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Walther MultiTac

st5346

Geocacher
Ihr habts erraten, is kein Scherz.
Ich hab Ober- und Untergürtel auch aus einem anderen Grund, aber beim Cachen ist das echt praktisch.
Mit nem passenden Oberschenkelholster (nich für ne Pistole, sondern dieser:)
zyg3se.JPG

ist eigentlich immer alles dabei und man muss keinen Rucksack mitschleppen. Im Cachemobil einfach den Obergürtel mit Ausrüstung abschnallen und weiter gehts.
 

Flohli

Geocacher
Gimli-BS schrieb:
§42a (1) WaffG

Es ist verboten

* Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Richtig!
Und daran richtet sich die Polizei.
Und sofern die mitbekommen, dass Du ein Einhandmesser oder ein Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm
mit Dir führst, bist Du das Messer los und hast eine Anzeige am Hals.

Gimli-BS schrieb:
§42a (2) Ziff. 3 WaffG

Dies gilt nicht

* für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
oder
* sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Richtig.
Und das wird kein Geocacher haben, ein verschlossenes Behältniss.

Gimli-BS schrieb:
§42a (3) WaffG

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport erfolgt oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Geocaching dürfte m.E. zweifelsfrei unter "Sport" fallen (Angeln soll ja schon Sport sein :roll: ), womit sich die ganze Diskussion doch erledigt hätte.
Nein und da gerade nicht.
Beim Geocachen oder von mir aus Angeln hast/benutzt, bzw. "führst" in in diesem Moment das Messer.
In diesem Moment steht ein Geocacher in der Öffentlichkeit mit diesem Messer in der das Benutzen laut Gesetz verboten ist.
Möchte der Geocacher das Messer transportieren, hat er das in einem verschlossenen Behälter zu tätigen.
Sprich z.B. in einem Koffer, der verschlossen ist, und mit einem verschlossenen Schloss versehen ist, um ein Zugriff zu hindern.
Sofern der Geocacher es öffnet, gilt das als Führen.
Nur welcher Geocacher rennt mit einem verschlossenen Koffer rum, der verschlossen ist. ;)

Gimli-BS schrieb:
By the way: wir reden hier im schlimmsten Fall von einer Ordnungswidrigkeit, wobei dann auch noch das Opportunitätsprinzip zum Tragen kommt und die ggf. einschreitenden Polizei gem. pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hätte ...
Heutzutage nicht mehr.
Seit letzter Zeit muss die Polizei kritischer sein.

Gimli-BS schrieb:
Ich würd´s also recht locker sehen ( wenn man die Altersvorgabe von 18 Jahren natürlich beachtet ! )

Ich persönlich seh es auch locker, keine Frage. :^^:
Auch wenn die Person weit über 18 Jahre ist, bei der Polizei ist das Messer, was nicht gesetzkonform ist, leider als Waffe anzusehen.

Hat man eben alles Spinner zu verdanken, die Unfug mit solchen Gerätschaften machen.
Leider.
 

Flohli

Geocacher
@st5346

Wenn Du aus einem anderen Grund auch einen Ober- und Untergürtel brauchst.
Machst Du IPSC?
 

Flohli

Geocacher
Uiiii... :up:
Schöne Geräte. Besitz ich unter anderem auch.
Du musst mal die HW45 probieren. Super Teil. :pistolen:
AIPSC hab ich gemacht und werd demnächst wieder damit anfangen
und mach ich noch... ääähhh...

Ich glaube, wir rennen schon mehr ins Off Topic und sind nicht
mehr beim eigentlichen Thema. :blush5:
 

Gimli-BS

Geocacher
Kollegen,

inwieweit die Polizei "kritischer" sein soll, kann ich am Besten beurteilen :

Ich bin Kriminalbeamter, ich bleibe bei all´ dem, was ich bisher geschrieben habe und wünsche allen noch einen frohen "Rest-"Feiertag. ;)



@ Flohli:

du müsstest den Gesetzestext besser lesen, dann würdest du ihn auch verstehen ;) .... es heißt:
"....ein geschlossenes Behältnis ODER berechtigtes Interesse ...."

Also reicht EINS von beiden aus, um unter die Ausnahme zu fallen .... und, was z.B. "Sport" oder ein berechtigtes Interesse sein kann, ist im Gesetz nicht definiert.

Flohli schrieb:
Beim Geocachen oder von mir aus Angeln hast/benutzt, bzw. "führst" in in diesem Moment das Messer.

Richtig - darum geht´s ja hier auch :D

Flohli schrieb:
In diesem Moment steht ein Geocacher in der Öffentlichkeit mit diesem Messer in der das Benutzen laut Gesetz verboten ist.

Falsch !


Flohli schrieb:
Möchte der Geocacher das Messer transportieren, hat er das in einem verschlossenen Behälter zu tätigen.

Erst recht falsch !
 

Flohli

Geocacher
Gimli-BS schrieb:
es heißt:
"....ein geschlossenes Behältnis ODER berechtigtes Interesse ...."

Also reicht EINS von beiden aus, um unter die Ausnahme zu fallen .... und, was "Sport" ist, ist im Gesetz nicht definiert.
Könnte sein, dass Sport nicht richtig definiert ist aber ich vermute als Beispiel Tauchermesser.
Das fällt unter der Kathegorie Werkzeug.
Theoretisch dürfte man es in der Stadt führen, wenn man einen Taucheranzug anhat. ;)
Geocaching ist ein Wort, was nicht sehr verbreitet ist und nicht jeder das Hobby (oder schon Sport *g* ) kennt.
Ich denke, dass einige dieses falsch verstehen könnten.

Gimli-BS schrieb:
Flohli schrieb:
In diesem Moment steht ein Geocacher in der Öffentlichkeit mit diesem Messer in der das Benutzen laut Gesetz verboten ist.

Falsch !
Was wäre das denn sonst?
Ein Geocacher müsste zu diesem Zeitpunkt des Führens einen konkreten Grund haben, weil er das Messer zugriffsbereit bei sich trägt.
Ich glaub nicht, dass ein Beamter dieses als Grund ansieht.

Gimli-BS schrieb:
Flohli schrieb:
Möchte der Geocacher das Messer transportieren, hat er das in einem verschlossenen Behälter zu tätigen.

Erst recht falsch !

Inwiefern das?


Mal allgemein gesagt;
Ich hab heute Morgen in Waffenforen diesbezüglich mal durchgelesen, was dort gesagt oder wie nun das Gesetz zu sehen ist.

100 Leute sagen was, 200 verschiedene Meinungen, 300 Andeutungen, wie das Gesetz nun zu sehen ist und der Trubel ist irre. *g*
Au Mann, die Leute hauen sich wegen den Gesetzen schon fast die Köpfe ein. :axt: :D

Ich glaub, hier haben wir das nicht nötig.
Geocacher sind friedliche Zeitgenossen. :kolobok:
 

Gimli-BS

Geocacher
Flohli schrieb:
...
Ich glaub, hier haben wir das nicht nötig.
Geocacher sind friedliche Zeitgenossen. :kolobok:

Stimmt !

c014.gif




Von Streit war hier auch zum Glück nie die Rede -

nur von unterschiedlichen Meinungen
c032.gif



Soll´s halt jeder mit den Dingern halten, wie er/sie will

( ich habe immer eins dabei )
 
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