicht.

Frage: Soll ich den Text entsorgen oder eine dieser hier vorgestellten Mails übernehmen und ihm zusenden ??
 

findnix

Geocacher
kapege.de schrieb:
Je mehr Protest, desto mehr Angst, oder?

Jepp, und mit dem Klein-Bus und den Base-Ball-Schlägern machen wir dann einen kleinen Um-Weg über den Norden ;)

CU Markus

Sorry, wegen der "-" da konnte ich mich nicht zurück-halten ;)
 

wutzebear

Geoguru
Ralf_Sg schrieb:
Warum gibt es dann Rechtsanwälte die sich mit so etwas sanieren, die machen das ja nicht im Auftrage von der Konkurrenz oder den Verbänden sondern weil Sie die Rechtsgrundlage dafür haben, scheinbar dürfen das dann doch einige Kreise mehr.
Hast Du dafür ein Beispiel? Klar, dass ein Rechtsanwalt das Abmahnverfahren durchführt. Der Name von Grafenreuth ist in der Hinsicht ja bekannt. Aber ohne Konkurrent als Auftraggeber?
 

Gagravarr

Geomaster
Ohne "Geschädigten" als Auftraggeber kann ein Anwalt nicht abmahnen. Allerdings muß der Auftraggeber nicht immer ein Konkurrent sein, Verbraucherschutzvereine z.B. können in bestimmten Fällen auch den Auftrag erteilen.
 
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