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Waldbetretungsrecht mit Hund - ein brauchbarer Link

MacBeth

Geocacher
Nachdem aus meinem Thread über die frisch eingestampfte Lana's Runde bei Hövel eine Nebendiskussion über Waldnutzung entstanden ist und ich bei einer Cacherunde der letzten Wochen von einem Jagdpächter (vermute ich, der Herr hat sich nicht vorgestellt :( ) auf die "befestigten und gekennzeichneten Wanderwege" verwiesen worden bin, habe ich mal im Netz geforscht und diesen Link http://www.kreisjaegerschaft-coesfeld.de/hun/hunde-natur.pdf gefunden, der sich konkret auf die Waldnutzung mit Hund bezieht. Sowohl im Ton als auch vom Informationsgehalt gefällt er mir sehr. Und besonders brauchbar ist er, wie ich finde, weil er von der Fraktion der Grünröcke veröffentlicht wird. Dafür ganz herzlichen Dank. Ich überlege, mir eine Kopie einzulaminieren und künftig in der erweiterten Cacherausrüstung zu haben.
 

argus1972

Geowizard
Ein tolles Dokument mit hohem Informationsgehalt, das einige Punkte relativiert! Vielen Dank für die Recherche und den Beitrag hier!
 

hustelinchen

Geoguru
Zur Ergänzung noch ein Link: http://www.naturschutzrecht-online.de/datenbanken/gesetze/deutschland

Zu dem Tipp im weiter oben verlinkten Infoblatt, sich bei Bedarf beim Ordungsamt zu erkundigen, kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass die MA das gar nicht immer wissen. Wollte mal in Leverkusen im Bürgerbusch cachen und idR sehe ich vorher im Internet nach, wie die Vorschriften der jeweiligen Städte sind, also zum Thema Hund. Meistens findet man bereits online, ob und wo der Hund nur angeleint mitgeführt werden darf. Aber im Fall Leverkusen hatte ich dazu nichts gefunden und dann dort beim Ordnungsamt angerufen und mal nachgefragt, ab man Hunde im Bürgerbusch frei laufen lassen darf. Das konnte mir dort niemand sagen, die Dame am Telefon meinte nur..lassen sie die doch laufen. Also wusste sie es anscheinend nicht :/ Daher finde ich vor allem die Kenntnis der jeweiligen Besonderheiten des Betretungsrechtes der verschiedenen Waldgesetze hilfreich.
 

Team Free Bird

Geocacher
KoenigDickBauch schrieb:
Dieser Text ist noch umfangreicher und geht auf die einzelnen Bundesländer ein. Recht - Dürfen Jäger Hunde erschießen?

In dem Text ist ein kleiner Fehler:

Der Jäger darf lediglich Ihre Personalien feststellen.......

Genau dafür brauchts aber die Polizeigewalt, die der Jäger laut demselben Absatz nicht hat:

.....dass Jäger keine Amts- sondern Privatpersonen sind.......
 

Maddin

Geocacher
Vielen Dank für diesen Interessanten Thread. Als Hundebesitzer bin ich hier schon etwas schlauer geworden.

Etwas offtopic, trotzdem interessant zu wissen:
Team Free Bird schrieb:
In dem Text ist ein kleiner Fehler:
Zitat:
Der Jäger darf lediglich Ihre Personalien feststellen.......

Genau dafür brauchts aber die Polizeigewalt, die der Jäger laut demselben Absatz nicht hat:

Zitat:
.....dass Jäger keine Amts- sondern Privatpersonen sind.......

Stimmt, in der Regel ist man nur der Polizei oder der zuständigen Ordnungsbehörde gegenüber verpflichtet, sich auszuweisen. Da Jäger normalerweise nicht dazu gehören, würde ich im Zweifelsfall auf die Hinzuziehung der Polizei bestehen.
 

MakG700C

Geocacher
in einem anderen Threat wurde das präzisiert. Hier ist vom Jagdschutzberichtigten die Rede, und er darf das. Hier der Link: http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=9&t=63390&start=50

Gruß MaKG700c
 
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