...oder in den Logs des von mir verlinkten Gerichtscaches. Ich würde Dich auch bitten, Eigengott, selbst mal die ganze Angelegenheit zu recherchieren. Zwar ist es tatsächlich so, dass der Amtrak (bzw. allen US-Bahnfirmen) nur sehr wenig Land selbst *gehört*. Für den Rest ist üblicherweise ein "Right of Way" vereinbahrt, d.h. die Erlaubnis, einen ausreichenden Streifen für Gleise und Zugverkehr zu nutzen. Dieses gilt aber nur für die Bahn, nicht für Dritte (z.B. Cacher). Folglich ist es auch egal wie breit der Streifen ist, der Fussgänger darf oft das ganze Grundstück garnicht betreten. Die 45m sind ein genauso willkürlicher "Puffer" wie die 161m, eben eine Runde Zahl im imperialen System. In Deutschland ist die ganze Idee des Privatbesitzes viel eingeschränkter, so dass man hier üblicherweise Grundstücke betreten darf, solange es einem nicht verboten wird. Auch sind die Strafen (Hausfriedensbruch) ungleich niedriger als in den USA. Direkt verboten ist nur das Betreten von Gleisen und Gleisbett (mglweise gefährlicher Eingriff i. d. Bahnverkehr). Ich glaube da sind sich auch alle einig, dass man dort schon aus gesundem Menschenverstand keinen Cache legen sollte. Sicher ist auch wahr, dass bei dem Verbannen von Gleisnahen Caches zumindest im Kopf der GS-Betreiber auch die Terrorhysterie eine Rolle spielte.
Was aber eben objektiv nicht nachvollziehbar ist, ist, dass man das ganze Framework, welches unbestritten auf die US-Besitzverhältnis-Situation zugeschnitten ist (siehe oben), 1:1 und unkritisch auf Deutschland ummünzt, am besten noch wenn ganze Bauwerke zwischen Cache und Gleis stehen...
Viele Grüsse,
Dominik
Was aber eben objektiv nicht nachvollziehbar ist, ist, dass man das ganze Framework, welches unbestritten auf die US-Besitzverhältnis-Situation zugeschnitten ist (siehe oben), 1:1 und unkritisch auf Deutschland ummünzt, am besten noch wenn ganze Bauwerke zwischen Cache und Gleis stehen...
Viele Grüsse,
Dominik