Hasex schrieb:sind Symbole aus dem vergangenem Jahrhundert erlaubt?
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Beides StGB§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
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Ich auch nicht. Allerdings sind diese Symbole im Rahmen der "geschichtlichen Information" (laut Gesetz "staatsbürgerliche Aufklärung") erlaubt.Schnueffler schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Reviewer sowas freischalten wird.
Ob die Reviewer sich darauf einlassen? Ich denke es nicht. Das Thema ist einfach viel zu heiß, dass da irgendjemand sich in einen Grauzone begeben wird.Mark schrieb:Sprich: Bei einem Cache mit historischer Genauigkeit wären diverse Symbole IMHO okay.
Da das Dritte Reich da nur ein Teil davon ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß das ein Problem gibt.Hasex schrieb:Er soll nur die Geschichte Deutschlands erklären (1871-2010).
Dan konzentrier Dich einfach auf die Geschichte und nicht die SymboleHasex schrieb:Er soll nur die Geschichte Deutschlands erklären (1871-2010).
Auf der D-Mark war der Bundesadler und nicht der Reichsadler.cherokee schrieb:Aber symbole gehören doch auch dazu! Genauso wie der Reichsadler auf der D-Mark etc...
Richtig geklärt ist nie etwas - es gibt für manche Sachen Urteile - die in diesem Falle auch unterschiedlich ausfallen. Einzelfallentscheidung. Ich glaube nicht, daß man sich auf so ein Risiko einlassen sollte.Hasex schrieb:......Aber kann es sein das es gar nicht richtig geklärt ist, ob es erlaubt ist oder nicht? .....
Da sollte man wohl auf Abbildung des HKs verzichten können - wie auch auf andere merkwürdige Symbole von Kriegstreibern - in anderen Zeiten. Da nehme ich 2010 mal nicht aus.Hasex schrieb:......Der Cache soll auf gar keinen Fall das 3. Reich "verschönern" oder positiv hervorbringen! Er soll nur die Geschichte Deutschlands erklären (1871-2010)