dr_megavolt
Geocacher
Ein paar Schekel teurer als ein Pfefferspray, aber sicherlich wirkungsvoller, ist das hier. Ich persönlich nenne das den "remote grill".
Da liegt der Hund begraben.marit- schrieb:Meine Erfahrungen sind aber eher das die Halter das Problem sind.
Klar, wer hier zufällig reinstolpert, bekommt ein Bild, bei dem es jedem normalen Menschen grausen muss. So gewaltbereit wie diese Geocacher ist sonst keine Wehrsportgruppe.Starglider schrieb:Der eine droht Leute zu verprügeln, der andere prahlt mit seinen "guten Erfahrungen" mit Pfefferspray und davon dass er Leute erfolgreich nötigt, der nächste schwärmt von Elektroschockgeräten - merkt ihr eigentlich noch irgendwas?
Der eine droht Leute zu verprügeln, der andere prahlt mit seinen "guten Erfahrungen" mit Pfefferspray und davon dass er Leute erfolgreich nötigt, der nächste schwärmt von Elektroschockgeräten - merkt ihr eigentlich noch irgendwas?
Man sollte wohl wirklich nur noch bewaffnet in den Wald gehen. Schließlich könnte man einem von diesen Cachern begegnen
Catfriend38 schrieb:Deshalb sind mir Katzen 100x lieber als richtige und falsche Hunde .
Falls du auf Notwehr herauswillst: Wir sind hier zum Glück nicht in den USA, wo man schon auf Leute ballern darf wenn man nur bedroht fühlt.Da Steve schrieb:Rechtlich und in Sachen Selbstverteidigung hast Du offenbar keine Ahnung.
Laut deiner Schilderung hast du bereits damit gedroht, Hunde zu töten wenn sie nicht das tun was du willst noch bevor du in irgendeiner Weise angegriffen wurdest...
Wenn ich jemanden bitte, seinen Hund anzuleinen und er sich weigert (weil er ja nichts tut und nur spielen will), dann sage ich zum Hundehalter jedesmal, dass ich das Tier töten werde, wenn er mich angeht.
Da Steve schrieb:Ähm, und noch was: Notwehr? Gegen einen angreifenden Hund? Geht irgendwie nicht, weil der Hund eine Sache ist, die keinen rechtswidrigen Angriff starten kann. Es würde sich hier um einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB handeln. Beim Notstand würde übrigens ein gegenwärtiger Angriff nicht erforderlich sein, sondern nur eine Gefahr. Ebenso wäre es für evtl. Schadensersatzansprüche - dann § 228 BGB.
Aber das alles würde erst zur Geltung kommen, wenn der Hund tatsächlich in irgendeiner Art abgewehrt werden muss. Um auf § 240 StGB zurückzukommen. Es fehlt bei so einer Androhung an der Rechtswidrigkeit! Siehe Abs. 2 des 240.
alex3000 schrieb:Wenn jeder mit Tieren groß werden würde, gäbe es viel weniger Angst unter der Bevölkerung. Ich fordere aber nicht, in Kindergärten und Schulen Streichelzoos mit Hunden zu schaffen.
familysearch schrieb:Es gibt sozial akzeptierte Ängste.
Ich oute mich mal:
Das muss an mir liegen,Fröhliche Diskussion
familysearch
p.s.: Wir haben eine Katze, was für ein göttliches Geschöpf...
Da Steve schrieb:Ich werfe nicht nur mit §§ um mich, ich versuche auch, sie zu erklären. Das kannst Du offenbar nicht. Einfach nur §§ zu zitieren ist leicht und per Copy und Paste zu erledigen. Die Gesetze und deren Anwendung - insbesondere Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe - zu verstehen ist ungleich schwerer (was nicht bedeutet, dass Du das nicht auch kannst).
arbalo schrieb:familysearch schrieb:Es gibt sozial akzeptierte Ängste.
Ich oute mich mal:
Das muss an mir liegen,Fröhliche Diskussion
familysearch
p.s.: Wir haben eine Katze, was für ein göttliches Geschöpf...
1. dies posting gehört auf die wiese
mal wieder 8 seiten fast 100%er BULLSHIT
wenn du eine phobie hast, geh zum doc und müll nicht das forum voll :!:
mfg
alex hunde u. katzenbesitzer