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Und was genau sollen mir die Schilder jetzt sagen ?

hmichel777

Geocacher
Die Frage, ob es sich um die StVO handelt, kann sich jeder schnell beantworten: befindet man sich regelmäßig auf einer Straße (o. ä.) oder einem Feld oder Waldweg? Seit wann gilt im Wald die STRAßENverkehrsordnung?

Jetzt aber anzunehmen, dass es deshalb straffrei ausgeht, der irrt, weil sich das Befahrungsverbot aus dem Waldgesetze ergibt und dort eigene Bußgeldvorschriften geregelt sind.
 

adorfer

Geoguru
hmichel777 schrieb:
Jetzt aber anzunehmen, dass es deshalb straffrei ausgeht, der irrt, weil sich das Befahrungsverbot aus dem Waldgesetze ergibt und dort eigene Bußgeldvorschriften geregelt sind.
Darum geht's doch meines Erachtens gar nicht!
Die Frage ist: Was kostet es mich, wenn ich dort langlaufe?
 

Zappo

Geoguru
-jha- schrieb:
.......Die Frage ist: Was kostet es mich, wenn ich dort langlaufe?
Nöh - die Frage war: Ist hier nur das Befahren verboten oder auch das Betreten?
Auf welchem Recht das anzunehmende Verbot gründet, ob das Recht zurecht hier angewandt wird, und ob die Schilder - falls das Recht berechtigtes Recht ist - das richtige rechtsgültige Format haben, wird dieses Forum nicht klären können.... :D , genauso die Frage, wieviel eine eventuelle Zuwiderhandlung an Kosten verursacht und ob Cacher ab 10 Personen einen Gruppenrabatt kriegen.

Z.
 

Klausi

Geocacher
hmichel777 schrieb:
Jetzt aber anzunehmen, dass es deshalb straffrei ausgeht, der irrt, weil sich das Befahrungsverbot aus dem Waldgesetze ergibt und dort eigene Bußgeldvorschriften geregelt sind.
Stellt sich mir die Frage, welches Bußgeld droht, wenn ich trotz Zeichen 250 in den Wald fahre (oder auch ohne Zeichen 250 in den Wald fahre)? Vermutlich ist es teurer als die paar Euro aus dem Bußgeldkatalog. Und wenn sich tatsächlich ein Befahrungsverbot aus dem Waldgesetz ergibt, dann kann das ja nicht für Feldwege gelten, denn die führen ja nicht durch den Wald. Dann gilt da doch die StVO und das Bußgeld ist eher gering.

Edit: das Waldgesetz für Bayern bezieht sich auf das Bayereische Naturschutzgesetz (Art. 13).
Da findet sich dann das:
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer [...] auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt [...]
Damit sind Feld- und Waldwege gleichgestellt. Wann sind Wege "nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben"? Muss da ein Zeichen 250 o. ä. stehen oder muss man bei jedem Waldweg davon ausgehen? Welche Bußgelder drohen? Bei einem Bugeldbescheid wegen des Befahrens würde ich erstmal Einspruch ohne Begründung einlegen. Da der Fahrer nicht mehr ermittelt werden kann, bliebe höchstens noch ein Parkverstoß und der bleibt am Halter hängen.
 

adorfer

Geoguru
Klausi schrieb:
Stellt sich mir die Frage, welches Bußgeld droht, wenn ich trotz Zeichen 250 in den Wald fahre
Aber bitte nicht in diesem Thread!

Die Frage des Threadstarters ist: Was ist der Unterschied zwischen "Nutzung des Weges mit Kraftfahrzeugen verboten" und "Nutzung des Weges verboten".
Bedeutet das bei letzterem, dass man dort auch nicht wandern darf? Und wenn ja, welche Konsequenzen hat es, wenn man dort zu Fuß erwischt wird?

Meiner Meinung nach handelt es sich dann um Hausfriedensbruch.
Wie soetwas ausgehen kann wissen wir ja inzwischen vom "Vertical Limit - Aufwärts".
 

hmichel777

Geocacher
@Klausi: wg. Tateinheit vermutlich das höhere Bußgeld - das wiederum dürfte das nach dem Forstgesetz sein wg. der Ableitung aus dem Naturschutzrecht und da sind die Bußen idR höher als im Verkehr. Ob Feldwege als Straßen oder Waldwege ausgelegt werden, ist unterschiedlich und häufig einfach von ihrer Widmung abhängig. D. h. sind Verkehrszeichen da (auch Straßennamenschilder) dürfte es eine Straße sein, sonst eher nicht. Das ist wie immer: es kommt eben drauf an...
 

Klausi

Geocacher
-jha- schrieb:
Meiner Meinung nach handelt es sich dann um Hausfriedensbruch.
Wie soetwas ausgehen kann wissen wir ja inzwischen vom "Vertical Limit - Aufwärts".
Hausfriedensbruch geht nur bei befriedetem Besitztum und weder Wälder noch Felder sind gegen willkürliches Betreten (oder Befahren) gesichert. Zudem wäre Hausfriedensbruch eine Straftat, hier geht es aber nur um Ordnungswidrigkeiten (die aber auch teuer werden können).
 

Zappo

Geoguru
Seid Ihr sicher, daß Ihr da nicht ein viel zu großes Faß aufmacht?

Tatsache: zwei unklare Schilder, an einigen Wegen gar keine......
Problem: was gilt nun?
Lösung: Verursacher fragen, wie das gemeint ist......
Reaktion: Dran halten.........oder im Vorfeld Ausrede zurechtlegen - je nach persönlichem Wichtigmacher-Gen, Adrenalinbedarf oder Phlegma.

Zappo
 

adorfer

Geoguru
Klausi schrieb:
-jha- schrieb:
Meiner Meinung nach handelt es sich dann um Hausfriedensbruch.
Wie soetwas ausgehen kann wissen wir ja inzwischen vom "Vertical Limit - Aufwärts".
Hausfriedensbruch geht nur bei befriedetem Besitztum und weder Wälder noch Felder sind gegen willkürliches Betreten (oder Befahren) gesichert.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Für einen Hausfriedensbruch reicht auch eine mündliche Ansage, z.B. wenn man in einem nicht befriedeten Bereich die Ansage vom Eigentümer (oder einer bevollmächtigten Person) erhält, dass man das Grundstück verlassen solle und man dieser Aufforderung vorsätzlich nicht folgt.

Sprich: Es ist weder ein Zaun, noch sonstiger mechanischer Schutz notwendig. Wenn durch ein Schild der Willen des Eigentümers klar zum Ausdruck gebracht wird (z.B. "Privatgelände, Zutritt nur für Berechtigte", oder aber "Privatweg, kein Winterdienst, Überweg für Unbefugte verboten"), dann reicht das.
(Ob der Eigentümer damit auch den Anforderungen gereicht wird, die er gemäß Verkehrssicherungspflicht hat, das steht auf einem anderen Blatt. Da braucht's z.B. Innerstädtisch einen geschlossenen Bauzaun, wo auf dem Dorf ein Flatterband und in der Pampa fernab des öffentlichen Straßennetzes vielleicht nur ein Schild notwendig ist.)

Wenn man natürlich jetzt sagt "Auch durch ein Verbotsschild wird eine Umfriedung hergestellt", dann hättest Du recht. Nur dann würde doch jenes Schild vom hessischen Forst eben eine solche herstellen mit seinem Verbot der Wegebenutzung.

In allen folgenden Fällen KEIN Zaun, nur ein Schild. Und wenig Zweifel daran, dass das unerlaubte Betreten rechtliche Konsequenzen haben könnte, oder?

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Dass "von der anderen Seite kommend" kein Schild gestanden hat, das hat nicht unbedingt etwas zu sagen.
Auf dem folgen Bild bin ich auch von einem öffentlich Fußweg kommend ca. 200m über eine gut gemähte Rasenfläche gekmmen und fand meinen Ausweg versperrt durch einen Zaun. Von der anderen Seite sah das dann so aus.
IMG_0870.sized.jpg
 
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